Wer kann sich EnEV Berechnung ansehen

Hallo,
wollten ein Haus in Poroton gebaut haben. Alle benötigten Berechnungen (Schallschutz, Wärmeschutz) waren von unserem Statiker erstellt worden.
Unser Architekt, der immer von Poroton abgeraten hat (er wollte nur mit Kalksandstein bauen) hat dann behauptet die Berechnungen seien falsch und Porton wäre kein Stein sondern ein Dämmstoff der nicht die erforderliche Rohdichte hat. (Experten sollen sich hier bitte nicht wundern, dass dieser Architekt überhaupt keine Ahnung hat und eine Schande für alle gut arbeitenden Architekten und Bau-Ing`s ist, wissen wir durch leidvolle Erfahrung inzwischen auch.

Der Bau wurde sogar nicht in der berechneten KSS Rohdichte von 2.0 ausgeführt, sondern nur in 1,8 und noch mit vielen Steinresten, defekten Steinen und Fugen bei KSS-Steine mit Nut und Feder von 3-5 cm (habe mich mich verschrieben und weiß inzwischen dass nur >= 5mm zulässig sind) gemauert.
Es sollten anscheinend gewinnbringend KSS-Steinabfälle verwertet werden.
Aber das nur am Rande.

Der Architekt ließ dann einen Schallschutznachweis und Wärmeschutznachweis durch seinen Statiker (wie wir hinterher erfahren haben Vertriebschef für Kalksandsteine) errechnen.
Oh Wunder, der Schallschutz in Kalksandstein brachte die gewünschte Schalldämmung.
Es wurde in KSS gebaut und davor ist ein WDVS-System mit Mängeln ohne Ende.

Jetzt wurde festgestellt, der Schallschutznachweis für KSS ist falsch, die erforderliche Schalldämmwerte, die gemäß Bebauungsplan gefordert werden, werden nicht erreicht.
Wir hätten -ohne Probleme- unseren Bau in Poroton ausführen können.
Ich bin Schimmelpilzallergikerin und wollte dieses WSVS, was in meinen Augen nur Nachteile hat gegenüber einem monolitischen Portonziegelstein nicht haben.

Da dieser Statiker (anscheinend im Nebenberuf, sonst Vertriebschef für Kalksandsteine) absolut fehlerhafte Unterlagen erstellt hat, gehen wir davon aus, dass auch der Wärmeschutznachweis fehlerhaft ist.

Kennt sich jemand damit aus und könnte sich diesen ansehen?
Mein „Bauchgefühl“ wie auch beim Schallschutznachweis hat selbst schon einige Merkwürdigkeiten gefunden. Eine Wandstück (Westwand), zwar nur 50 cm lang , geplant mit nur 9 cm Außenwärmedämmung taucht in der Berechnung nicht auf.
In der Realität wurde die Wand falsch gemauert und die Wand konnte nur mit 5 cm gedämmt werden.
Eine weitere Nordwand wird komplett mit Wärmedämmung 18 cm berechnet.
Tatsächlich ist aber der erste Meter der Wandfläche, die im Erdreich steht nur mit 8cm Perimeterdämmung gedämmt und dann kommt erst das WDVS mit 18 cm.
Das sind allein Fehler, die mir schon aufgefallen sind.

Wir haben zwar keine Lüftung, aber einen Ventilator eingebaut bekommen (nachträglich, weil die Betonaussparung für das Abluftroht vor dem Fenster des darüber liegenden Geschosses endete, und anstatt eine Kernbohrung in die Betondecke an richtiger Stelle vorzunehmen, wurde einfach ein Loch in die Außenwand gebohrt.
Es wurde ein Ventilator angeschlossen, der IMMER läuft, Tag und Nacht, nicht abgestellt werden kann, da er am Dauerstrom hängt (Stromanschluss war ja nicht geplant worden) und ständig warme Luft nach außen abgibt.
In der EnEV sehe ich diese ständige Wärmeabgabe der warmen Luft nach außen nicht.

Gibt es einen Experten der helfen kann und würde?

Danke.

Eine inzwischen sehr kranke und (verzweifelte) Bauherrin.

Was du suchst und brauchst ist ein Bausachverständiger, der dir VOR ORT ein gerichtsverwertbares Gutachten erstellt für welche Forderung auch immer, die du gegen den Architekten hast.

w-w-w ist allerdings kein Vermittlungsportal für Dienstleistungen.

Hallo!
Das ist ja eine Riesenliste an vermuteten oder tatsächlichen Mängeln und Fehlern !
Wenn Du die Planung und Ausführung im nachhinein überprüfen musst, dann geht das nur mit einem Baufachmann, also einem Sachverständigen.
Geht es um einen Rechtsstreit mit Archi oder Baufirma, dann sollte das auch ein am Gericht zugelassener (vereidigter)Sachverständiger sein.

Der kann nach den vorliegenden Bauplänen und Berechnungen die Statik mit Einzelnachweisen nachrechnen und prüfen.
und dann muss er einen Baubesichtigung machen um die abweichenden Details zu sehen und zu bewerten.

Übrigens, das mit dem Lüfter im Dauerbetrieb kann man aber schnell von einem Elektriker beheben lassen in dem man da einen Schalter oder Zeituhr vorschalten lässt.
Nur Ablüften ? Wo kommt denn dann die neue Luft her ?
Den Sinn dieser „Lüftung“ sehe ich noch nicht, aber das könnte man sicherlich noch nachbessern lassen.

MfG
duck313

@ Duck313

Hallo,
Sie sind Fachmann, dass erkenne ich an Ihren guten Ratschlägen.

Wir haben Gutachter eingeschaltet, jetzt schon den Dritten.
Der erste Gutachter (öffentlich bestellt und vereidigte) hat, nachdem er Kontakt mit dem Architekten hatte, nicht mehr unsere Interessen vertreten.

Dann haben wir eine Gutachterin, ebenfalls öffentlich bestellt und vereidigt eingeschaltet. Auch hier das Gleiche. Die erste Analyse war sachlich richtig. Kaum bestand wieder Kontakt mit dem Architekten, wurden unsere Interessen nicht mehr vertreten.
Bei mir war es am Anfang nur ein Bauchgefühl, dass hier etwas nicht stimmt.
Ich arbeite aber in einem großen Unternehmen mit eigener Bauabteilung.

Ich habe der leitenden Architektin die Unterlagen, - nachdem die Sachverständigen jeweils Kontakt mit dem Architekten vorgelegt- und Sie bestätigt meine Vermutungen.

Um nur ein Beispiel zu nennen. Unser Gauben haben von innen geschimmelt (schlimmster schwarzer Schimmel, weil nicht das ausgeschriebene imprägnierte Holz vom Zimmermann eingebaut wurde.
Das Holz wurde auch nicht vom Dachdecker dann abgedeckt.
Die Gauben waren von der Erstellung an über den Winter (8 Monate) der Witterung ausgesetzt und haben geschimmelt (schwarzer Schimmel).
Der Architekt wurde (im Beisein einer Zeugin, meiner früheren Nachbarin - selbst Architektin, allerdings Brasilianerin, die in Deutschland nicht arbeitet weil Sie mit einem gutsituierten Mann verheiratet ist und sich lieber um die Kinder kümmert) aufgefordert die Gauben behandeln zu lassen.
[Der Architekt hat anscheinend vergessen, dass diese anwesend war und dass Sie vom Fach ist weiß er auch nicht, weil Sie damals nur als stumme Zeugin der Vorgänge war).
Der Architekt blieb untätig.
Es wollte auch kein anderes Unternehmen, welche wir angerufen haben - aus Haftungsgründen- diese Arbeiten übernehmen: Alle verwiesen auf den Architekten, der mit der Bauüberwachung beauftragt war.
Weil der Innenausbau stockte (Verkleidung der Gauben von innen) und der Architekt völlig untätig blieb habe ICH die Gauben selbst behandelt.

Der Architekt hat dann gegenüber der zweiten Gutachterin später behauptet „sein Maler“ hätte den Schimmel beseitigt mit den und den Mitteln und Fotos beigefügt, von dem Zustand, als ICH den Schimmel schon beseitigt HATTE.
(ich weiß allerdings nicht ob ich das richtig gemacht habe und ob er nicht wiederkommt?

Da ich diese Lügengeschichte des Architekten kannte (insbesondere hatte ich zur Schimmelbeseitigung etwas völlig anderes benutzt, andere Mittel) , er wusste ja dass ich selbst den Schimmel behandelt hatte, aber nicht wie, habe ich die Gutachterin aufgefordert, dass sie sich vom Architekten die schriftliche Bestätigung des Malers über den Einsatz und die verwendeten Mittel solle vorzeigen lassen.
Dieses wurde von ihr verweigert. (Ich hatte ihr nicht erzählt, dass es eine Lügengeschichte vom Architekten war, weil mein Vertrauen in öffentlich bestellte Gutachter, nach den Erfahrungen mit dem ersten Gutachter schon geschwunden waren.

Oder ein weiteres Beispiel.
Bevor Sie den Architekten kennen gelernt hatte, hat Sie aufgeschrieben, dass die Innenbetontreppe mangelhaft sei und ein Statiker hinzu gezogen müsste. Sogar in roter Schrift geschrieben.

Nach der Begegnung mit dem Architekten hat Sie dann vorgeschlagen, dass der Bauunternehmen, der seit über einem Jahr zusammen mit dem Architekten behauptet, die Treppe sei mangelfrei, solle diese selbst in Stand setzen, wo doch vorher, nicht ohne Grund- die Statik bzw. Bewehrung schon angezweifelt wurde.
Nicht nur die Lauflinie ist nicht eingehalten und manche Stufen haben Bögen, manche sind zu schmal, die Höhe ist auch unterschiedlich, sondern dass Schlimmste, der Beton wurde überhaupt nicht verdichtet. Einige tiefe Löcher sind zu sehen. Aber zusätzlich ist der Beton ÜBERHAUPT nicht verdichtet worden. Beim Versuch eine provisorisches Geländer anzubringen sind große Stücke aus den Stufen gebrochen.
Auch fehlt Bewehrung. Ich habe während der Bauphase einige Fotos gemacht, die das beweisen.

Der Architekt hat, wenn überhaupt nur Fotos gemacht von Gewerken, die korrekt waren oder er übermittelt Fotos (Makro-Vergrößerung).
Ein Foto hat er als Makrovergrößerung von einem angeblich korrekt eingebauten Fugenblech in der weißen Wanne übermittelt. Mir kam dieser Ausschnitt sofort seltsam vor. Ich habe dann gefragt wo diese Stelle fotografiert worden wäre.
Es stellt sich heraus, dass ich genau die gleiche Stelle (ich wollte damals nur den Baufortschritt dokumentieren) gemacht hatte (was der Architekt aber nicht wusste).
Und siehe da, dieses Foto (Makrovergrößerung) mit korrekt ausgeführtem Fugenblech, kann niemals von unseren Baustelle sein.
Der Architekt ist nicht nur im hohen Maße unfähig er ist auch noch dumm. Die Wandhöhe passt überhaupt nicht. Unsere Wandhöhe war dort nur 1 m. Sein Bild zeigt aber eine mindestens 2 m hohe Wand.

Ich könnte diese Geschichte weiterführen ohne Ende.

Jetzt haben wir den dritten Gutachter.
Ganz sicher ist, dass viele Baumängel darauf zurück zu führen sind, dass überhaupt kein richtige Ausführungsplanung vorliegt, sondern nur die Genehmigungsplanung mit an einigen Stellen Maßketten, aber an vielen Stellen aber keine Maße (z.B. Einbau Fensterhöhe Dachflächenfenster, die alle zu niedrig eingebaut wurden) oder dass das Kellergeschoss mit wohnraumartiger Nutzung (eigentlich sehr hochwertiger Nutzung es liegt dort überall Granitboden oder hochwertiger Eichenparkett ) überhaupt nicht mit einer Dämmung geplant wurde.
Die Ausführung wird einfach der Baustelle überlassen. Bei uns waren anscheinend unfähige Hilfsarbeiter. Den im Vertrag eingetragenen Bauleiter haben wir während der Bauphase nie gesehen.
Er trat erst auf, zusammen mit dem Architekten- um gemeinsam gegen die Bauherren Mängel abzuwehren (z.B. Betontreppe, aber dies ist nur ein Mangel von unzähligen).

Vielleicht sollte ich erwähnen, dass am Kellergeschoss eine 8 cm Perimeterdämmung (ob das heute noch dem Stand der Technik entspricht, wo die direkte Nachbar-DHH 16 cm hat) ausgeschrieben wurde.
Es wurden bei uns verschiedenfarbige Perimeterdämmung verarbeitet (Resteverwertung) wo die Pfalz überhaupt nicht ineinander passt und überall Wärmebrücken sind.

Der Gutachter meinte, dass wir nicht beweisen könnten, ob doch vielleicht noch Ausführungspläne bestehen würde.
Aber 1) hat der Architekt diese rudimentären Pläne selbst als E-Mail als Ausführungsplanung übermittelt und
2) Selbst wenn er diese "noch nachträglich aus dem Hut zaubern würde, wären trotzdem die Mängel (z.B. zu niedrig eingebaute DFF, Kellergeschoss mit Perimeterdämmung steht vor und die Lichtschächte sind eindeutig direkt auf dem Beton montiert ) z.B. trotzdem vorhanden.
Auch nachträglich erstelle tatsächliche Ausführungspläne können die manifestierten Mängel doch nicht beheben, oder?

Der Architekt war sogar so dumm, mir eine E-Mail vom Bauunternehmen weiterzuleiten, wo der Großhändler bestätigt, dass er lila Perimeterdämmung geliefert hätte .
An unserem Haus ist aber überwiegend grüne, einen Steifen allerdings 10cm Stärke blaue) und ansonsten nur wenig lila Dämmung.
3 verschiedenen Hersteller.
Aus der weitergeleiteten E-Mail des Großhändlers geht auch hervor, dass die Liefermenge an 2 Baustellen geliefert wurde. Und darin wundert er sich schon, dass diese (geringe) Menge (wir haben nur einseitig angebaute Doppelhaushälfe) an 2 Baustellen geliefert wurde.
Die zweite Adresse ist eine „Pseudo“-Baustelle.
Ein Kindergarten, der vor vielen Jahren gebaut wurde und sicherlich nicht von dem Bauunternehmen, was für uns tätig war.

Jedenfalls steht das Kellergeschoss weiter vor als die Obergeschosse darüber, weil eben diese Dämmung am Kellergeschoss, die in den „Ausführungsplänen“, jedenfalls nennt der Architekt diese so, nicht aufgeführt waren.
Ein Fachmann auf der Baustelle hätte dies vielleicht erkannt und Bedenkenanzeige erstattet, nicht aber der Architekt und das Bauunternehmen mit dem er immer zusammen arbeitet.

Der neue Gutachter kommt mir auch nicht ganz „koscha“ vor.
Er versucht in seiner Stellungnahme alles den Unternehmen als Fehler zuzuschieben.
Seine Empfehlung zur Betontreppe, wo ich alleine in dieser Woche 2 mal gestolpert bin, aufgrund dieser vielen o.g. Mängel und unser Sohn letzte Woche einige Stufen runter gefallen ist (abgerutscht auf einer Stufe, die zu schmal ist) schlägt doch allen Ernstes vor, die Treppe könne nicht mehr geändert werden, er würde einen Ausgleich in Geld vorschlagen.
WIE BITTE?
Und wir verletzten uns weiterhin jede Woche?

Ich weiß, Sie können so etwas nicht glauben.
Aber das ist nur die Spitze des Eisberges.
Ich bin momentan viel zu krank (mich haben diese Lügengeschichten und das der Architekt mit den Unternehmen unter einer Decke steckt und es uns mehr als schwierig gemacht wird insbesondere wo die Vermutung nahe liegen könnte, dass die Mängelsumme/ Vermögensschaden so hoch ist, dass der Architekt lieber Gutachter besticht, als für seine mangelhafte Planung und Überwachung einzustehen.

Ich könnte diese Geschichte endlos weiter führen.
Ich denke nur, Sie glauben mir vielleicht nicht, oder können so etwas nicht glauben.

Ich habe meinen Glauben an „öffentlich bestellte Gutachter“ verloren.
Oder es gibt so etwas wie Berufs-Ehre, dass man eigene Architektenkollegen so gut wie möglich schützen muss. Oder jeder ist bestechlich, es kommt nur auf die Summe an.

Ich bin gespannt ob Sie mir hierauf antworten (würde mich freuen) oder nur „mit den Ohren schlackern“.
Aber können Sie verstehen, dass ich ihren Rat mit den Gutachtern kenne?

Wenn ich nicht zu krank wäre und hoffe diese Sache überhaupt zu überleben, dann werde ich die gesamte Sache mal veröffentlichen um andere Bauherren vor diesen Betrüger zu warnen.

Ein anderes Bauherrenpaar, die älter sind und de Mann herzkrank wurden von diesem Architekten auch noch zusätzlich neben den Mängel finanziell über den Tisch gezogen.
Das Haus sollte ca. 320.000,-- Euro kosten (der Architekt vermeidet aber Verträge zu machen, damit man ihm nichts nachweisen kann. Tatsächlich kostete Haus später über 600.000,–.
Das ältere Ehepaar musste deshalb eine ETW verkaufen, die eine Altersvorsorge war und müssen jetzt im neuen Haus (Zwangs-)vermieten.
Diese Leute schämen sich auf den Architekten hereingefallen zu sein und weil der Mann herzkrank ist wollen Sie nicht gegen diesen Architekten vorgehen.

Allerdings gibt es auch Baustellen von diesem Architekten, die einiger Maßen mängelfrei gebaut wurden (außer dass er nie unter der Bodenplatte dämmt, da er mündlich den Bauherren mitteilt, dass wäre so wie auf Eierkartons gründen). Wenn der Bau fast mängelfrei ausgeführt wird, dann liegt das an den einzelnen Bauarbeitern auf der Baustelle, die mehr oder wenig Ahnung haben.
Der Architekt erkennt Fehler nicht oder falls das nächste Gewerk diese erkennt, versucht er diese zu vertuschen, denn er arbeitet immer nur mit den gleichen Firmen zusammen, die von seinen Aufträgen abhängig sind.

Ich bin jetzt sehr gespannt auf ihren Kommentar.

@ Duck313

siehe meinen Kommentar oben.
Den wollte ich Ihnen schreiben, habe ihn aber falsch eingetragen.

Bin auf ihre Reaktion gespannt.

@duck313

In der Betondecke über dem Kinderbad war eine Aussparung für das Abluftrohr.
Nur leider befand sich dieses direkt vor dem Fenster.
Anstatt Bedenkenanzeige zu erstatten oder eine Kernbohrung an richtiger Stelle durchzuführen, wurde einfach ein Loch in die Außenwand gebohrt (alles auf Kosten der Bauherren) und dieser Ventilator angeschlossen.

Als ich das Sanitärunternehmen darauf hinwies, warum keinen Bedenkenanzeige erstattet worden wäre, wegen der fehlerhaften Aussparung wurde doch allen Ernstes behauptet, es wäre kein Platz für das Abluftrohr gewesen.
Meine Fotos während der Bauphase beweisen aber anderes.

Das Sanitärunternehmen ist das einzige Unternehmen an das der Architekt die Sanitärarbeiten vermittelt.
Er schreibt noch nicht einmal 3 Unternehmen an.

Und wenn die Bauherren doch auf einen Vertrag mit dem Architekten bestehen (den meisten unerfahrenen Bauherren, man baut ja in der Regel nur einmal merken auf einmal dass der Architekt keinen Vertrag übermittelt hat) schreibt der Architekt nachträglich einen Vertrag nimmt dann aber die Sanitärarbeiten als seine Planungsleitung raus.
Er sitzt aber bei Vergabe an das einzige Sanitärunternehmen als erstes am Tisch, damit er weiß, wie hoch seine (inoffizielle) Provisionen für die Vermittlung ausfällt?

M.E. ist dieser Architekt eine Schande für alle seriös arbeitenden Architekten, aber die AKNW hat kein Interesse daran ihn aus dem Verkehr zu ziehen.

Und wenn Sie den Architekten sehen, ein kleinerer Mann denken Sie dass dieser kein Wässerchen trüben kann, aber so ist das ja meistens bei Betrügern, sonst würde man nicht auf diese reinfallen.

@ duck313

siehe mehrere Antworten von mir an Sie.