Wer kann mir helfen

Ein Eigentum ist vorhanden .der miterbe tauschte die schlüssel aus des hauses also ich konnte nicht in das anwesen . er fuhr in den urlaub und ein wasserschaden entstand dann reiste er den fussboden heraus und teilte mir das alles nicht mit jetzt beauftragte er noch einmal den schätzer und das haus wurde 25.000 euro schaden geschätz jetzt soll ich von diesem haus weniger erbe bekommen wegen diesen schaden frage kann ich den miterbe übers gericht verpflichten das er für den schaden aufzukommen hat ? oder was soll ich tun ?

hei, bin privatperson, habe aber selbst eigentum, hier kann ich nur sagen ANWALT einschalten, als Miterbe darf man nicht einfach Schlüssel austauschen, er ist nicht alleineigentümer. Der Anwalt kann den Schaden alleine auf den abwälzen, so das dieser weniger bekommt, wenn sie nachweisen können, das sie sich regelmässig durch besichtigung-kontrolle darum gekümmert hätten. gruss katja

liebe Katja
ich habe einen angeheiraten Vetter der hatte sich solange ich schlüsselgewalt hatte für das anwesen gekümmert dann hat der miterbe das schloss ausgetauscht und ab diesem zeitpunkt hatte mein vetter sich nicht mehr gekümmert . mein anwalt hat in dieser hinsicht zwar briefe geschrieben aber kein erfolg wenn ich zu ihm hingehe fragt mich mein anwalt was tun wir jetzt ? mein mann und ich haben immer schon tage voraus überlegt was wir den miterben mitteilen .er schrieb es im amtsdeutsch und dann kam eine antwort .was mir nicht gefällt an eminem anwalt er ruft von der gegenseite immer den anwald an .er ist auch mit diesem sehr befreundet
als ich ihm mal das unter der nase rieb .kam nur die antwort wir unterhalten uns nur über einen fall wenn er abgeschlossen ist .