Wer kennst sich mit Kabelgebühren aus?

Angenommen in einem Haus wohnen die Eltern und ein volljähriges und erwerbstätiges Kind von Ihnen.
In diesem Haus gibt es keine abgeschlossene Wohnung.
Dann gilt doch der Einzelnutzungsvertrag für das Haus und nicht wieviele Erwachsene in diesem Haus leben?
Oder ist das wie mit den GEZ- Gebühren?

Wäre nett wenn mir da Jemand helfen könnte.
Danke!

Ilona

Hallo Ilona,

eigentlich wäre das ja mal wieder ein Fall für das Rechtebrett, und ebenso eigentlich lässt sich das mit den GEZ-Gebühren auch ganz eindeutig auf deren Seite http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_g… nachlesen.

Deshalb nur ganz kurz: ein „volljähriges und erwerbstätiges Kind“ hat ganz sicher ein eigenes Rundfunkgerät/Autoradio und/oder einen Fernseher oder einen PC und ist somit verpflichtet, selbst Gebühren zu zahlen.

Gruß, Robi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, das mit den GEZ Gebühren ist ja klar.
Nur über die Gebühren für den Kabelanschluss find ich nirgends was.
Danke für die schnelle AW.

Gruß Ilona

>auch ohne Anrede

Wir haben/brauchen auch nur einen Kabelanschluss.
Nochmals danke

Niemand …
… das kann sich dein Kabelanbieter ausdenken wie er Spaß hat.

Oder ist das wie mit den GEZ- Gebühren?

Das steht alles entweder in den AGB des Anbieters oder in eurem Vertrag
mit ihm.

Wäre nett wenn mir da Jemand helfen könnte.

Wie sollte das jemand können wenn man noch nicht mal den Kabelprovider
kennt.

Gruß
Stefan