Wer kann mir helfen? Ich bin noch im Elternjahr bis Ende August, dann müsste mich mein Arbeitgeber w

Hallo ihr Lieben, also ich bin momentan im Elternjahr. Das geht noch bis zum 26/08/2010! Dann kann ich vorraussichtlich wieder zu meiner alten Arbeit zurück! Das Problem bei mir ist aber, ich war vorher Vollzeit arbeiten und möchte gerne auf Teilzeit reduzieren.Ist mein Arbeitgeber verpflichtet mir trotzdem den Arbeitsplatz zu gewähren oder nicht, sondern nur den Vollzeit-Job? Ich würde ja auch noch um ein Jahr verlängern,doch habe ich schon das gesamte Elterngeld bekommen. Das heißt mir steht dann ja nichts mehr zu und irgendwelche andere Unterstützung bekomme ich dann ja sicherlich nicht mehr? Dann sind bei mir auf Arbeit die Einnahmen zurück gegangen und ich bin mir nicht sicher ob ich dann kurz darauf gekündigt werde würde wenn ich dann wieder da bin. Oder vielleicht kann ich auch deswegen nicht wieder zurück kommen. Der Grund der wenigeren Einnahmen ist nämlich wegen Bauarbeiten an der Straße. Außerdem ist es auch so, dass ich mir oder besser gesagt wir uns den Kinderkrippenplatz gar nicht leisten können. Könnte ich auch von alleine kündigen oder würde ich dann eine Sperre vom Alg1 bekommen? Was kann ich machen,was könnt Ihr mir raten? Währe froh über guten Rat! Liebe Grüße Schatziemausi

Hallo,
erstmal, selber kündigen kannst Du nicht, dann bekommst Du eine Sperre des Alg.
Bei größeren Firmen muß er Dir die Möglichkeit einer Teilzeitstelle zur Verfügung stellen, bei kleineren ist dies aber nciht der Fall.
Die Pflicht Deines Arbeitsgebers ist jedoch Dich mindestens 3 Monate nach Ende der Elternzeit zu beschäftigen. Erst mit Ablauf dieser 3 Monate kann und darf er Dich kündigen. Du hättest also 3 Monate Zeit, Dir etwas Anderes zu suchen.
Sollte der Arbeitgeber Dir einen Aufhebungsvertrag anbieten, weil er Dich keine 3 Monate einstellen will, so nehme diesen auf keinen Fall an! Das zählt, als wenn Du selber kündigst und Du bekommst eine Sperre (Den Fehler hatte ich nach meinem Großen gemacht).

Ich hoffe ich konnte Dir erstmal weiterhelfen.

Grüße
Annett

Hallo Schatziemausi,
ich versuche dir mal zu helfen, was schwirig ist, da ein Rat immer nur gut sein kann, wenn man alles vom Fall weiß.
Generell: Was du für Rechte hast hängt einerseits vom Gesetz ab, aber auch von möglichen Betriebsvereinbarungen oder Tarufvereinbarungen, die ggf. bei euch im Betrieb bestehen. Da solltest du dich daher vorher erkundigen. Meist in großen Unternehmen sind solche Themen in Betriebsvereinbarungen geregelt oder es gibt tarifvertragl. Regelungen.

Gesetzlich sieht es ganz grob so aus:
Wenn du einen Antrag auf Elternzeit (EZ) stellst, dann musst du dich deinem Arbeitgeber gegenüber generell für 2 Jahre festlegen (hat was mit dessen Planungsmöglichkeiten zu tun).
Ich verstehe aus deiner Frage, dass du für die ersten 2 Jahre beantragt hast, ein Jahr in Elternzeit zu gehen (bis August), dann aber wieder zu arbeiten (in welcher Stundenhöhe auch immer).
Generell hast du dich damit eingetlich festgelegt, nach einem Jahr wiederzukommen und nicht mehr die Elternzeit zu verlängern.

Je nachdem, ob du deine Elternzeit trotz dieser erfolgten Festlegung noch verlängern kannst, kannst du einen anderen Teilzeitantrag stellen. Wenn du noch in Elternzeit wärest, dann stellt du einen Antrag auf „Teilzeit in Elternzeit“, der vom Arbeitgeber generell nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann. Diese sind nirgends aufgelistet, sondern ergeben sich aus den Umständen des Betriebs, deines Arbeitsplatzes etc… Ein Recht auf TZ hast du jedoch sowieso nur, wenn im Betrieb mehr als 15 Mitarbeier arbeiten und du zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche arbeiten willst.

Wenn du deine Elternzeit normal beendest (der Arbeitgeber also darauf besteht, dass du zurück kommst) und du trotzdem Teilzeit arbeiten möchtest, stellt du einen Antrag auf Teilzeit. Dieser kann vom Arbeitgeber allerdings etwas leichter abgelehnt werden, da nur betriebliche Gründe vorliegen müssen.

Mein Tipp:

Ruf einfach mal in deiner Personalabteilung an und frage nach den Regelungen, die neben den gesetzlichen bei euch für Elternzeit gelten.
Und dann frage ihn mal, ob (obwohl du ursprünglich nur ein Jahr nehmen wolltest), eine Verlängerung der Elternzeit möglich wäre. Wenn er dies bejaht, dass stelle erst einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit. Und DANACH (nach dessen Genehmigung, denn die Verlängerung in Abweichung zu deinem ursprüglichen Wunsch muss genehmigt werden) den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit.
Ist der Arbeitgeber größer als 15 Mitarbeiter und du willst zwischen 15 und 30 h/Woche arbeiten, muss er sich zumindest mit deinem Teilzeitwunsch auseinandersetzen. Eine Anlehung ist für den AG schieriger als wenn du „nur“ Antrag auf (normale) Teilzeit stellen würdest.

Wenn er darauf besteht, dass du zu Beginn deiner Elternzeit schriftlich fixiert hast, nur ein Jahr Elternzeit zu nehmen und dann zurück zu kommen, dann kannst du rechtzeitig vor Ablauf deiner Elternzeit einen Antrag auf (normale) Teilzeit stellen. Auch dann muss der Areitgeber reagieren, kann aber wie gesagt bei bestimmten Günden eher ablehen.

Wenn er (egal welche Form von Teilzeitantrag ablehnt) und dies nach Prüfung zB durch einen Rechtanwalt oder für dich angemessene Gründe der Ablehnung der Teilzeit sind, so bist du verpflichtet, in Vollzeit zurück zu kommen. Die Gründe würde ich dann aber wirklich prüfen lassen. Dann bleibt dir voraussichtlich nur die Möglichkeit, zu kündigen, wenn du nicht Vollzeit arbeiten möchtest. Dann bekommst du natürlich eine Sperre beim Arbeitsamt.

Ebenso hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit dir nach Ablauf der Elternzeit mit deiner Kündigungsfrist zu kündigen (wen z.B. betriebliche Gürnde vorliegen). Das wäre dann das Thme Wirksamkeit einer Kündigung (ganz unabhängig von Elternzeit etc.)

Hat der Arbeitgeber aber zugestimmt, dass du deine Elternzeit verlängerst, dann fällst du (egal ob du zu Hause bleibst oder du in Teilzeit bei ihm arbeiten kannst) währen der Elternzeit weiterhin unter den Kündigungsschutz.

Noch ein Tipp: Wenn der Arbeitgeber momenatan in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist, dich aber eigentlich behalten möchte, dann kommt es ihm eigentlich gelegen, wenn du nur Teilzeit arbeiten möchtest.
Es gibt zudem die Möglichkeit, dass du den Arbeitgeber fragst, deine Elternzeit verlängern zu lassen und (wenn er nicht die Möglichkeit hat, dir selber Teilzeit anzubieten ) bein einem anderen Arbeigeber dann einen befristeten Teilzeitjob anzunehmen. Auch dies ist gesetzlich möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Es hätte den Vorteil, dass du noch einen ruhenden Vertrag (eine kleine Sicherheit) bei deinem jetzihen Arbeitgeber hast, dieser dir aber kein Geld zahlen muss, weil der Vertrag ja weitere 2 Jahre (den rest der Elternzeit) ruht. Nach den 2 Jahren steht ihr dann wieder vor dem Thema Vollzeit, eilzeit oder Kündigung. Aber beide (sowohl ARbeitgeber und du) hätet ihr erst einmal einen Puffer. Dies könnte für den Arbeitgeber interesant sein, wenn er glaubt, dass sich die Wirtschaftslage für ihn verbessert, er derzeit keine Möglichkeit eines Einsatzes für dich hat, dich aber nach Ablauf einer verlängerten Elternzeit gerne wieder beschäftigen würde.

Wie du siehst, das Thema ist extrem komplex, da der richtige Weg von vielen Variablen, die bei jedem Mitarbeier anders sind, abhängt.

Lies die rechtliche Lage dich noch einmal unter http://www.mittelstand-und-familie.de/xi-490-0-1000-…
nach, da ist es gut erklärt.

Gruß

Hallo schatzimausi!

Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Dir einen Teilzeitjob anzubieten. Er muß Dich nur zu den gleichen Konditionen wie vorher einstellen. Also bleibt eigentlich dann nur die Kündigung. Wenn Du aber kündigst, wirst Du erst einmal für 3 Monate vom ALG1 gesperrt. Du bekommst aber auch nur ALG, wenn Du Betreungszeiten für Dein Kind nachweisen kannst. Entweder Kita oder andere Personen übernehmen die Betreuung. Sonst bist Du für das Amt nicht vermittelbar. Und somit hättest Du auch keinen Anspruch auf ALG1.
Sollte die wirtschaftl. Situation bei Deinem Arbeitgeber schlecht sein, dann kannst Du ja vielleicht auf 400-Euro-Basis arbeiten. Vielleicht würde Dir das ja auch schon helfen. Beim Bezug von ALG1 darf man 165€ zuverdienen, was darüber geht, wird vom ALG1 abgezogen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen und wünsche Dir alles Gute für die Zukunft!

Hallo Markus H. vielen lieben dank für diese Information.Weißt Du vielleicht auch wie es wäre ,wenn mich mein Arbeitgeber selber kündigen würde.Könnte er dies überhaupt machen wenn ich nicht mehr voll arbeiten möchte und könnte,denn es würde mit den Kita Zeiten nicht funktionieren, oder darf er das nicht? Und wenn er es machen dürfte, hätte ich dann trotzdem ein Problem mit der Geldsperre?LG Schatziemausi

Hallo (Cheyenne) Annett, danke für diese Auskunft, hilft mir supi weiter. Ich finde es echt klasse wie das alles hier so funktioniert. Vorallem das gleich so viele, so gute Ratschläge und Tips parat haben. LG Katrin

Hallöchen,danke für die Intesive ausführliche Antwort. Da weiß ich jetzt super Weißt Du vielleicht auch wie es wäre ,wenn mich mein Arbeitgeber selber kündigen würde.Könnte er dies überhaupt machen wenn ich nicht mehr voll arbeiten möchte und könnte,denn es würde mit den Kita Zeiten nicht funktionieren, oder darf er das nicht? Und wenn er es machen dürfte, hätte ich dann trotzdem ein Problem mit der Geldsperre? Dies hilft mir sehr. Supi Danke

Hallo,
Du hast nach der Elternzeit die Pflicht (sofern dein Telzeitantrag - in welcher Form auch immer - abgelehnt wird und das vom Arbeitgeber auch rechtens war - Erläuterung s.o., das solltest du prüfen lassen, wenn er ablehnt), wieder Vollzeit zu arbeiten. Dein normaler Vertrag lebt dann mit der normalen Stundenzahl wieder auf. Wenn du dann nicht die volle Zeit arbeiten kommst, verstößt du gegen deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Dann kann dir der AG selbstversztändlich kündigen und zwar fristlos (das heißt dann aber ebenso Sperre beim Arbeotsamt, da du etwas gemacht hast, wodurch du deine Arbeitslosigkeit herbeifühtest).

Rede doch einfach mit dem Arbeitgeber. Manchmal kündigen sie dir von sich aus, aus betrieblichen Gründen wenn du sie darum bittest und die Lage schilderst. Manchmal sind auch Arbeitgeber froh, wenn sie in einer wirtscaftlichen Schlechtlage den Mitarbeiter „loswerden“, ohne viel Gegenwehr zu erwarten. Wichtig ist aber, dass ab dem 1. Tag nach Elternzeit die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Dann hast du keine Sperre beim AA.

Ob du gesperrt wirst, wenn du selber kündigtst, mit dem Grund, dass du nur in Lage bist Teilzeit zu arbeiten, weiß ich leider nicht.
Ich glaube aber, dass du - wenn du dem Arbeitsamt sagst, dass du nur Teilzeit arbeiten möchtest, auch nur anteilig dein Arbeitslosengeld erhätst. Du steht dem Arbeitsmarkt ja nur Teilzeit zur Verfügung…bin mir da aber nicht ganz sicher.

VG