Wer kennt die :IContent Gmbh ?

Wer kann mir aufschluss über obengenannte Firma geben?
Wie seriös sind diese Leute?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
mfg werner

Hallo Werner,
wer war denn am PC und hat dir ein Abo eingebrockt?

Erzähl mehr …
I Content ist ein moderne Raubritter des I net.

MFG
Mike

Noch die Ergänzung, geh schon mal zum Kürschner des Vertrauens und schaff dir ein dickes Fell an und einen neuen Schnellhefter für die ganzen Briefe die nun kommen. Speziell für die allerletzen Mahnungen vor den Anzeigen der letzten Mahnung des allerletzen Schufaeintrages. Aber Halb so wild und einmal in GROSS

AUF GAR KEINEN FALL IRGENDWAS ZAHLEN

Das ist wieder mal eine neue Sau die durchs Dorf getrieben wird.
MFG
Mike

Hallo Werner schon mal ein erstes Musteranschreiben. Einfach nur auf deinen Fallzurechtdengeln und per Einschreiben mit Rückschein
an die Firma senden (Inkasso oder RA) und bei Youtube mal nach Katzenjens suchen.

> Unberechtigte Forderung
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 11.7.2008, in dem Sie einen Betrag
> von 83,88 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer
> Internet-Serviceleistung verlangen.
>
>
> Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
> Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und
> wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß
> den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a.
> gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.
>
> Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen
> arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag
> nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem
> erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den
> Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
So nachdem Sie jetzt bis unten gelesen haben, noch einmal. Ich habe bei
Ihnen nichts bestellt!!!
>
> Mit freundlichen Grüßen

Hall Werner
die werden danach auf die mitgeloggte IP verweisen wie immer.
Aber dazu ist dann dieses Schreiben wenn du möchtes.

-Selbstverständlich können sie die Sache gerne ihrem Anwalt übertragen.

Wie viele ihrer Inkassobüros oder Mahnanwälte muss ich denn verschleißen,
ehe sie begriffen haben, dass sie bei mir mit ihrer nicht existenten
Forderung auf Granit beißen?

Gerne darf ich sie daran erinnern, dass sie sich sowohl für den
angeblichen Vertragsabschluss wie auch für den angeblichen Vertragspartner
in der Beweispflicht befinden. Ich habe mich auf ihrer zweifelhaften Seite
nicht angemeldet und sehe daher ihre Forderung als nicht existent an.
Dementsprechend werde ich auch keine Zahlung leisten. Da werden ihnen auch
keine Inkassobüros weiterhelfen, diese werden sich sämtlichst die Zähne an
mir ausbeißen.

Da es auf ihrer Webseite keine Prüfung der eingegebenen Daten und nicht
einmal eine E-Mail Überprüfung gibt (z.B. per Bestätigungslink, wie es
mittlerweile die einfachste Forensoftware bietet) habe ich schon
grundsätzlich begründete Zweifel, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag
zustande gekommen ist. Das Amtsgericht München jedenfalls urteilte auf
diese Frage mit einem klaren NEIN!

Als nächstes stellt sich die Frage, wie sie überhaupt nachweisen wollen,
wer sich mit meinen Daten (die Dank E-Bay und Amazon Marketplace einer
Vielzahl von Personen bekannt sind) angemeldet hat. Die einzige Spur ist
hier die IP Adresse, welche sie hoffentlich mitgeloggt haben. Leider
speichert der wichtigste Provider Deutschlands IP Adressen nur noch 7
Tage. Diese Zeitspanne ist längst abgelaufen. Sofern die Anmeldende Person
nicht einen der kleineren Provider mit längerer Speicherfrist benutzt,
stehen sie schon jetzt beweistechnisch völlig nackt da. Eine Zuordnung IP
Adresse zu Nutzer ist nach Löschung der Verbindungsdaten nicht mehr möglich.

Ich würde ihnen daher dringend raten, sich nicht zu weit aus dem Fenster
zu lehnen. Sowie ich etwas Handfesteres als E-Mails in den Händen habe
(zum Beispiel das erste Mahnschreiben ihres Inkassobüros, das ich
sehnsüchtig erwarte) ergeht ohne weiterer Verzug negative
Feststellungsklage. Da sie keinen Beweis haben, wer die Anmeldung
vorgenommen hat, habe ich keinerlei Zweifel am Ausgang der Klage. Daneben
bin ich überzeugt davon, dass weitere negative Urteile ihr Geschäftsmodell
wie ein Kartenhaus zusammenstürzen lassen. Schon das allein macht eine
negative Feststellungsklage zu einer sehr erfreulichen Angelegenheit.

Die nächsten Schreiben dann einfach auf die anderen heften und abwarten ob irgendwann mal der gerichtliche Mahnbescheid kommt.
Der nie kommen wird.

Bei mir hat das geklappt nach dem siebten oder achten Schrieb vom Inkasso war auf einmal Schluss.

MFG
Mike