Wer kann mir eine frage zum familienrecht

… beantworten? mein bruder trennt sich von seiner langjährigen freundin. sie waren nicht verheiratet. sie haben einen gemeinsamen sohn. sorgerecht ist geteilt. sie verkraftet die trennung nicht und liegt im krankenhaus auf der psychatrischen abteilung. und jetzt die frage. Ist er aufgrund ihrer unzurechnungsfähigkeit nun vorrüber gehend allein berechtigt, entscheidungen zum wohle des kindes zu treffen? wer kann Erfahrungen weitergeben, oder weiß sonst irgendwie Rat?

natürlich, er hat ja das sorgerecht. ich würde dafür sorgen, daß das kind zu ihm zieht, denn auch wenn die mutter aus der klinik entlassen wird ist sie noch nicht voll belastbar, um ein kind groß zu ziehen. wenn sie sich dagegen stellt, alleiniges sorgerecht beantragen, aber nur mit kind. wenn er das kind nicht hat hilft auch ein antrag nichts.

Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
Ich würde mich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.
Viele Grüße
Charlotte

Dein Bruder kann sich beim Jugendamt Rat holen, wie er sich in dieser Situation verhalten soll.
Den Kontakt zur Mutter bitte nicht abbrechen.

Guten Morgen,

ich denke nicht. Eine vorübergehende „Schwäche“ bedeutet, so weit ich weiß, nicht, dass sie des Sorgerechts ohne richterlichen Beschluß enthoben ist.

Nette Grüsse
Simone

Hallo,
solange kein Gericht sie für unzurechnungsfähig erklärt hat, bin ich der Meinung nein.Da sie derzeit allerdings nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, sollte das ein Argument sein, warum dein Bruder hier ggf. alleine entscheiden kann. Weitreichende Entscheidungen würde ich allerdings mit dem Jugendamt zusammen treffen, da das sonst schnell nach hinten losgehen kann. Gruß
Burgfee

kann nicht antworten; vermute aber, so ein klinikaufenthalt ist noch nicht gleichbedeutend mit entscheidungsunfähigkeit, nzurechnungsfähigkeit u.ä. - sowas muss sicher offiziell festgestellt werden

Hallo Keymanager,
Dein Bruder muss beim Familiengericht einen Antrag auf alleinige Sorge stellen. Und in dem Fall, wenn die Freunding in einer psychatrischen Einrichtung stationär behandelt wird, dann geht es auch recht schnell, da das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Aber ohne einen Beschluss vom Familiengericht bleibt alles beim Alten.

Hallo keymanager,

wenn das sorgerecht geteilt ist hat dein bruder in dieser situation entscheidungen zu treffen aber ich würde das jugendamt zu rate ziehen.

  1. wer sagt den, das die kindsmutter unzurechnungsfähigkeit ist ?

  2. wo liegt das aufendhalts bestimmungs recht ?
    und
    3)was sind das für entscheidungen?

LG Holger

Hallo,

so lange kein Attest vorliegt sind beide Eltern sorgeberechtigt. Was dein Bruder machen kann, ist das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Das heißt nun aber nicht das die Mutter das Kind nicht mehr sehen darf. Dafür hat die Mutter ja ein Umgangsrecht was sie in Anspruch nehmen kann. Aber ich an seiner Stelle würde das lieber mal mit dem Jugendamt abklären.

Meiner Meinung ja, aber es ist nicht ganz mein Fachgebiet.

Hallo,
soweit ich weiß kann bei „alltäglichen“ Entscheidungen der Elternteil bei dem das Kind lebt (das dürfte hier der Fall sein) auch allein Entscheiden.
Problematisch wird es z.B. bei Schönheits OP’s, Schul- oder Wohnortwechsel.
Mfg

sorry wendet euch doch ans Jugendamt die beraten euch da.und sagen welche schritte er gehn muss und was sonst noch so alles zu regeln ist.
lg Maya

Hallo

Kann leider nichts dazu sagen.

Mfg