wir haben ein Enkelkind in Fürth, und die Mutter ist unserer Meinung nicht Wert ein Kind zu haben, da sie kaum Interesse daran hat. Ihr Kind ist ihr Kapital, damit sie nicht zu Arbeiten braucht, sie hält nichts vom Lernen und wir befürchten daß unser Enkel, wenn er zur Schule geht keine Unterstützung erfährt.Momentan ist das Kind von 07.30 bis 15.00 Uhr im Kindergarten, damit die Mutter sich wieder bis 15.00 Uhr ins Bett legen kann. Sie will nicht arbeiten, da es ja mit Hartz vier auch ohne Arbeit geht.
Sei einem Vorfall, der eigentlich lächerlich ist, will sie mit uns nichts mehr zu tun haben, obwohl das Kind nach Aufenthalten bei uns nicht mehr zur Mutter zurück will, weil ihn die Mamma bei jeder Gelegenheit haut, wie er sagt.Wir haben dem Kleinen die überlangen Haare schneiden lassen, nachdem sie gesagt hatte, wenn wir es fertigbringen, daß er sich die Haare schneiden läßt, dann dürfen wir dies tun.
Kaum war dies geschehen, ging sie schurstracks zur Polizei und zeigte mich wegen Körperverletzung an. Nun wollten dies Ihre Mutter und auch ihr Vater verhindern, da das ganze doch kein Beinbruch wäre, da die Haare ja wieder nachwachsen, aber es war zu spät.
Ich wurde dann von der Staatsanwaltschaft von Ingolstadt angeschrieben, daß das ganze keine Körperverletzung sei und die Sache von ihr nicht weiter verfolgt werde, aber seiher dürfen wir unseren enkel nur dann sehen, wenn er stundenweise beim Kindvater, unserem Sohn in der Wohnung ist.Hier bestimmt sie dann wie lange er bei ihm bleiben darf, damit ihm keine Zeit bleibt. zu uns zu fahren, so fahren wir dann eben die 111 km nach Nürnberg, um das Kind wenigstens einmal im Monat zu sehen.
Kürzlich erjielt ich von meinem Sohn Bilder per PC, auf denen zu sehen ist, wie dürr der kleine ist, da er anscheinend zu wenig zum Essen erhält.
Wir hatten schon öfters das Jugendamt in Fürth konsultiert wegen der Körperlichen Züchtigung, bei dem er des öfteren blaue Flecken und andere Male davon trug, auch hatte unsere Hausärztin das Kind schon fotografiert, um Kindesmisshandlung zu Dokumentieren, u.: schwarz gefärbte Haare, der darauf angesprochene Kinderarzt des Kleinen gab unserer Kinderärztin dann zu Antwort, daß bei der Frage nach den gefärbten Haaren die Patientin nicht mehr in seine Praxis kommen würde und unterließ hierzu ein Gespräch.
Nun suchen wir eine Möglichkeit, daß der Umgang des Enkelkindes mit uns mehr zugesichert werden könnte. Hoffnung sehe ich eventuell in den § 148(3)ABGB und würde hierzu gerne Hilfe und Meinungen von kompetenter Stelle erbitten, da uns das Wohl unseres Enkels sehr am Herzen liegt. Meine Frau ist nach einem Besuch in Fürth jedesmal sterbenskrank, da der kleine am liebsten zu uns kommen würde, weil er weiß, daß es ihm bei uns gut gehen würde, ohne körperlich gezüchtigt zu werden.
Ich habe auf meinem PC etliche Beweisfotos, welche ich auch schon unser Hausärztin vorgelegt habe, aber sie sagt, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, ist ihr hier schwer beizukommen.
Wir haben auch mit dem Kindergarten in Fürth gesprochen, da wir ihm eine Schwimmausbildung bezahlen wollten, aber unser Sohn teilte uns dann mit, daß sie doch aus bequemlichkeit nicht hingeht, und das Geld lieber für Ihre Tiere(3Katzen, Fische usw.)ausgiebt.
Die Kindergärtnerin teilte uns auch mit, adß der Kleine zum Förderkurs gehen sollte, da er den gleichaltrigen weit hinterher ist, außerdem wollte sie eine Gesprächsrunde zwischen der Mutter und uns vermitteln, aber dies wird von der Mutter kategorisch abgelehnt.
Sollte sich in Ihrem Kreis ein entsprechender Ansprechpartner finden, so würdern meine Frau und ich sehr darüber freuen, zum Wohle unseres Enkelkindes.
vielen Dank
Tgeo Koch