hallo,
ich möchte mich vorher schlau machen, ehe das Kind in den Brunnen gefallen ist…wer kann helfen?
ich habe im April 2004 die EU Rente beantragt und im No.2009 einen Monat rückwirkend erhalten…habe einer ausergerichtlichen Einigung zugestimmt…
Frage NR.eins, zu Grunde liegt mir mein vorläufiger Rentenbescheid von 2003, wo steht das ich im Falle einen EU Rente 745,23 € bekäme.Nun sind weitere 7 Jahre vergangen und ich habe nicht gearbeitet…
wie errechnet sich dies nun?Wie kann ich das selbst prüfen?ergebnis des rentenbescheids habe ich noch nicht…weis nur das 10,8%abgezogen werden
als 2.macht es Sinn sich übern den Anwalt das einbehaldene Geld des Rententrägers (weil ebend nur einen Monat rückwirkend bewilligt wurde)dagegen anzugehn?ich finde es als bodenlose Frechheit,so mit Menschen zu verfahren…
Hallo ,
kann dir leider nicht weiterhelfen.
Sorry.
Und viel erfolg.
Hallo biggistern,
da bin ich leider überfragt. Mit Renten habe ich mich noch gar nicht beschäftigt.
Ich hoffe, daß Sie an anderer Stelle Hilfe bekommen.
LG
Alla
Danke alla macht nichts, habe jetzt nen anwalt eingeschaltet…hab hier ne gute die auch mal so rechtsauskunft erteilt…für nen beratngsschein…
da bin ich leider nicht informiert
hallo,
ich möchte mich vorher schlau machen, ehe das Kind in den
Brunnen gefallen ist…wer kann helfen?
ich habe im April 2004 die EU Rente beantragt und im No.2009
einen Monat rückwirkend erhalten…habe einer
ausergerichtlichen Einigung zugestimmt…
Frage NR.eins, zu Grunde liegt mir mein vorläufiger
Rentenbescheid von 2003, wo steht das ich im Falle einen EU
Rente 745,23 € bekäme.Nun sind weitere 7 Jahre vergangen und
ich habe nicht gearbeitet…hallo, wovon hast du die 7 jahre gelebt und was beinhaltet die aussergerichtliche einigung? vielleicht kann ich dir dann etwas weiter helfen-mfg. lullemaus
wie errechnet sich dies nun?Wie kann ich das selbst
prüfen?ergebnis des rentenbescheids habe ich noch nicht…weis
nur das 10,8%abgezogen werden
als 2.macht es Sinn sich übern den Anwalt das einbehaldene
Geld des Rententrägers (weil ebend nur einen Monat rückwirkend
bewilligt wurde)dagegen anzugehn?ich finde es als bodenlose
Frechheit,so mit Menschen zu verfahren…
hallo lullumaus…eine ausergerichtliche einigung ist, das man die Möglichkeit bekommt zu entscheiden, ob man es annimmt oder es zum richrtlichen beschluss kommt.Wird oft gemacht so, da dann Anwalt und Gericht gut an deinem Fall bezahlt werden…
nun habe ich Dir warscheinlich geholfen…aber meine Frage steht immer noch im raum LG Biggi