Wer kann näheres zu § 12 FSHG NRW sagen?

In unserer Gemeinde hat ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann einen Unfall während des Einsatzes erlitten. Die Unfallkasse NRW verweigert jegliche Kostenübernahme und die Zahlung von Verletztengeld als Lohnersatzleistung.
Die Krankenkasse ist mit Krankengeld in Vorleistung getreten. Vor dem Sozialgericht wurde die Unfallkasse auf Zahlung verklagt.

Wir sind aber auch der Meinung, das der Verdienstausfall unter Anrechnung des Verletzten- oder Krankengeldes durch die Gemeinde zu zahlen ist. Die Rechtslage schein hier sehr unübersichtlich zu sein.

Hat jemand damit Erfahrung oder eventuel einen konkreten Fall in seiner Gemeinde gehabt? Konnte jemand seine Forderungen gegen die Stadt durchsetzten und wenn ja wie?

Vielen Dank für Eure Antwort.

Gruß

Hallo,
ich weiß ja nicht ob das bei euch eine andere Unfallkasse ist aber bei uns in Sachsen-Anhalt ist für solche Sachen die „Feuerwehr Unfallkasse“ zuständig. Ob diese Leistung erbracht wird, von wem auch immer muss aber auch in eurer Feuerwehrsatzung geregelt sein. Aus eigener Erfahrung weiß ich das es bei Unfällen die beim Einsatz passieren nie Probleme mit unserer Unfallkasse gab. trotzdem gute Besserung und viel Erfolg vor Gericht.
mfg

Hallo,

ich kann dir dabei leider nicht helfen.

Viel Glück und gute Besserung für den Kameraden.

tut mir leid aber bei uns in der FF sind wir eigens Versichert.
Ich kann dir leider nicht sagen wie das in Deutschland ist?!?