habe leider vergessen das Fenster zu schließen (leerstehendes Hotel) es gab frost und die Heizung ist eingefrohren und es entstand ein Schaden von ca. 700,00€. Jetzt will der Hausbesitzer das ganze von mir bezahlt bekommen da er den Schaden seiner Hausratversicherung nicht melden will. Kann ich den Schaden auch meiner Haftpflichtversicherung melden und bezahlt die denn den Schaden??
Bitte helft mir und gebt mir eine Antwort, es sehr dringend.
Was ist Ihre Aufgabe in dem leer stehenden Hotel? Sind Sie dort als Haustechniker tätig oder war es ein Gefälligkeit auf privater Basis?
Die Hausratversicherung wird den Schaden an der Heizungsanlage nicht zahlen, da diese Gebäudebestandteil ist.
Grundsätzlich muss für eine Leistung Ihrer Haftpflichtversicherung ein Verschulden von Ihnen vorliegen. Umgangssprchlich bedeutet das „Tun“ oder „Unterlassen“, „fahrlässig“ oder „grob fahrlässig“.
Die genaueren Umstände dieses Falls müssten also noch erklärt werden.
Ich habe für den Hoteleigentümer auf einer anderen Baustelle gearbeitet und ich habe in den Hotel dann übernachtren dürfen.
Am Abreisetag habe ich die Heizung auf Null gestellt und versehendlich auch noch das Fenster aufgelassen. Leider gabe es über Nacht Frost und wie gesagt ist der Heizkörper in „meinem“ Zimmer eingefrohren, ein Wasserschaden entstand. Was ich noch anmerken muss, für das Hotel ist eine Hausverwaltung tätig, die erst nach 6 Tagen den Schaden bemerkt hat.
Sie sollten den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Ihre Haftpflichtversicherung hat unter anderem auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Diese eventuellen unberechtigten Ansprüche ergeben sich aus dem BGB.
Nach meiner Meinung handelt es sich um einen Leistungsfall für Ihre Privathaftpflicht.
Hallo,
kenne mich in Hausratversicherungsschäden leider nicht aus! Bitte demnächst doch nur solche Fragen an die Mitglieder zu stellen, die sich damit auskennen!
… kann doch nicht so schwer sein, die Rubriken zu wählen, oder?
Viele Grüße
Rüdiger
Hallo,
am besten mit der Versicherung sprechen, wenn Klar ist das Schaden tatsächlich durch offenes Fenster entstanden.
Gruß
Hallo, ich hoffe ich kann dir helfen, der Sachverhalt ist nicht gerade ausführlich geschildert.
Wenn ein Heizungsrohr oder ein Heizkörper aufgefroren ist, fällt das nicht in die Hausratsversicherung, sondern in eine Gebäudeleitungswasserversicherung - besteht eine solche überhaupt?
Wenn du in dem Hotel nicht Dauermieter bist, könnte der Anspruch in deiner Privathaft gedeckt sein -
hängt von den konkreten Versicherungsbedingungen ab -
bitte genau nachlesen - steht drinnen, wie das mit Schäden an gemieteten Sachen ist.
Der Hauseigentümer wird jedenfalls aufgrund deiner Fahrlässigkeit einen Anspruch gegen dich haben, egal ob eine versicherungsmäßige Deckung vorliegt.
mlg Erich
hallo,
meld den schaden auf jeden fall deiner haftpflichtvers. weil er diese auch betrifft; ob die den schaden bezahlt, muss diese selbst prüfen.
gruß