Wenn man in ein Hotel geht ist es nicht anders. Dort werden
von den Gästen auch die Verbindungsdaten und wo sie gesurft
haben gespeichert.
Ich mach dies auch beruflich und kenn leider nur die teure
Software IAC Box.
Ein Ticketing-System ist eine Sache, eine Speicherung der Verbindungsinhalte eine völlig andere. Ich glaube nicht, dass in professionell geführten Hotels regelmäßig die Surfspuren der Gäste protokolliert werden und dazu dient auch nicht die IAC-Box. Wer sowas verantwortet, sollte sich verdammt warm anziehen, wenn das bekannt wird.
Zwar muss die IAC-Box auch Verbindungsinhalte mitprotokollieren, um, wenn gewünscht, eine Volumenabrechnung zu ermöglichen. Das dient aber nicht dazu, nachvollziehen zu können, welche Webseiten ein Gast wann besucht hat. Ein solches Vorhaben ist nach dem BDSG ganz klar verboten, wenn auch zunächst nicht strafbar, sondern nur ordnungswidrig und bußgeldbewehrt (wobei je nach Nutzung der Daten durchaus auch Straftatbestände nach StGB berührt sein können). Schon gar nicht ist derartiges nach dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz erforderlich. Die Tatsache, dass die IAC-Box möglicherweise derartige Fähigkeiten über die beworbenen hinaus besitzt, heilt das Vorgehen nicht.
Gruß