Wer kann mit bitte bitte helfen?

Sehr geehrter Damen und Herren,
ich wurde nach 6 Jahren Arbeit fristlos gekündigt ohne einen Grund, mein Chef hat mir nicht mal einen Frist gegeben. Jetzt habe ich die ganze Sache über einen Anwalt/ Gericht laufen und als er erfahren hat, das ich beim Anwalt war hat er bei mir zu hause angerufen und zu meine Tochter gesagt er wird sie Fertig machen und hat sie beleidigt, meine Tochter hat ja mit der ganzen Sache nichts zutun. Jetzt ist es alles eskaliert und die ganze Geschichte läuft übers Gericht, damit will ich versuchen, dass rauszuholen was mir zusteht (4 Wochen Kündigungsfrist die am Vertrag vereinbart wurden).
Die Sache ist die, mein ehemaliger Chef behautet, dass er nur 4,5 Mitarbeiter hat, und kann nicht sein denn er hat Firmenzweige in der Schweiz, Italien und hier in Deutschland und meine Frage ist wie kann ich raus bekommen wie viele Mitarbeiter er hat. Ich habe übers Internet geschaut aber es ist nicht so einfach was rauszubekommen aus seinem Homepage ist es nicht raus zu lesen. Und mein Anwalt mach hat mir da auch nicht so viele Hoffnungen (ich habe den Eindruck, das mein Anwalt von ihn bezahlt wurde, damit er mir nicht so hilft, schließlich hat mein Ehemaliger Chef sowas zu machen).
Kann mir bitte bitte jemand sagen wie ich das raus bekomme, wie viele Mitarbeiter mein Chef hat?
Tut mir sehr leid für meine Rechtschreibung, meine Deutsch Kenntnisse sind nicht die besten!

Hallo,

das ist ja eine schlimme Geschichte - hoffe ich kann mit meiner Antwort weiterhelfen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten an Informationen zu Unternehmen heranzukommen. In den meisten Ländern müssen Unternehmen bestimmte Informationen beim Handelsregister hinterlegen. In Deutschland müssen Unternehmen mit einer bestimmten Umsatzmindestgröße seit 2007 ihren Jahresabschluss online veröffentlichen. Diese Infos sind unter www.unternehmensregister.de größtenteils kostenfrei abrufbar. Eine Übersicht über Handelsregister in Europa findet man hier: http://www.ulm.ihk24.de/servicemarken/Europa/Handels…

Der zweite Weg um an Informationen heranzukommen sind Firmendatenbanken. Diese sind i.d.R. kostenpflichtig. Als Beispiel sei hier www.gbi.de genannt, da hier kein Abonnementabschluss notwendig ist, sondern die Dokumente pay-as-you-go abgerufen werden können.

Der dritte Weg ist einen Informationsvermittler mit der Recherche zu beauftragen. Auch das ist kostenpflichtig. Informationsvermittler findet man über eine google-Suche.

Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Glück!

guten tag,

ihr anwalt ist eigentlich ihr ansprechpartner, denn er ist in der lage, wenn es ein ordentlich arbeitender anwalt ist, diverse anfragen zb. beim ordnungs,- gewerbeamt, amtgericht etc. etc. zu stellen. zudem führt möglicherweise der weg zu einer bekannten auskunftei zum ziel, denn viele gewerbetreibende, geben bei selbstauskünften selbst an wieviele mitarbeiter sie haben.
hat er hier eine angabe gemacht, so zb. 8 mitarbeiter, so ist ihr anwalt schon einen schritt weiter.

ich wünsche ihnen viel glück und erfolg

mfg bayer

Hallo,

eigentlich bin ich nicht der richtige Ansprechpartner – ich beschäftige mich eher mit Recherchen nach Literatur und naturwissenschaftlichen Sachen. Ich will trotzdem mal versuchen, eine Antwort zu geben. Es ist aber nur meine persönliche Meinung – also alles ohne Gewähr. Ich bin auch nur ein normaler Arbeitnehmer. Ich kann Dir nur sagen, was ich den vielen Jahren so über die Rechtslage gehört habe.
Die Äußerungen Deines Chefs Deiner Tochter gegenüber stellen eine Straftat dar – Beleidigung und Bedrohung. Du solltest Dir genau aufschreiben, was Dein Chef gesagt hat, und an welchem Tag und zu welcher Zeit der Telefonanruf erfolgte. Vielleicht kannst Du das ja mal gebrauchen.
Ein Kündigungsgrund braucht dem Arbeitnehmer nicht mitgeteilt zu werden; allerdings darf die Kündigung nicht grundlos erfolgen. Im allgemeinen wird es dem Arbeitgeber immer gelingen, einen Kündigungsgrund zu finden. Für den entlassenen Mitarbeiter ist es in der Regel schwer, zu beweisen, daß ein Anderer dessen Tätigkeit übernommen hat, eventuell zu niedrigerem Lohn.
Schuld am Gang zum Anwalt und an der Klage vor Gericht hat D e i n C h e f , weil er sich weigert, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Du brauchst Dir keine Vorwürfe zu machen. Vertrag ist Vertrag. Der Kündigungsschutz dient dem Schutz des Arbeitnehmers und, im anderen Fall, des Unternehmens.
Ich weiß noch nicht, was das mit der Anzahl der Beschäftigten zu tun hat.
Du solltest schreiben, welche Form das Unternehmen Deines Chefs hat. Ist es nur ein Gewerbe (Wikipedia: Gewerbe), oder trägt das Unternehmen eine Rechtsform im Namen, z. B e. K., e. Kfm., e. Kffr., GbR, OHG, PartG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG (Wikipedia: Rechtsform)? Ein Unternehmen mit Rechtsform im Namen muß im Handelsregister des zuständigen Gerichtes stehen (Wikipedia: Kaufmann (HGB), Handelsregister, Handelsregister (Deutschland)).
Du schreibst: „Und mein Anwalt macht mir da auch nicht so viele Hoffnungen.“. Also wird das Unternehmen nicht im Handelsregister stehen. Dein Anwalt wird auf Arbeitsrecht spezialisiert sein und sich mit der Materie auskennen. Die Verbundenheit von Gewerbeunternehmen, die nicht im Handelsgesetzbuch stehen, nachzuweisen, wird schwierig sein, weil das Gewerbeverzeichnis nur für die einzelne Gemeinde geführt wird. Aber vielleicht ist es ein Handwerksbetrieb, und er steht in der Handwerksrolle? Vielleicht stehen ja da alle Handwerksunternehmen Deines Bundeslandes drin, sodaß man da schauen könnte, welche anderen Unternehmen oder Zweigstellen Dein Chef hat?
Ist Dein Chef nur Geschäftsführer, oder auch Inhaber? In welcher Beziehung stehen die anderen Firmenzweige zu Deinem Unternehmen? Ist Dein Chef vielleicht auch Geschäftsführer der anderen Standorte? Kannst Du Kopfbögen Deines und der anderen Firmenstandorte besorgen? Z. B. über eine offizielle schriftliche Antwort, die Du oder Dein Anwalt mit einer schriftlichen Anfrage herausfordern? Auf sämtlichen Dokumenten in der außerbetrieblichen Kommunikation, z. B. Briefen, Faxen, E-Mails, Internetseiten, muß das Impressum des Unternehmens mit Rechtsform, Unternehmensstandort, Adresse, Geschäftsführer und Umsatzsteueridentifikationsnummer stehen (Wikipedia: Impressum, Impressumspflicht). Fehlt es, ist es rechtswidrig und kann mit einer Abmahnung geahndet werden (Wikipedia: Abmahnung). Schau mal auf den Internetseiten der Standorte nach.
Im Betriebsverfassungsgesetz § 1 steht, allerdings als Voraussetzung für die Wahl eines Betriebsrates:
„(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn

  1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer
    von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
  2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder
    mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen
    zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs
    wesentlich ändert.“
    Ähnliche Formulierungen wird es auch in den Steuergesetzen und ihren Durchführungsverordnungen geben. Zum Nachlesen in rechtlichen Dingen empfehle ich immer Wikipedia und www.rechtliches.de.

tut mir leid, dabei kann ich nicht helfen, gruß aus köln

Guten Abend,

ich bin mir nicht bewußt, jemals auf dieser Seite den Eindruck erweckt zu haben, in rechtlichen Angelegenheiten Rat erteilen zu können.

Es tut mir leid, wenn dieser Eindruck aus Gründen, die mir nicht ersichtlich sind, entstanden sein sollte.

mit freundlichen Grüßen