vor einem halben jahr bin ich mit einer berliner arbeitsvermittlung einen 6 monatigen vertrag eingegangen (betreuungsvertrag/werkvertrag gemäß BGB §631 ff.).
bestandteil des vertrages war:
Erstellung eines Bewerberprofils
Erstellung eines Bewerbungsanschreibens
Fertigung einer digitalen Bewerbungsmappe
Arbeitgeberrecherche
Versand von mind. 60 Bewerbungen an Arbeitgeber
Präsentation der Bewerbungsdokumente zur Einsichtnahme interessierter Arbeitgeber
bis heut habe ich keine initative der firma festgestellt, auch nach email kontakt (wo mir immer wieder versichert wurde „ja, bald gehts los“) kam bis heute nichts…das schlimme ist das ich dafür 100€ gezahlt habe und dazu kommt noch das warum auch immer der betrag doppelt an die gegangen ist. sie wollten mir die 100€ zurückbuchen aber selbst das war eine lüge.
habe erstmal noch einen bösen brief geschrieben und denen eine frist zur geldrückzahlung gesetzt und wenn nichts passiert mit polizei und anwalt gedroht.
wie kann ich gegen diese firma vorgehen?
anzeige erstatten?
zum teuren anwalt gehen?..
sogar die beratung in den verbraucherzentren kostet…
Ich gehe aufgrund Deiner Schilderung davon aus, dass Du arbeitslos bist.
Trotz Deiner Einkommenssituation kannst Du aber einen Anwalt aufsuchen und gleich bei der Terminabsprache sagen, dass Du PROZESSKOSTENHILFE beantragen musst; den Antrag füllt der Anwalt mit Dir aus (meistens sogar gerne, denn dann bekommt er auf jeden Fall sein Geld, nämlich vom Staat). Dann zahlst Du für den Anwalt und ein eventuelles Gerichtsverfahren entweder nur ganz kleine Raten zurück oder sogar gar nichts (abhängig von Deinem Einkommen).
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
grundsätzlich ist es so, dass alle Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers, die mit der Arbeitsbeschaffung zusammenhängen, mittels des Vermittlungsgutscheines (VGS) abgegolten werden. Für den Fall, dass kein VGS zur Verfügung steht, können und werden Honorarvereinbarungen getroffen, die jedoch erst bei erfolgreicher Vermittlung greifen.
Insofern erscheint mir die Tätigkeit der Firma nicht sonderlich seriös. Ohne genaue Details und ohne den Vertrag zu kennen, kann ich jedoch nichts genaues raten. Ich schicke Dir meine E-Mail-Adresse, da kann ich versuchen, dir zu helfen. Es gibt da sicher Mittel und Wege.
ich würde an deiner Stelle zum Bürgeramt gehen und mir einen Beratungshilfeschein (http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…) besorgen. Damit gehst du dann zu einem Anwalt und lässt dich zunächst einmal beraten, was als nächstes getan werden muss. Die Prozesskostenhilfe brauchst du übrigens erst, wenn es zu einem Prozess kommt. In der Regel hilft es schon, wenn ein Anwalt das richtige Schreiben verfasst. Ich würde dem Verein außerdem ruhig von dir aus auch noch einmmal schriflich androhen, dass du deren Verfahrensweise übers Internet publik machst und jetzt einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragst. Das finden viele Betrüger nicht sehr witzig. Heb aber auf jeden Fall alle Mails von der Arbeitsvermittlung gut auf und auch sonst alles, was du von denen schriftliches hast…
Viel Erfolg!
Schönen Gruß
Martina Winkel
Büroservice Direkt
in diesem Fall würde ich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.
Wenn Du arbeitslos bist erhaelst Du evtl. Prozesskostenhilfe und den Anwalt bezahlt der Staat.
Hallo,
zum einen würde ich Dir empfehlen für deine Arbeitssuche die Dienstleistung der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen. Du kannst Dir in der Jobbörse
dein Profil selbst einstellen und auch selbst nach Arbeitsstellen suchen. http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite…
zum anderen steht Dir gegenüber diesem dubiosen Anbieter natürlich der Rechtsweg offen. Die Frage ist,
ob der Aufwand - auch der finanzielle die ganze Sache rechtfertigt. Ich gehe davon aus, dass diese Herrschaften genau darauf spekulieren und deswegen auch nichts weiter tun.
Hast Du denn der Polizei den Sachverhalt schonmal geschildert? Vielleicht gibt es nochmehr Geschädigte, dann würde die ganze Sache deutlich mehr Gewicht bekommen - auch für die Polizei - und vielleicht wäre eine Sammelklage möglich.
>> Wichtig ist, dass Du bei allen weiteren Aktivitäten
immer die konkrete Sachlage im Auge behältst, d.h. alles Schriftliche immer per Einschreiben, alle Antworten aufbewahren usw.
Hoffe, ich konnte wenigstens ein wenig helfen.
da hier ja ganz offensichtlich ein Betrug vorliegt, würde ich schlicht zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Einen Anwalt brauchst Du dafür nicht. Wer weiß, vielleicht bist Du ja nicht das einzige Opfer und die sammeln schon? Viel Glück! Übrigens, man kann sich auch bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, die müssen Dich beraten, auch dann, wenn Du kein Geld von denen kriegst Wenn Du gar keine Arbeit hast, melde Dich arbeitslos. Du kannst dann sogar Bewerbungskosten erstattet bekommen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Und besch… tun die Dich auch nicht
dass ist schlimm. Es handelt sich aber nicht um einen privaten Arbeitsvermittler?? Also wo du den Vermittlungsgutschein der Agentur einlösen kannst. Die sind u.U. auch nicht immer so sauber. Auf jeden Fall der örtlichen Agentur für Arbeit melden. Ohne Anwalt oder Verbraucherzentrale kommst du da aber nicht weiter. Die Chance das Geld wieder zu sehen sind meines Erachtens gering. Das ist immer ein riesiger Akt, gegen diese Betrüger vorzugehen. Anderseits hast du einen Vertrag mit Rechten und Pflichten unterzeichnet. Mahne schriftlich mit Einschreiben und Rückschein (Deutsche Post) an und setze eine Frist. Das zieht besser wie E-Mails. Letztlich genügt es aber, wenn sie die Dienstleistung erbringen. Bin jetzt kein Rechtsprofi. Schreib mal noch Anwälte an. geht auch bei wkw. Halte deine Anfrage aber wie ein Muster fall. Schreib immer: Eine Frau hat einen Vertrag bei…abgeschlossen. Sie hat dann folgende Probleme…schreib also von einer dritten Person, dann hat der Anwalt keine Probleme darauf zu antworten. Die dürfen keine reale kostenlose Rechtberatung im Internet geben.
kann mich momentan leider nicht telefonisch melden.
möchte aber noch betonen das ich zum zeitpunkt des vertragsschlussees noch arbeit hatte. ich suchte nur zwecks umzug neue arbeit hier in berlin und habe somit auch keinen vermittlungsgutschein etc. mit welchem ich mir anwaltskosten spanren könnte .
ich war zu dem zeitpunkt des vertragsschlusses in einem beschäftigungsverhältnis, suchte nur neue arbeit in berlin und da ich aus eigeninitative keine arbeit gefunden hatte, wendete ich mich an dieses „unternehmen“
was geschieht wenn ich keinen vermittlungsgutschein habe oder arbeitssuchend bin? kann ich trotzdem prozesskostenbeihilfe beantragen oder sonstige kosten für einen anwaalt sparen?
Prozesskostenhilfe ist einkommensabhängig; ich würde auf jeden Fall mit dem Anwalt reden. Ob Vermittlungsgutschein oder nicht spielt dabei keine Rolle. Alles Gute!