Wer kann mir einen Mahnbescheid erklären ?

Ist es günstiger einen Mahnbescheid zu veranlassen, wenn ein Mieter seine Nebenkosten nicht zahlen kann (Harz IV) und kann man das alleine oder braucht man einen Rechtsanwalt (wo dann wieder Kosten entstehen, und alles noch teuerer wird) oder sollte man Klage einreichen ?
Muß man das Geld ganz abschreiben ? Anscheinend hat der Mieter kein Vermögen. Überträgt sich ein Mahnbescheid auf die Erben ? Bitte um Hilfe - vielen Dank.

Hallo,

Ist es günstiger einen Mahnbescheid zu veranlassen, wenn ein
Mieter seine Nebenkosten nicht zahlen kann (Harz IV)

günstiger als was?

und kann
man das alleine oder braucht man einen Rechtsanwalt (wo dann
wieder Kosten entstehen, und alles noch teuerer wird) oder
sollte man Klage einreichen ?

Das kann man auch alleine. Ah… jetzt kommt das als was… günstiger ist es schon… nur:

Muß man das Geld ganz abschreiben ? Anscheinend hat der Mieter
kein Vermögen. Überträgt sich ein Mahnbescheid auf die Erben ?
Bitte um Hilfe - vielen Dank.

Ich persönlich würde es abscheiben, denn beides verursacht nur Kosten beim Kläger/Mahnbescheidbeantrager. Zu holen scheit es nichts zu geben… und wo kein Erbe ist, wird es auch der Erbe auschlagen.
Aus meiner Sicht in der Regel beides vergebliche Liebesmüh.

Gruss HighQ

Auch ein nettes Hallo,

den MB selber zu beantragen ist natürlich günstiger als dieses über einen RA erledigen zu lassen, denn der RA verlangt neben seinen Kosten natürlich auch noch die Gerichtskosten.

Da über die Höhe der Forderung nichts steht, einige Zahlen, was bei welcher Forderungssumme an Gerichtskosten entsteht:
Streitwert Gerichtskosten
900 23,00
1.200 27,50
1.500 32,50
2.000 36,50

Also überschaubar;.)

Ist es günstiger einen Mahnbescheid zu veranlassen, wenn ein
Mieter seine Nebenkosten nicht zahlen kann (Harz IV) und kann
man das alleine oder braucht man einen Rechtsanwalt (wo dann
wieder Kosten entstehen, und alles noch teuerer wird) oder
sollte man Klage einreichen ?

Die Klage setzt voraus, dass der Kläger so viele juristische Kenntnisse hat, dass die Klage im Gerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn man bescheidene Kenntnisse hat, sollte man den Weg des Mahnbescheid gehen; Formular im Schreibwaren/Buchhandel kaufen, ca. 3 €, da sind die Ausfüllhinweise beigeheftet oder man stellt einen Mahnbescheidantrag online; hier gibt es auch die Hinweise und Hilfen zum Ausfüllen und druckt den Antrag dann nur noch aus und ab zur Post.

Ein guter Kaufmann weiss, dass man niemals über den „Geldbeutel des Kunden“ entscheiden sollte; soll heißen, nicht zu spekulieren, ob der Kunde den Preis der Ware bezahlen könnte, denn oftmals unterschätzt der Kaufmann den Geldbeutel des Kunden.

Auch Hartz-4 haben Schonvermögen und bei vielen Schuldnern hilft schon der Mahnbescheid, dass diese sich wieder daran erinnern, dass man Verbindlichkeiten bezahlt.

Muß man das Geld ganz abschreiben ?

Die Gerichtskosten sind doch bezahlbar, oder?

Anscheinend hat der Mieter

kein Vermögen.

Ist eine Vermutung.!

Überträgt sich ein Mahnbescheid auf die Erben ?

Nein, nach dem Mahnbescheid beantragt man dann den Vollstreckungsbescheid und hat dann einen Titel für 30 Jahre.

Nur wenn die Erben das Erbe annehmen, übernehmen diese auch die Schulden.

Falls noch Fragen, andernfalls schönen Tag noch.

Bitte um Hilfe - vielen Dank.