Warten !
Wie lange ?
Bis zu einem Jahr.
Was macht sie in der Zwischenzeit ?
Räumungsklage einleiten ( das genannte Jahr ist die durchschnittliche Dauer solcher Verfahren). Und Durchschnitt meint, mal geht’s schneller, mal nicht.
Oder was ganz pfiffiges, mit dem Mieter verhandeln, warum er nicht auszieht bzw. wie man ihn dabei unterstützen kann.
Etwa bei der Suche nach einer passenden und finanzierbaren Wohnung , vielleicht auch mit eine Geldprämie, sozusagen als „Entschädigung“ und zur Motivation sich zu bemühen auszuziehen.
Das Ganze gilt aber vorbehaltlich der Rechtmäßigleit der Kündigung, also hier wohl ob der Eigenbedarf berechtigt ist und auch sonst beim Mieter kein Hindernis besteht (Alter, Krankheit…)
MfG
duck313