Ich habe beim Durchstöbern deine Frage gelesen, kann aber nicht darauf antworten. Hier habe ich etwas Interessantes gefunden:
http://www.justanswer.de/erbrecht/47ssv-durch-die-er…
Ich würde besser die Finger davon lassen.
Ich habe beim Durchstöbern deine Frage gelesen, kann aber nicht darauf antworten. Hier habe ich etwas Interessantes gefunden:
http://www.justanswer.de/erbrecht/47ssv-durch-die-er…
Ich würde besser die Finger davon lassen.
Hallo,
was ist das denn für eine Antwort? Da soll jemand ggf. dann die Chance auf ein ordentliches Erbe ausschlagen, nur weil der Erbenermittler einen kleinen Fehler auf der Homepage hat, und es eine unzufriedene Kundenmeinung im Internet gibt?
BTW: Dem unzufriedenen Kunden ist abgesehen von der Verzögerung bislang offenbar keinerlei Schaden erstanden, denn Honorare werden mit dem Erbteil verrechnet.
Gruß vom Wiz