Hallo Lea,
da Abschlusskosten bei Lebensversicherungen i.d.R. gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit anfallen, wird leider ein sehr geringer Rückkaufswert im Vergleich zu den Beiträgen vorhanden sein. Eine Beitragsfreistellung sieht sicher optisch besser aus, ob sie es unter Betrachtung der Restlaufzeit unter Renditegesichtspunkten ist - schwer zu sagen. Meist muss eine gewisse Mindestsumme erreicht werden, damit überhaupt eine Beitragsfreistellung möglich ist. Aber diese beiden Alternativen wurden schon angesprochen.
Also von mir etwas drittes.
Ich würde erstmal überprüfen, ob das „monatlich nicht halten können“ nur übergansgweise ist und vielleicht absehbar ist, dass dies besser wird. Dann wäre m.E. eine Stundungsvereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft die beste Lösung (so die das macht).
Was ist eine Stundung?
Also ersteinmal: das geht nur 1, max. 2 Jahre denke ich.
Die Beiträge werden gegen Zins gestundet und können nach Ablauf des Stundungszeitraumes nachgezahlt werden oder zum Ausgleich wird der Vertrag geändert (Monatsrate erhöht bzw. Leistung gesenkt).
Reicht das vorhandene Kapital nicht aus, um bei einer späteren Kündigung den Zins oder aber den Risikobeitrag des Versicherungsschutzes zu bezahlen, könnten sogar während des Stundungszeitraumes (geringe) (Risiko-)Beiträge anfallen.
Vorteil: Man erhält sich den Vertrag inkl. Versicherungsschutz, der Kalkulation mit einem niedrigen Eintrittsalter, der „erfolgreich absolvierten“ Gesundheitsprüfung und der steuerfreien Ablaufleistung (falls er 12 Jahre läuft)usw.
Nachteil: das Versicherungsunternehmen wird Zinsen berechnen (die höher sein werden, als der Vertrag selbst erwirtschaftet) - das geht also nur einen kurzen Zeitraum und ist nicht billig, d.h. wenn man danach doch kündigen muss, hat man einiges an Geld verbraten und es war im Nachhinein keine gute Entscheidung.
Dann noch eine vierte Möglichkeit:
Vielleicht ist es auch möglich, zumindest einen geringeren Beitrag zu zahlen und man erhält sich so einen Teil des usprünglichen Vertrages - dann kann man eine Herabsetzung der Versicherungssumme + des Beitrages versuchen.
Zu wem gehen?
Nun falls es eine Versicherungsgesellschaft mit Außendienst ist und dieser kompetent ist - dann zu diesem - auch dazu ist er da.
Ansonsten (möglichst zu Bürozeiten) beim Versicherungsunternehmen direkt anrufen und sich beraten lassen (auch die Werte für Rückkauf, beitragsfreie Summe, Herabsetzung usw. nennen lassen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben).
Viele Grüße
Thomas K.
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