Wer kennt die Rechtslage bei falsch gelieferte Ware?

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Monaten bei einem Unternehmen Sprühfolie bestellt.
Schriftlich war vereinbart, dass 5 Liter schwarz matt und 2 Liter rot an mich gesendet werden soll.
Als erstes viel mir auf, dass die gelieferten Kontainer keinerlei Beschriftung bezüglich der Farbe aufweisen.
Nachdem ich 5 Liter der scheinbaren Farbe schwarz matt versprüht habe, wollte ich die rote Farbe anbringen.
Mir viel direkt nach der ersten versprühten Schicht auf, dass es eindeutig kein rot ist, sondern schwarz. Allerdings war es ein anderes schwarz wie in den bereits versprühten 5 Litern.

Ich überprüfte den Lieferschein und darin stand, dass 7 Liter schwarz gesendet worden sind. Beim bestellen der Ware habe ich 7 Liter schwarz bestellt, wie es allerdings auf der Webseite des Unternehmens stand, soll man nach dem Bestellen optionale wunsch Farben der Firma zuteilen. Diese Schritte habe ich befolgt und habe eine schriftliche Vereinbarung per Email vom Ansprechspartner, dass ich 5 Liter schwarzmatt und zwei Liter rot bekommen werde.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Lieferschein unabhängig der Abmachung die Ware listet, die ursprünglich bestellt worden ist und habe darin kein Problem gesehen.

Ich teilte dem Lieferanten mit, dass ich verärgert bin, dass die mir kein rot gesendet haben und ich somit mein Auto optisch nicht so gestalten konnte wie ich wollte. Ebenfalls teilte ich mit, dass es sich um zwei verschiedene schwarz Töne handelt. Da ich verärgert war, dass das Ergebnis aufgrund der falsch gelieferten Waren nicht meiner Vorstellung entsprach, forderte ich mein Geld zurück.

Der Lieferant streitet ab, dass es verschiedene schwarz Töne sind, da die nur ein schwarz anbieten würden.
Er entschuldigte sich lediglich, dass die mir die Farbe rot nicht mitgesendet haben, sah aber nicht ein mir mein Geld zurückzuerstatten, da wie er meinte, dass er kein Geld zurückgeben kann da ich die Farbe bereits benutzt habe.

Nach zwei Monaten löste sich ein wenig der Farbe am Kotflügel. Da ich noch Farbe übrig hatte besprühte ich die entsprechende Stelle. Da mir mein Ansprechspartner versicherte, dass es nur ein schwarz gibt sah ich darin kein Problem die Farbe zu benutzen. Allerdings fiel mir gleich nach dem Versprühen auf, dass die neu aufgebrachte Farbe deutlich dunkler ist als die andere bereits aufgetragene.
Da ein großer dunkler Fleck auf dem Kotflügel optisch eine Katastrophe ist, entferne ich die Beschichtungen, sodass der Wagen wieder in Werksfarbe ist.

Nun bin ich verärgert über das ausgegebene Geld und dass es offensichtlich verschiedene Farben sind.
Als ich mir Bilder von Autos im Internet angesehen habe, die ebenfalls mit Sprühfolie der Unternehmung besprüht worden sind, viel mir auf dass mein Auto nicht mit schwarzmatt bearbeitet worden ist sondern mit graumatt.
Zu diesem Zeitpunkt war es mir klar, wieso die Farbe einen so dunklen Fleck hinterlassen hat.
Da ich aber als Leihe keine Ahnung von den verschiedenen matt Farben habe, ging ich davon aus, dass die Aufgebrachte Farbe dem Lieferschein entspricht und schwarz matt ist.

Bevor ich herausgefunden habe, dass ich ein graumatt benutzt habe teilte ich dem Verkäufer mit, dass die Farben eindeutig nicht deckungsgleich sind und es verschiedene schwarz Töne sind und ich mein Geld zurückverlange.
Ebenfalls habe ich dem Verkäufer ein Bild zugesendet, dass eindeutig verschiedene Farbtöne zeigen.
Der Verkäufer meinte, dass ggf. die bereits vorhandene Farbe an der Sonne ausgeblichen ist oder ich ein anderes Mischungsverhältnis beim Sprühen benutzt habe und lehnte die Rückzahlung ab.

Da ein Erkennen der Farbe durch fehlende Beschriftung der Kontainer, sowie Bestätigung des Lieferscheins der Farbe schwarz, ist von meiner Seite aus ein Eigenverschulden nicht vorhanden.

Wie soll ich nun vorgehen? Stimmt das, dass das Unternehmen nicht verpflichtet ist mir den Kaufpreis zurückzuerstatten da die Farbe bereits benutzt worden ist?

Ich kenne die rechtslage. Aber ich sage sie dir nicht, weil ich mich nicht strafbar machen will.

Moin!

Hast du nicht eben angeklickt, dass du die FAQ1129 beherzigen wirst?
Und dann schreibst du den ganzen langen Text in der Ich-Form.

Darauf darf dir niemand antworten, weil das einer Online-Rechtsberatung gleichkäme.

Stell den Text in neutraler Formulierung ein, kürze ihn bitte und dann warte auf Antwort.

Gruß, Fo