Guten Tag
Ich habe ein Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Jetzt sagt eine Buchhalterin das man sehr wohl mehr als 17500 Euro im Jah verdienen darf und man ist trotzdem befreit stimmt das.denn ich achte immer genau darauf das ich das nicht überschreite.Aber wird man dann nicht für seinen Fleiß bestraft.Sie sagt mir das mann im 2 Jahr bis zu 50000 Euro steuerfrei verdienen darf,kann mir das mal jemand erklären.
Vielen Dank
ja, kann ich !
du musst dich zum 1.1. immer fragen: „liege ich im vorjahr unter 17500 und ERWARTE ich im neunen jahr weniger als 50000 ?“
Beide Fragen mit Ja beantwortet = du kannst im neuen jahr kleinunternehmer sein. bedeutet auch: liegst du dann bei (beispielsweise) 52.000 Euro müsste dir das amt nachweisen, dass du das zu beginn des jahres hättest wissen können. also eher ausgeschlossen.
es ist also kein problem über 17500 zu kommen. in dem AKTUELLEN jahr bleibst du kleinunternehmer. definitiv. ist auch 100 %ig NICHT so, dass dann alle umsätze über 17500 „versteuert“ werden müssen.
Beachte aber bitte eines: Kommst du über 17500 Euro, so hat die folge, dass du IM NÄCHSTEN JAHR mit USt arbeiten musst, also KEIN kleinunternehmer mehr sein kannst.
abschließend moch ein kleiner hinweis: diene umsätze sind NICHT steuerfrei. kleinunternehmerregelung heißt, dass die umsatzsteuer, die FIKTIV in deinen umsätzen enthalten ist, schlicht und ergreifend nicht ERHOBEN wird. das ist rechtlich was ganz anderes als steuerfrei. nennt der volksmund gern so, ist mir schon klar
Hoffe das war verständlich. Konnte ich helfen ?
Grüße
James
Guten Tag,
ich finde das nicht schlimm, wenn man steuern zahlen muß bei mehrverdienst. ich würde auch nicht darauf achten, den satz nicht zu überschreiten, denn dann bremst du eignes unternehmen aus. das finde ich wenig sinnvoll.
wer will denn was von dir, wenn du ihm antworten mußt - tut mir leid, aber wenn ich deinen aufttrag noch erfülle, dann muß ich steuern zahlen und das will ich nicht…na danke auch.
kleinunternehmen bis 17500 euro einnahmen…danach steuern zahlen. wenn deine buchhalterin dir solche auskünfte gibt, dann muß sie die auch begründen und belegen können. man kann 2 jahre von der steuer befreit sein, das muß man aber vorher beantragen und das muß der stuerberater machen. und das geht nur bei einem vollgewerbe.
lg