Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe mir kann einer von Euch weiterhelfen. Habe Arbeitslosengeld beantragt. In der Arbeitsbescheinigung habe ich, da ich dafür aus der Insolvenz heraus zuständig war, das zu versteuernde Bruttoeinkommen der einzelnen Monate angegeben. Dieses zu versteuernde Bruttoeinkommen ist um den Anteil Pensionskasse vermindert, da nicht sozialversicherungpflichtig und steuerfrei. Das ist auch alles ok.
In den 3 Monaten der beantragten Insolvenz bis zur Eröffnung habe ich korrigierte Abrechnungen vom Insolvenzverwalter bekommen, da die Pensionskasse beim Insolvenzausfallgeld nicht berücksichtigt wird. Müsste dann nicht auch das volle Gehalt bei der Arbeitsbescheinigung mit eingetragen werden ( eben nicht vermindert um diesen Pensionskassenanteil)?
Gruß milo263
mELDE DIE BERICHTIGTEN eINKOMMENSNACHWEISE NACH; UND WARTE AB; WAS PASSIERT: dANN KANNST DU IMMER NOCH IN DEN wIDERSPRUCH GEHEN:
Hallo Milo,
ich bin einigermassen fit im SGB II(AlgII). Deine Frage bezieht sich aber auf SGB III (AlgI), also kann ich Dir leider nicht weiter helfen
Grüße
Almut
Hallo Milo,
natürlich muss das volle Gehalt, also ohne jede Minderung, in die Arbeitsbescheinigung eingetragen werden.
Es entstehen Dir ansonsten Nachteile.
MfG - Ernst
Hallo, Milo263, ich will mich mal „schlau machen“, da es sich um eine seltene Angelegenheit handelt. Melde mich Mitte nächster Woche, ob ich eine Lösung oder Antowort gefunden habe. Herzliche Grüße und Segenswünsche, Klaus
mELDE DIE BERICHTIGTEN eINKOMMENSNACHWEISE NACH; UND WARTE AB;
WAS PASSIERT: dANN KANNST DU IMMER NOCH IN DEN wIDERSPRUCH
GEHEN:
Das Problem ist, das mir das Insolvenzbüro sagt, das es so nicht rechtens sei. Gibt es einen Paragraphen darüber?
Gruß milo263
Hallo, Milo263, ich will mich mal „schlau machen“, da es sich
um eine seltene Angelegenheit handelt. Melde mich Mitte
nächster Woche, ob ich eine Lösung oder Antowort gefunden
habe. Herzliche Grüße und Segenswünsche, Klaus
Danke für die Antwort. Das Problem ist, das mir das Insolvenzbüro mitteilte es dürfte nicht das zu vesteuernde Bruttoeinkommen von der korrigierten Abrechnung eingetragen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das ganze. Damit wäre mir schon geholfen
Danke im Voraus
milo 263
das muss dir der Insolvenberater schriftlich genben.Dann kannst du notfalls mmer noch einen Anwalt nehmen.i
Lieber Milo263,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute zu Gesicht bekomme. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Ihre Anfrage sich erledigt hat?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch