Wer kann mir beiFragen zu ALG II helfen?

Wenn man von ALG I in ALG II fällt, hat man ein Jahr einen Zuschlag erhalten. Der wurde ab 2011 gestrichen. Ist das rechtsgültig oder fällt der Zuschlag in das Paket, was der Bundesrat abgeleht hat?

Welche Versicherungen werden in die Berechnung einbezogen? Ich habe ein EFH und die Kreditbank wollte zur Absicherung eine Risikolebensversicherung. Wird diese bei der Berechnung berücksichtig?

Ich danke für eue Hilfe.
Brigitte

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsauskunft geben. Hoffe, dass Ihnen andere weiter helfen können.

Viel Erfolg.

„Zuschlag erhalten. Der wurde ab 2011 gestrichen. Ist das rechtsgültig oder fällt der Zuschlag in das Paket, was der Bundesrat abgeleht hat?“
-> Der Zuschlag halbiert sich nach dem ersten Jahr und dann fällt er weg!

„Welche Versicherungen werden in die Berechnung einbezogen? Ich habe ein EFH und die Kreditbank wollte zur Absicherung eine Risikolebensversicherung. Wird diese bei der Berechnung berücksichtig?“
-> Nein, es gibt eine Versicherungspauschale die behinhaltet diese Versicherung! Es werden bei den Hausnebenkosten nur die Gebäuderversicherung abgesetzt! Die private Haftpflicht und die Hausrat sind ebenfalls in der Pauschale. Sie wird aus dem Grund nicht gezahlt, da die Versicherung zur Absicherung des Kredites genutzt wird, d.h. wenn sie nicht mehr zahlen springt die Versicherung ein!? in dem Momen wo die Arge die Beiträge für die Versicherung bezahlt, könnte sie ja auch gleich die Raten des Kredits zahlen! Das wird eine Arge jedoch nicht tun, da die ihnen ja nicht ein Haus bezahlt! Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt!

Ich danke für eue Hilfe.
Brigitte

Danke für deine Antwort.
Es geht noch einmal um den Zuschlag. Ich weiss, das der Zuschlag nach einem Jahr halbiert wird. Ich wollte lediglich wissen, ob die Streichung des Zuschlages ab 01/2011 schon durch den Bundesrat abgesegnet wurde. (Mein Jahr ist noch nicht vorbei und ich würde dann einen Widerspruch schreiben))

Hallo,
ich bin zwar kein Leistungssachbearbeiter, aber meines Wissesn wird ein EFH sowieso auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Wenn es nicht oder nur unwesentlich wirtschaftlicher ist Euch in eine Mietwohnung angemessener Größe zu verweisen, wird das JC spätestens anch 6 Monaten den Hauskauf anheimstellen. Das Haus muss evtl. zu Vermögen gemacht werden je nach Wert. Die Riskolebensversicherung fällt soweit ich weiß mit Ihrem Rückkaufswert unter die Verögenswerte . Auch ein Auto das den Wert (nach Schawackeliste) von 6-7000 Euro überschreitet würde als Vermögen gerechnet.

Der befristete Zuschlag ist bereits weggfallen, das ist amtlich seit 01.01.2011!

Gruß Gwenhyfar

Danke für deine Antwort, aber es ist so, dass man das Haus, wenn man es nicht teilweise vermieten kann selbst nutzen darf und es nicht verkaufen muss. Allerdings werden die Kosten auf eine entsprechende Mietwohnung berechnet.

EFH: nicht generell, wenn Personenzahl und Hausgröße/-wert gar nicht zusammenpassen und ein „angemessener Preis“ erzielt werden kann, kann man gezwungen werden zu verkaufen. Insbesondere wenn das Haus größer als 130qm ist und eine Gute Wohnlage einen guten Gewinn verspricht.
In jedem Fall ist es ratsam sich mit seinem Leistungsachberabeiter gutzustellen, es ist nämlich eine Einzelfall- als o eine KANN Entscheidung.

Danke dir für die Aufklärung. So habe ich das nicht gewusst.

Am Thema vorbei setzen 6 haha!!!
Also der Zuschlag soll wegfallen bis jetzt ist aber noch nichts abgesegnet!!! Alle Argen haben aber die Zahlung eingestellt um die Leistungsempfänger nicht zu überzahlen. Sollte es doch nicht wegfallen wird nachgezahlt! Ich denke von einem Widerspruch kannst du in dem Fall erstmal absehn!

Ich danke dir für deine Antwort.

Hallo Birgit,

ja, soweit ich das verstanden habe ist dieser Teil der Gesetzesänderung bereits wirksam geworden, streitig ist wohl „nur“ noch die Höhe des Regelsatzes.

Gruß Nele

Seit dem 01.01.2011 gibt es den sogenannten „Armutsgewöhnungszuschlag“ nicht mehr.

nicht lachen, das war der jargon der jobcenter.

leider wieder eine unbedingte Kürzung der Leistungen, und keiner regt sich. Aber viele laufen Amokk wegen der beschissenen 5 Euro.

reegi

Hallo Reegi,
das weiss ich inzwischen und scheiß auf die 5 €. Die sollche Gesetze machen, sollen mal von den bisschen Geld leben. Ich würde auch viel lieber arbeiten gehen. Es gibt halt zu wenig Arbeitsplätze und dann werden junge Menschen lieber genommen.
Trotzdem danke für deine Info.
Gruß Brigitte

Hallo Schnurtzel1,

Du solltest dennoch Deine Bescheide von einer Initaitve oder Erwerbslosenverein in Deiner Wohngegend aufsuchen und prüfen lassen. Rund 70 % aller Bescheide sind falsch.

Unterr Tacheles-Sozialhilfe.de findest Du einen Link, der dich zu einem Verein und/oder Initiative in Deiner Nähe.

LG

Regi