Hallo!
Das Mehrfamilienhaus wurde zum April 2010 verkauft. Nun rechnet der „alte“ Vermieter bis März ab -selbstverständlich mit den bis dahin an ihn geleisteten Vorauszahlungen und „Neue“ ab dem Zeitpunkt der Übernahme also ab 01.04.11. Ist das so rechtens?
L.G.
Hallo Jihet,
ja, das ist rechtens und gut so. Wie sollte es denn auch anders gehen?
Wunderbar, wenn sich Verkäufer und Käufer des Hauses so gut absprechen.
Gruß
RedMary
MoinMoin!
Nun, ich bin kein Jurist und wüde hier auch keine Rechtsberatung erteilen.
Aber genau so hatte ich es auch gemacht, als ich mein MFH verkauft hatte. Die Haus-Übergabe an den Käufer erfolgte am 01.11. - ich rechnete mit den Mietern das Jahr vom 01.01. bis 30.11. ab.
Gruß
MK
Hallo,
je nach dem, was Verkäufer und Käufer in ihrem Kaufvertrag vereinbart haben, werden die Nebenkosten abgerechnet. Für Sie als Mieter spielt das keine Rolle. Sie zahlen ja für das ganze Jahr die gleichen Nebenkosten, haben dann nur 2 Abrechnungen, Januar bis März und April bis Dezember. Achten Sie nur darauf, dass abgelesene Zählerstände und Abschläge übereinstimmen.
MfG P. Kunze
Ich denke schon, dass das rechtlich so in Ordnung ist.
Natürlich bin ich kein Rechtsexperte, aber wenn bei mir ein Mieterwechsel stattfindet, mach ich das mit der Abrechnung genauso.
hallo,
kann ich nicht weiterhelfen…
lisa
Ich denke, das ist nicht rechtens. Der alte Vermieter kann nur bis 31.3. abrechnen, dann muss der neue Vermieter mit Ihnen neue Mietverträge abschließen. Das ist genau so, als wenn Sie kündigen. Da kann der Vermieter auch nur bis zum Kündigungsdatumn abrechnen.
Herta Bassauer
Hallo Jihet,
das ist korrekt und wie ich aus eigener Erfahrung weis sehr schwierig zu bewerkstelligen, da einige Versorger sich sehr schwer tun zu gewünschten Terminen abzurechnen. So dass sich die Schlussabrechnung oft sehr lange hinzieht. Bei mir waren es über 4 Monate weil der Wasserversorger Probleme hatte zu Potte zu kommen.
BG
hardy
Hallo,
der „alte“ Vermieter kann und darf nur bis zum 31. März 2011 abrechnen. Der „neue“ Vermieter kann nur ab 01.04.2011 abrechnen.
Gruß
Udo
Hallo Jihet,
das ist so NICHT rechtens! Fällt der Eigentümerwechsel zeitlich in die laufende Abrechnungsperiode, so muss der Erwerber, also neuer Vermieter, die gesamte Abrechnungsperiode abrechnen. Siehe hierzu die umfangreichen Informationen unter
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m….
Beste Grüße
Kocki
Der alte Eigentümer hat lediglich gegenüber dem neuen Eigentümer eine Kostenabgrenzung für das Gebäude gemäß den im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen vorzunehmen. In diesem Kaufvertrag ist zu den bestehenden Mietverhältnissen ausdrücklich erwähnt, dass diese dem Erwerber bekannt sind und von ihm übernommen werden. Für Sie heißt das folglich, dass Ihr Mietvertrag auch hninsichtlich der Jahresabrechung für sie völlig normal einmal im Jahr eine Abrechung für das abgelaufene jahr erfährt. Eine Zwischenabrechnung interessiert Sie in keiner Weise. Für Sie und den jeweiligen Eigentümer gilt das, was in Ihrem Mietvertag vereinbart ist. Darauf können Sie ohne weiteres hinweisen und auch bestehen! Lediglich der Übertragung Ihrer Mietkaution auf den neuen Eigentümer, die ebenfalls im Kaufvertrag zwischen den Parteien gergelt ist, können Sie auf Anfrage ohne Weiteres zustimmen.
Hallo, ich glaub schon, denn wenn ich ein Haus kaufen würde, würde ich das auch so machen.
Hallo nein die ist es nicht. Der neue Eigentümer mus über gesamten Abrechnungszeitraum Anrechnen.Er muss vom Alteigentümer alle Unterlagen erhalten und sich mit Ihm abstimmen.
Mit freundlichen Gruß www.info-nebenkoste.de