In unserer Gemeinde hat ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann einen Unfall während des Einsatzes erlitten. Die Unfallkasse NRW verweigert jegliche Kostenübernahme und die Zahlung von Verletztengeld als Lohnersatzleistung.
Die Krankenkasse ist mit Krankengeld in Vorleistung getreten. Vor dem Sozialgericht wurde die Unfallkasse auf Zahlung verklagt.
Wir sind aber auch der Meinung, das der Verdienstausfall unter Anrechnung des Verletzten- oder Krankengeldes durch die Gemeinde zu zahlen ist. Die Rechtslage schein hier sehr unübersichtlich zu sein.
Hat jemand damit Erfahrung oder eventuel einen konkreten Fall in seiner Gemeinde gehabt? Konnte jemand seine Forderungen gegen die Stadt durchsetzten und wenn ja wie?
Vielen Dank für Eure Antwort.
Gruß