Hallo ich bekomme das Plichtteil
es hat ein Bruder zu einer Wohnung von der Mutter 65000.-€ bekommen vor 5 Jahren und dafür hat sie das Nissbrauchrecht und dann nach ihren Tod noch 24000.-€. ich habe 3 Brüder wie wird da das Pflichteil ausgerchnet was steht mir da zu.
Danke für die Mühe
Den Pflichtteil erhalten Sie nur, wenn Sie durch Testament o.ä. von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind. Hierzu fehlt Ihre Info!
Fall der eine Bruder Alleinerbe laut Testament geworden sein sollte, dann steht den übrigen Brüdern je ein Sechstel des Reinnachlasses zuzüglich des geschenkten Geldes zu.
Hallo. Wenn ich das jetz recht verstanden habe dann geht’s hier um 89000€. Ist etwas verwirrend. Wenn’s um 89000€ geht dann wäre der Pflichtteil der einem 6tel entspricht knapp 15000€. Ich würde aber zur Sicherheit einen Notar anrufen. Alles liebe
Danke für die Antwort
ich denke das es um ein 1/8 geht da wir insg. 4 Kinder sind das habe ich nicht gut rüber gebracht.
Wissen sie ob das Nisbrauchrecht da bei der Wohnung irgenwie berücksichtigt wird bzw. mir abgezogen wird, das behauptet mein Bruder, es war 5 Jahre zurück wie er das bekommen hat, spielt da auch die Zeit eine Rolle? Ich bin aus den Testament raus gewesen also enterbt. Danke für ihre mühe
hallo. Der Pflichtteil ist normal ein 6tel vom gesamten Erbe.wie das mit dem nisbrauchrecht geregelt wird. Sorry. Keine Ahnung. Ich denke das is so speziell. Da muss echt ein Notar oder Anwalt für Erbrecht helfen. Sorry. Schönen Abend noch.
Danke für die Antwort
ich denke das es um ein 1/8 geht da wir insg. 4 Kinder sind
das habe ich nicht gut rüber gebracht.
Wissen sie ob das Nisbrauchrecht da bei der Wohnung irgenwie
berücksichtigt wird bzw. mir abgezogen wird, das behauptet
mein Bruder, es war 5 Jahre zurück wie er das bekommen hat,
spielt da auch die Zeit eine Rolle? Ich bin aus den Testament
raus gewesen also enterbt. Danke für ihre mühe
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht.
für die Berechnung der Pflichtteilsquote benötige ich noch mehr Daten. Ist der Vater bereits vorverstorben? Ehelicher Güterstand?
Auch ist die Zahl der Abkömmlinge unklar.
Schnenkungen könnten im Rahmen der Pflichtteilsergänzung relevant werden.
Aufgrund des Nießbrauchsrecht wird die Frist der Pflichtteilsergänzung noch nicht laufen, mit einer Reduktion von 10 % seit Schenkung.
Dann stellt sich die schwierigen Bewertungsfragen nach dem Niedrigstwertprinzip.
Zeitpunkt der Schenkung abzüglich Nießbrauch oder Wert zum Zeitpunkt des Todes.
Hier kann ich Ihnen nur empfehlen einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen.
Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Gerne bin ich bereit den Fall zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Danke
Mein Vater verstarb schon vor 17 Jahren meine Eltern hatten Gütergemeinschaft. ich bin die einzige Tochter und habe noch 3 Brüder.
Ein Bruder bekamm die Firma mit 3 Eigentumswohnungen noch auf den Sterbebett vom Vater musste aber der Mutter 1200.-€ Unterhalt zahlen und sie hatte noch ein Nissbrauchrecht für eine Wohnung. Auf das sie letztes Jahr verzichtete. Bekomme ich da auch noch was?
Der zweite Bruder bekamm in Spanien eine Villa vor 5 Jahren ca. 400000.-€ und mehrer Geschenke, auch ein 2. haus in Spaniene was schon über 10 Jahre her ist, hat er durch gebracht. die Mutter hat auch das Nissbrauchrecht für die Villa. und jetzt ist er als allein Erbe geworden bekamm nach den Tod der Mutter noch die hälfte bargeld 25000.-
und der 3 Sohn bekamm 65000.- auch vor 5 Jahren und die andere hälte bargeld auch 25000. und die Mutter hat auch das Nissbrauchrecht für die Wohnung für die er 65000.- bekamm.
Und ich bekamm nach den Tod von meinen Vater 45000.-DM Pflichtteil.
Ich werde schon zum Anwalt gehen müssen, aber was sagen sie zu den Nissbrauchrechten, die alle Brüder hatten? Gibt es da eine Abschmelzung?
Oder wird da der Wert der Wohnungen und der Vila zum zeitpunkt des Todes bewertet?
Was würden sie mir entpfehlen um die Kosten nicht zu hoch zu treiben, mit den Anwälten was soll ich da mit ihnen für eine Abkommen treffen oder Vertag vereinbaren? Ich habe nur 570.-€ Witwehenrente und einen alten Bauernhof in Tschechien.Und hatte vor 2 Jahren noch H4 also bin Mittellos.
Ich bedanke mich sehr herzlich für ihren Rat.
Leider sind sie mir zu weit weg.
Grüsse
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht.
für die Berechnung der Pflichtteilsquote benötige ich noch
mehr Daten. Ist der Vater bereits vorverstorben? Ehelicher
Gürstand?
Auch ist die Zahl der Abkömmlinge unklar.Schnenkungen könnten im Rahmen der Pflichtteilsergänzung
relevant werden.
Aufgrund des Nießbrauchsrecht wird die Frist der
Pflichtteilsergänzung noch nicht laufen, mit einer Reduktion
von 10 % seit Schenkung.
Dann stellt sich die schwierigen Bewertungsfragen nach dem
Niedrigstwertprinzip.
Zeitpunkt der Schenkung abzüglich Nießbrauch oder Wert zum
Zeitpunkt des Todes.Hier kann ich Ihnen nur empfehlen einen Fachanwalt für
Erbrecht aufzusuchen.Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.deGerne bin ich bereit den Fall zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 BornheimTel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de