Hallo Leute,
wer weiss, wie es sich verhält, wenn man was geerbt und die Bestattungskosten mit Euro 10.300 beim Finanzamt angegeben hat? Man braucht ja kein Nachweis lt. EStG und wird dann Jahre später daraufhin vom Amtsgericht gefragt, wie hoch die tatsächlichen Kosten waren. Macht man sich durch die Falschangabe beim Finanzamt strafbar? Auch wenn es schon 6-8 Jahre zurückliegt?Gibt es hier nen Paragraphen etc?
Danke für ne Antwort:smile:
Frist für Steuervergehen = 10 Jahre!
Steuerhinterziehung, § 370 der Abgabenordnung (AO):
(+) dem Finanzamt
(+) über steuerlich erhebliche Tatsachen
(+) unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht
Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe der verkürzten Steuer (Betrag + Zeit);
Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Steuerhinterziehung 5 Jahre (§ 78 Absatz 3 Nr. 4 des Strafgesetzbuches - StGB), gerechnet ab der Gutschrift der Steuererstattung auf dem Girokonto (= Erfolg der Tat, § 78a StGB).
Die Festsetzungsverjährung der Steuerschuld beträgt bei Steuerhinterziehung 5 Jahre, § 169 Absatz 2 AO, i.d.R. gerechnet ab dem Kalenderjahr, welche auf das Jahr folgt in dem die Steuererklärung abgegeben wurde.
Die Frage wäre wohl nicht gestellt worden, wenn die Kostenangabe seinerzeit richtig erfolgt ist. Fazit: Es erfolgte offensichtlich Falschangabe. Da hilft zunächst nach meiner Info die Selbstanzeige, wenn sich bei der Steuerberechnung aufgrund dieser Falschangabe ein Vorteil für Sie ergeben haben sollte. Ich würde Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufnehmen, um die Sache zu bereinigen.
H.G.
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht ein Steuerberater?
VG, uli
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
Die Made