Wer kann mir einen Schattenwurf berechnen?

Wir haben ein Haus in Potsdam in Südlage gekauft. Das Haus ist 11 Meter breit, der Garten ebenso und 20 Meter lang. Am Ende des Grundstücks ist Bauland, das nun - wider Erwarten - schnell bebaut wird - und zwar mit 15 Meter hohen und ca 10 Meter breiten Townhouses. Diese sollen (entgegen den Bebauungsplan, wogegen wir nun vorgehen werden) 2,80m nah von unserer Grundstücksgrenze hoch gezogen werden. Werden wir da nun - sollten wir gegen die Baubehörden der Stadt machtlos sein - in unserem neuen Haus im Dunkeln sitzen? Oder nur im Garten? Wer kann mir berechnen, ob und wieviele Sonnenstunden wir auf unserem kleinen Grundstück im Sommer/Winter noch haben werden?
Wir sind schon ganz verzweifelt!
Vielen herzlichen Dank!

*Daniela

Hallo Daniela,
für die Schattenwurfberechnung gibt es im Internet teilweise freeware - Programme. Da gibt man die Koordinaten ein (kannst du bei Google abgreifen) und dann Uhrzeit und Gebäudehöhe. Dann siehst du wie viel Schatten das Objekt wirft. Dabei kannst du dann verschiedene Tage im Jahr eingeben. Erfahrungsgemäß ist die kritische Zeit April / Mai und September / Oktober. Zu dieser Zeit sitzt man ab und zu im Garten und da fehlt die Sonne. Im eigentlichen Sommer wirkt sich der Schattenwurf fast nicht aus, da die Sonne da sehr hoch steht.
Vielleicht sollten ihr auch einmal prüfen lassen, ob die Abstandflächen eingehalten sind. In der Brandenburgischen Bauordnung gibt es dafür Regelungen. Das müsst ihr eventuell von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mal ausrechnen lassen. Denn 10 m hohe Häuser dürfen mit Sicherheit nicht im 2,80m Abstand an eure Grenze gebaut werden. Aber: Bitte sicherheitshalber mal ermitteln lassen. Evenetuell hilft dabei auch die Stadt. (die will nämlich meist auch keine Klage gegen den Bebauungsplan.)
Und außerdem: Eine solche Bebauung entgegen des B-Planes bedarf besonderer Genehmigungen. Vielleicht müsst ihr euch auch mit anderen zusammentun, die auch darunter leiden.

Aber ihr werdet sehen, wenn ihr den Schattenwurf berechnet habt, meist denkt man, dass dies viel schlimmer ist.
Viel Erfolg!
Gruß Geoli

Hallo Daniela,

Ich muss zugeben, das ich mich mit der Landes Bau- Ordnung von Brandenburg nicht auskenne.
Darum nur ein paar Grundlegende Dinge, die vermutlich bei Euch in Brandenburg ähnlich sein werden wie hier.

Wenn es für Euren Bereich einen Bebauungsplan gibt, dann ist doch alles klar?!

Entweder steht da drin, das dort ( auf den geplanten Baugrundstücken ) Häuser mit nur 2,80 M Grenzabstand und einer Höhe von bis zu 15 Metern zulässig sind, oder eben nicht!?

Wenn nicht darf da auch nicht gebaut werden, jedenfalls nicht in einer Form, die dem rechtskräftigen B-Plan widerspricht!!!

Und da spielt die Baubehörde - in gewisser Weise - auch nur eine untergeordnete Rolle…
Wenn jemand gegen die Entscheidung, hier evtl: „Befreung vom B-Plan“ klagt, muss er das beim Verwaltungsgericht tun!
Und das wird dann die Argumente der Bauaufsicht und die der Nachbarn ( Gebot der gegnseitigen Rücksichtnahme )abwägen. Wenn dann eure ( oder die anderer Kläger )nachbarrechtlichen Belange berührt werden ( bei Beschattung wird das vermutlich der Fall sein )und das gericht kommt zu dem Schluß, das wäre eine unverhältnismäßige Bebauung…,adann wird dieses Gericht die Baugegnehmigung/ erlaubnis sicher einklassieren!
Sollte aber jemand auf die schlaue Idee kommen, den gültigen B-Plan zu ändern, müsstet ihr als Nachbarn wieder dazu angehört werden… und den „neuen Plan“ kannman dann auch mal dem Verwaltungsgericht zur Prüfung schicken. ( Zauberwort = Gebot der Gegenseitigen Rücksichtnahme )
Allerdings auch wieder nur auf dem Weg über eineKlage…

Bei den Verwaltungsgerichten braucht man eigentlich keinen Anwalt! Aber in so einem Fall macht es schon Sinn anwaltlich vertreten zu werden. Der wird sich dann auch um die erforderlichen Berechnungen etc…kümmern, bzw. welche in Auftrag geben!!!

Ein Tipp aber noch, nehmt keinen Wald- und Scheidungsanwalt, sondern einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht!!!

Aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

Viel Erfolg und schöne Grüße aus Nettetal ( NRW )

Hallole,
ich sehe eher den Bauantragsteller in der Pflicht nachzuweisen, dass auf benachbarten Gebäuden, Fenstern von Aufenthaltsräumen und Garten- und Terrassenflächen keine Verschattung eintritt. Und zwar im Winter, wenn die Sonne niedrig steht. Ihr solltet das vom Bauamt schriftlich einfordern, ein Verschattungsgutachten vom Fachplaner - nicht vom Architekten, der behauptet er könne das mit seinem 3D-CAD-Programm auch machen.

So ein Gutachten kostet ca. 2000 - 2500 Euro. Ich kenne nur ein Büro in Süddeutschland, die das können: Googelt mal unter www.gosol.de. Der macht das, auch wenn es in Potsdam oder sonst in der Republik ist.

Schöne Grüße
Christian Storch

Wir haben ein Haus in Potsdam in Südlage gekauft. Das Haus ist
11 Meter breit, der Garten ebenso und 20 Meter lang. Am Ende
des Grundstücks ist Bauland, das nun - wider Erwarten -
schnell bebaut wird - und zwar mit 15 Meter hohen und ca 10
Meter breiten Townhouses. Diese sollen (entgegen den
Bebauungsplan, wogegen wir nun vorgehen werden) 2,80m nah von
unserer Grundstücksgrenze hoch gezogen werden. Werden wir da
nun - sollten wir gegen die Baubehörden der Stadt machtlos
sein - in unserem neuen Haus im Dunkeln sitzen? Oder nur im
Garten? Wer kann mir berechnen, ob und wieviele Sonnenstunden
wir auf unserem kleinen Grundstück im Sommer/Winter noch haben
werden?
Wir sind schon ganz verzweifelt!
Vielen herzlichen Dank!

Hallo Daniela,

das kann man mit der DIN 5034 berechnen. Im Internet gibt es auch diverse Excel-Berechnungstools, z. B. hier.

http://www.jgiesen.de/SME/tk/index.htm

Ihr müsst dazu nur die exakte geografische Lage eures Grundstücks angeben (wobei: Berlin ist genau genug), und die passende Uhrzeit. Da der Schatten aus Ri. Süden kommt, ist das 12 Uhr. Das Programm gibt dann an, wieviel Grad um 12 Uhr die Sonne über dem Horizont steht. Der Rest ist Schulgeometrie…

Gruß
smalbop

Hallo Daniela,
im Baurecht gibt es den Begriff Schattenwurf oder Sonnenstunden nicht.
Nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gibt es eine Regelung wie die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück ermittelt werden und dieses ist nachbarschützend.
In BW richtet sich der Abstand nach der Wandhöhe. Die Wandhöhe ist die Höhe von Oberkante Gelände und Schnittpunkt Außenkante/Oberkante Dachhaut. Bis zu einer Dachneigung von 45° bleibt die Firsthöhe unberücksichtigt. Deshalb kann ich Ihnen nicht sagen wie groß der Grenzabstand seien muß, da ich die Wandhöhe nicht kenne und was die Landesbauordnung in Ihrem Bundesland regelt.
Auch in einem Bebauungsplan darf der Abstand nicht verringert festgelegt werden, allenfalls kann er aus städtebaulchen Gründe vergrößert werden.
Sie erhalten, wenn ein Bauantrag bei der Behörde eingereicht wird, eine Nachbaranhörung. Sie müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist den Antrag prüfen und gegen das Baugesuch Einspruch erheben, falls Sie meinen die nachbarschützenden Vorschriften werden eingehalten.
Grenzabstände sind wie bereits erwähnt nachbarschützend und eine Baurechtsbehörde kann nicht von dieser Regelung eine Befreiung erteilen.
Dies wäre ein Verstoß, den jedes Verwaltungsgericht aufheben würde.
Mein Vorschlag: gehen Sie zum Bauamt und lassen sich die Pläne zeigen und gleichzeitig die Grenzabstände des geplanten Gebäudes ermitteln.
Sollten Sie dabei nicht klarkommen, empfehle ich Ihnen einen juristischen Beistand, der sich im Baurecht auskennt.
MfG
Axel

Hallo, Daniela !
Das von hier aus zu beurteilen, ist eigentlich nicht möglich.
Hier braucht es eine Kopie des Bebauungsplanes mit nördlicher Ausrichtung.
Wenn das Bauvorhaben den Festsetzungen dse B-Planes entspricht, werden Sie kaum Möglichkeiten haben, Einfluss zu nehmen.
Wenn nicht, wird man Ihre Zustimmung brauchen.
Ein Architekt oder Bauingenieur kann Ihnen das auf einen Blick auf den B-Plan sagen.
Gruß
hokl

Hallo Daniela,
zu dieser speziellen Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben. Tut mir sehr leid.
Gruß Günni27

Guten Tag,

das sollte jeder Architekt, der mit den heute üblichen CAD-Programmen einfach 3D-Modelle erstellen kann und dem Sie die die rel. genauen Grundstückskoordinaten (z.B. Navi) und die Himmelsrichtungen angeben. Das kann ggf. auch ein Vermessungsingenieur (ö.b.V.I.)sein.
Um sich selber schon einmal einen Überblick zu verschaffen, ist ggf. die Internetseite
http://www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?klima_s…
ganz hilfreich, irgendwo im Menu kann man auch Gebäude einbeziehen.
Das so ganz deutlich an einem rechtsgültigen B-Plan vorbei etwas gebaut wird, erscheint mir eigentlich recht unwahrscheinlich, eher wird dort ein sehr „ausnutzungsbewuster“ Planer alle Möglichkeiten des B-Plans ausgeschöpft haben. Schon ein Abstand zur Grenze von nur 2,80 m lässt irgend eine „Besonderheit“ vermuten, ggf. auch, dass Ihr Grundstück (hoffentlich mit mit Bestandsschutz)da irgendwie nicht ganz ins Bild passt, bis hin zur Illegalität, z.B. „ausgebaute Datschen in DDR-Kleingartenanlagen“. Das müsste aber aus dem B-Plan hervorgehen.

Mit freundlichem Gruss

Eckart Schwengberg
…von dem einer seiner Vorfahren der Erbauer und Eigentümer der „Villa Schwengberg“ im Neuen Garten 7 in Potsdam war, heute, wohl umgebaut und aufgeteilt, leider konnte ich sie nicht veräussern, ist eine andere Linie.

Hi Daniela,

zunächst ist es immer wichtig, das Baurecht Deines Bundeslandes zu kennen.

Danach sind folgende Fragen zu klären:

  • Liegt Euer Haus in einer Siedlung, die nur mit 1-FH bebaut ist, wenn ja, dürfen dann Häuser dieser Höhe gebaut werden,

  • Bei uns - wir sind in einer Wohnanlage mit EFH, muss der Abstand der Bebauung mindestens 3 Meter betragen. Diese Häuser sind aber nur 2-geschossig genehmigt worden. Deshalb erscheint mir der Abstand von 2,80 m für 15 m hohe Häuser viel zu gering.

  • Was sagt der Bebauungsplan aus. Die Einsicht hierfür müsste im Stadtbauamt möglich sein.

Um aber auf der ganz sicheren Seite zu sein, würde ich mich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten lassen. Beratungen dieser Art sind nicht sehr teuer, aber immerhin sehr hilfreich. Denn ich wäre mehr als stinksauer, wenn ich plötzlich wie in einer Hinterhauskate hocken würde, weil plötzlich Häuser meine Sicht versperren und die Wohnung verdunkeln.

ISchu

Zum Problem Schattenstunden:

das kannst Du nur an Hand Deiner Erfahrungen, wie lange die Sonne bei Dir sichtbar ist ,ausgehen und dann mittels Trigometrie den Schattenwinkel errechnen, der natürlich abhängig ist von der Jahreszeit, so dass jeden Monat andere Werte sich ergeben.

In den trüben Monaten ist dann sowieso Ebbe. Da kommt nämlich gar nichts.

Wenn Du nicht in der Vorbauphase vorgehst und größeren Abstand einforderst, wirst Du Dich ein Leben lang ärgern und der Wert des Grundstücks wird auch fallen.

Hallo Geoli,

vielen Dank für die Antwort.
Mit dem Programmtipp komme ich klar.
Unser Problem ist ja gerade, dass der Bauherr über die Abstandsflächen hinaus gehen will - nach Absprache im stillen Kämmerlein mit den Oberen des Bauamts und gegen geltendes Recht. Jetzt sammeln wir Fakten und gehen vor Gericht. Sehr ärgerlich.

Vielen Dank nochmal - *Daniela

Hallo Ulrich,

ganz herzlichen Dank für die Antwort - Unser Problem ist ja gerade, dass der Bauherr über die Abstandsflächen hinaus gehen will - nach Absprache im stillen Kämmerlein mit den Oberen des Bauamts und gegen geltendes Recht. Jetzt sammeln wir Fakten und gehen vor Gericht. Sehr ärgerlich. Aber Deine Informtionen haben mir viele neue Hinweise gegeben - Merci!

*Daniela

Lieber Christian,
vielen Dank für Deine Antwort - wir haben nun erst einmal beim Bauamt Widerspruch gegen den Plan eingelegt - jetzt wird das geprüft, das gibt uns Zeit.
Grüße

*Daniela

Vielen Dank Smalbob, Geodreieck ist gespitzt!

*Daniela

Hallo Axel,
Unser Problem ist ja gerade, dass der Bauherr über die Abstandsflächen hinaus gehen will - nach Absprache im stillen Kämmerlein mit den Oberen des Bauamts und gegen geltendes Recht. Jetzt sammeln wir Fakten und gehen vor Gericht. Sehr ärgerlich. Von der Nachbaranhörung wurden wir bislang auch ausgespart - klingt leider alles nach System, aber wir gehen dem nach.
Vielen Dank für Deine zusätzlichen Infos, hat gut geholfen!

*Daniela

Hallo Horst,

herzlichen Dank für Ihre Antwort - es scheint tatsächlich rechtlich nicht ganz korrekt zuzugehen, aber wir gehen dem nach und haben bereits Widerspruch eingelegt.
Gruß

*Daniela

Hallo Eckhart,

ja, Du scheinst aus Erfahrung zu sprechen - der B-Plan wurde sogar deutlich über die Möglichkeiten ausgenutzt, wie es scheint - dagegen haben wir erst einmal Widerspruch eingelegt - der Bauherr (hier geht´s um ein 20 Mio-Projekt) spielt auf Zeit und mit der Unwissenheit der Nachbarn - aber wir schauen mal, was wir tun können. Vielen Dank für Deine Antwort!

*Daniela

Hallo ISchu,

ja, wir nehmen uns nun einen Anwalt - die Sache wird doch größer, als wir übersehen können.

Gruß und Danke dür Deine Antwort

*Daniela

Hallo Daniela,
„Absprachen im stillen Kämmerlein“ gibt es nicht. Entweder muss das Ganze als offizieller Dispens (Befreiung oder sonst etwas) laufen, oder es ist voll angreifbar. Abstandflächen sind Nachbarschutz und werden fast immer von den Richtern anerkannt. Ihr dürft nur nicht warten, bis der Nachbar baut!
Gruß Geoli