Ich bin seit längerem auf der Suche nach einer Antwort. Gibt es irgendwo Definitionen oder nähere Angaben, was unter dem historischen Begriff „Ausgang nehmen“ im Baurecht genau gemeint ist. Implizit geht aus den uns vorliegenden Akten hervor, dass es sich um Gehen- und Fahren handelt. Analog der Begriff Zugangsweg.
Vielen, herzlichen Dank!
Wegerecht ist mit diesem alten Ausdruck gemeint (Haus verlassen,weggehen würden wir heute sagen).
Stell doch mal den kompletten Text ein, damit der Zusammenhang klarer wird.
Gruß florestino