Titel: Rente bei Berufsgenossenschaft beantragt
Tags: BGN; RENTE-Absage;anerkannter Gehörschaden
Seit 2001 einen anerkannten Gehörschaden durch BGN.
Danach nur geringfügig beschäftigt bis vor 3 Jahren, da durch den Gehörschaden keine man keine andere Anstellung auf Anfragen bekam, nicht als Hotelkaufmann oder Koch oder sonst irgendeine Position in der Gastronomie.
Jetzt beantragte bei der BGN ein Hörgerät, weil mit den jetzigen Kassengeräten keine Verbesserung war, als auch eine Rente.
Die Antwort des BGN :
Die berufsbedingte Lärmerkrankung nach Ziffer 2301 der Anlage zur Berufserkrankheitenverordnung ( BKV) wird dem Grunde anerkannt,
Rentenansprüche wurden abgelehnt,
obwohl man angeführt hatte, das man keine andere Arbeit, bei einem anderen Arbeitgeber bekommen konnte und deswegen von der Firma Heinrich, Stahl & Co GmbH nur geringfügig weiterbeschäftigt wurde um so wenigstens eine Krankenkasse AOK zu haben.
Wie kann man jetzt weiter vorgehen um doch noch eine kleine Rente zu bekommen