Wir haben von September bis Dezember 2015 Kinderzuschlag bewilligt bekommen.
Im Dezember 2015 haben wir das Auto gewechselt,und haben in dem Bewilligungszeitraum eine Steuerrückzahlung bekommen.Das neue Auto kostet in der Versicherung mehr als das vorherige.Nun verlangte das Amt für 2015 Gelder zurück,weil wir angeblich weniger für das neue Auto zahlen,was ja nicht stimmt,und ich mit Kopien von der Versicherung bewiesen habe,und Steuergelder zurück bekamen.Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt,weil das Auto nicht mit weniger angerechnet werden darf,sondern mit mehr.Der Einspruch wurde abgelehnt,weil immer noch behauptet wird,das neue Auto sei günstiger in der Versicherung.Die Steuerrückzahlung sehe ich ein,das diese angerechnet wird,aber nicht das Auto.Es wird doch so mit falschen Zahlen gerechnet.Wo kann ich mich jetzt noch hinwenden,dass die erhöhte Autoversicherung anerkannt wird?
Hallo!
Was hat Kinderzuschlag eigentlich mit dem Auto zu tun ?
MfG
duck313
Vericherungen,auch fürs Auto,werden bei der Berechnung des Einkommens mit angerechnet,das heißt,vom Einkommen abgezogen,da es ja Ausgaben sind.
Hallo!
Na gut, dann ist das wohl so.
Aber wo ist dann das Problem ?
ihr könnt doch wohl nachweisen, das ein Auto im Dez. verkauft/abgeschafft wurde.
dafür gab es Rückzahlungen von der Kfz-Steuer und von der Kfz-Versicherung, weil man sicherlich jährlich vorausgezahlt hatte, jedenfalls wird ja für das alte Auto tagegenau abgerechnet.
Und was das neue Auto an Kfz. Versicherung erfordert, darüber habt ihr Bescheide/Rechnungen.
So richtig kann ich es nicht nachvollziehen, warum das nicht klappen soll bzw. warum man sogar den Einspruch abgewiesen hatte.
Verstehst Du nur deren Berechnung falsch ?
Abgezogen wird nur die Kfz-Haftpflicht, nicht etwa die Teil- oder Vollkasko, die Du vielleicht mit abgeschlossen hast.
MfG
duck313