Wer kennt ein Programm zum Aufzeichnen der Interne

Guten Tag,

ich möchte in einem Gästehaus wo ich Internet anbiete, aufzeichnen welcher Gast wann und wo im Internet gewesen ist. Die Software sollte auf einen Rechner installiert werden der zwischen den Gästen und dem Internet ist. Denn die Gäste benutzen ihre eigenen Laptop. Es gibt viele Programme aber ich suche eins welches nicht gleich 500,- und mehr kostet.

Sinn ist das ich dazu verpflichtet bin nachzuweisen wer wann wo gewesen ist. Falls ein Gast unsinn im Internet anstellt.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Gruß Henning

Hallo Henning

ich möchte in einem Gästehaus wo ich Internet anbiete,
aufzeichnen welcher Gast wann und wo im Internet gewesen ist.

Das nennt sich ‚Proxyserver‘. Kostenlos geht das z.B. mit Linux und Squid.

CU
Peter

Moin,

Sinn ist das ich dazu verpflichtet bin nachzuweisen wer wann
wo gewesen ist. Falls ein Gast unsinn im Internet anstellt.

der Fairness halber solltest du die Gäste darauf aufmerksam machen, dass du das tust, wie es bei Videoüberwachung ja auch Pflicht ist.
Ansonsten wäre es moralisch weniger verwerflich, einfach ‚böse‘ Seiten über Proxyserver zu sperren und nichts aufzuzeichnen.

MfG

Zusätzlich zu dem was Dir hier schon gesagt wurde, helfen Dir allein die Verbindungsdaten im Einzelfall nicht weiter.

Sinn ist das ich dazu verpflichtet bin nachzuweisen wer wann
wo gewesen ist. Falls ein Gast unsinn im Internet anstellt.

Wer verpflichtet dich denn zur Überwachung von Leuten? Ist ja interessant.

Außerdem können Gäste keinen Unsinn mehr anstellen. Es gibt doch bald das Stoppschild der Regierung.

Gruß,
Stefan

Es ist richtig das die Regierung ein Stopschild einführt. Aber es geht mir auch um downloads sprich Emule/Torrent und wie sie alle heißen. Wenn so ein Fall eintritt muß ich nachweisen können welcher Gast dies gewesen ist.
Es gibt zum Beispiel die IAC Box. Diese ist sehr gut. Nur der Preis ist auch hoch ca. 500-600 Euro.
Außerdem ist man verpflichtet wenn man Internet zur Verfügung stellt das die Verbindungsdaten 6 Monate gespeichert werden. Denn wenn ein Schreiben vom einem Anwalt kommt das über diesen Anschluß illegale downloads oder ähnliches stattgefunden hat muß ich genau nachweisen können welcher Gast dies war und dies entsprechend weiterleiten.

Gruß Henning

private STASI

Wenn so ein Fall eintritt muß ich nachweisen
können welcher Gast dies gewesen ist.

Was ein ausgemachter Blödsinn.

Außerdem ist man verpflichtet wenn man Internet zur Verfügung
stellt das die Verbindungsdaten 6 Monate gespeichert werden.

Das wird ja immer schlimmer! Das betrifft Netzbetreiber im Sinne des Gesetzes, und dazu gehört ganz sicher kein Gästehausbetreiber. Im übrigen willst du unter flagrantem Verstoss gegen Datenschutzgesetze nicht Verbindungsdaten aufzeichnen, sondern Verbindungsinhalte. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied.

Denn wenn ein Schreiben vom einem Anwalt kommt das über diesen
Anschluß illegale downloads oder ähnliches stattgefunden hat
muß ich genau nachweisen können welcher Gast dies war und dies
entsprechend weiterleiten.

Welch ein Unsinn! Du musst überhaupt nichts nachweisen. Vielmehr muss, wer einen Tatvorwurf aufstellt, dessen Richtigkeit beweisen. In deinem Fall ist allenfalls ein Mitstörerhaftung denkbar, die aber rechtfertigt keineswegs dein Vorhaben, in strafbarer Weise deine Gäste auszuschnüffeln. Mach schlicht und einfach alle Ports ausser 80 und 443 dicht und lass deine Gäste unterzeichnen, dass sie über deinen Anschluss keine Dateien unter Verletzung der Rechte Dritter im Internet zur Verfügung stellen.

Außerdem ist man verpflichtet wenn man Internet zur Verfügung
stellt das die Verbindungsdaten 6 Monate gespeichert werden.
Denn wenn ein Schreiben vom einem Anwalt kommt das über diesen
Anschluß illegale downloads oder ähnliches stattgefunden hat
muß ich genau nachweisen können welcher Gast dies war und dies
entsprechend weiterleiten.

Folgendes Beispiel habe ich zu dem Thema schoneinmal hier genannt:
Du und einer Deiner Gäste bewegen sich vor Eurem Anschluß aus in einem öffentlichen Chatraum. Während Du Dich dort nett unterhälst, kündigt Dein Gast Amokläufe an. Wenn dann wegen dieser Sache, das BKA vor Deiner Türe steht, hast Du nichts von Deinen Verbindungsdaten, weil diese nur zeigen, daß Du und der Gast zur fraglichen Zeit die entsprechende Webseite besucht haben.

Das sind keine Verbindungsdaten!

Wenn dann wegen
dieser Sache, das BKA vor Deiner Türe steht, hast Du nichts
von Deinen Verbindungsdaten, weil diese nur zeigen, daß Du und
der Gast zur fraglichen Zeit die entsprechende Webseite
besucht haben.

Das sind keine Verbindungsdaten! Verbindungsdaten umfassen ausschliesslich den Zeitpunkt der Verbindungsaufnahme und -beendigung und die ID des Anschlusses. Um festzustellen, welche Webseite besucht wurde, muss man Verbindungsinhalte ausschnüffeln, und das ist ausschließlich Sache staatlicher Organe auf richterlichen Beschluß.

Was der Fragesteler sich anmaßt, geht weit weit über die eh schon bedenkliche Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern (sic!) zur Speicherung von Verbindungsdaten hinaus.

Gruß

1 Like

Wenn man in ein Hotel geht ist es nicht anders. Dort werden von den Gästen auch die Verbindungsdaten und wo sie gesurft haben gespeichert.
Ich mach dies auch beruflich und kenn leider nur die teure Software IAC Box.

Gruß Henning

Wenn man in ein Hotel geht ist es nicht anders. Dort werden
von den Gästen auch die Verbindungsdaten und wo sie gesurft
haben gespeichert.
Ich mach dies auch beruflich und kenn leider nur die teure
Software IAC Box.

Ein Ticketing-System ist eine Sache, eine Speicherung der Verbindungsinhalte eine völlig andere. Ich glaube nicht, dass in professionell geführten Hotels regelmäßig die Surfspuren der Gäste protokolliert werden und dazu dient auch nicht die IAC-Box. Wer sowas verantwortet, sollte sich verdammt warm anziehen, wenn das bekannt wird.

Zwar muss die IAC-Box auch Verbindungsinhalte mitprotokollieren, um, wenn gewünscht, eine Volumenabrechnung zu ermöglichen. Das dient aber nicht dazu, nachvollziehen zu können, welche Webseiten ein Gast wann besucht hat. Ein solches Vorhaben ist nach dem BDSG ganz klar verboten, wenn auch zunächst nicht strafbar, sondern nur ordnungswidrig und bußgeldbewehrt (wobei je nach Nutzung der Daten durchaus auch Straftatbestände nach StGB berührt sein können). Schon gar nicht ist derartiges nach dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz erforderlich. Die Tatsache, dass die IAC-Box möglicherweise derartige Fähigkeiten über die beworbenen hinaus besitzt, heilt das Vorgehen nicht.

Gruß

1 Like

Das sind keine Verbindungsdaten! Verbindungsdaten umfassen
ausschliesslich den Zeitpunkt der Verbindungsaufnahme und
-beendigung und die ID des Anschlusses. Um festzustellen,
welche Webseite besucht wurde, muss man Verbindungsinhalte
ausschnüffeln, und das ist ausschließlich Sache staatlicher
Organe auf richterlichen Beschluß.

Der Begriff war in der Tat schlecht gewählt, ich bezog mich auf die Daten, die der Threadersteller ursprünglich erheben wollte und meine Aussage war dorthingehen, daß die Aufzeichnung dieser Daten, ggf. nicht ausreicht um den gewünschten Effekt zu erzielen.
Zum Thema Hotels: Was die im Sinne dieses Thread-Themas tun MÜSSEN bzw. NICHT DÜRFEN und was sie dem gegenüber tatsächlich TUN, sind vermutlich zwei paar Dinge. Deshalb würde ich der Verbindung in einem Hotel auch auf keinen Fall vertrauen.
Generell wäre glaube ich zuerstmal verbindlich zu klären, ob der Gesetzgeber soetwas vorschreibt, bevor man mit ‚große Hotels tun das ja auch‘ argumentiert.

Ich werde mich dann erstmal mit den Vorratsdatenspeicherung befassen und mich dann entsprechend den vorgaben umsehen.
Deswegen können wir hier die diskussion denke ich beenden.

Danke für die vielen rechtlichen Hinweise

Gruß Henning

Hallo Henning,

also wenn du nicht möchtest das deine Gäste Emule oder ähnliches
nutzen dann schalte doch einen Pflichtproxy zwischen Gast und dem
Internetanschluß. Also ich würde dir da den IPCop empfehlen, den
mit dem Advanced-Proxy und BOT (Block Outgoing Traffic) zusammen
würde denke ich reichen, das Emule und Co nur noch sehr schwer bzw
fast garnicht mehr zu nutzen sind.

Dann noch von den Gästen sagen und bestätigen lassen das sie keine
Illegalen Dinge machen über den bereit gestellten Internetzugang.

Man kann auch zusätzlich noch mit Usern arbeiten, aber das wäre
dann schon extrem und ich weiß nicht wie weit es dann schon in
Richtung Strafbar geht.

Gruß
Hajo