Wer kann mir helfen...?Ich habe mein Auto vor

… einer Garage geparkt die als Fahrradgarage genutzt wird.Zwischen meinem Auto und der Garage befindet sich noch der Bürgersteig…also können die Fahrräder rein und raus fahren ohne behindert zu werden!Darf die Hausverwaltung mein Auto abschleppen?Das lustigste an der Sache ist das es sogar meine Hausverwaltung ist…!

Gute Frage. Kann mir nicht vorstellen, dass bei einer solche Garage ohne ernsthafte Behinderung geschleppt wird, da der Auftraggeber das Geld für den Abschleppdienst auslegen muß und es sich dann später erst vom „Delinquenten“ wiederholen kann. Da es nach deiner Beschreibung zu keiner ernsthaften Behinderung kommt ist ein abschleppen - wegen der hohen Kosten für den Auftraggeber - eher unwahrscheinlich.

Hey Torsten

Erstmal danke für deine Antwort.Die Garage war an einer ganz alten Frau vermietet…sie wohnte in der Nachbarschaft und ihr haben sie einfach gekündigt…damit mein Vermieter daraus ein Fahrradkeller machen kann…man muss sich das hier so vorstellen hier ein Link meiner Lage… :

http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geoc…

Die freie Fläche vor dem dunklem Volvo da steht mein Auto und die braunen Garagentüren ist die Garage was jetzt ein Fahrradkeller ist und dort steht das Schild das man dort nicht parken darf…Ich finde das das Schild nicht zulässig ist weil ein Auto da nicht rein oder raus fährt bzw kann weil da drinnen jetzt auch ein großer Fahrradständer ist und ich definitiv keinen behindere der mit seine Fahrrad da rein möchte!