„Les Carbonnieres“ ist, wie gesagt, in keinem mir zugänglichen
Nachschlagewerk verzeichnet. Das spricht einerseits für einen
Kunst- bzw. Handelsnamen. Andererseits ist IMHO dann die
Verwendung der Bezeichnung „Chateau“ nicht erlaubt.
das ist ja genau mein problem:
ich denke, chateau darf er sich schon nennen, solange er die namensrechte eines existierenden nicht verletzt, aber es spricht nichts dagegen, eine ploerre zusammenzumengen, und diese „chateau de la france“ oder noch feiner zu benennen.
zumindest muss es ein praedikatswein sein ( a.o.c. bzw a.b.c. )
den namen des abfuellers/herstellers habe ich im www gefunden - kurioserweise im winespectator als koch in usa…
den ort finde ich auch, allerdings ohne groessere hinweise auf wein.
aber das „mis en bouteille …“ ist nach meiner kenntnis genauso scharf definiert, wie mis en bouteille au chateau " und das macht mich malt stutzig…
trotzdem - er schmeckt - ich werde ihn schnell vernichten, bevor ich da was ernstes herausfinde.
danke + gruss
khs