Wer kennt sich aus?

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin bei der Stadt im Hort an einer VHG für 30 Stunden die Woche angestellt.Ist es rechtens, wenn meine Arbeitszeit geteilt wird z.B. Dienst von 8.00-10.00 Uhr und dann von 11.30- 16.30 Uhr ? Diesen Vormittagsdienst leisten wir im Unterricht der Lehrer ab als Unterstützung, wenn diese keine Teilung haben.( speziell im Flex Bereich bei voller Kinderzahl).In der Zeit von 9.30- 10.00 Uhr decke ich dann auch noch die Hofaufsicht ab.

Hallo,
dieses ist keine Frage zum Arbeitsrecht, eher zum Tarifrecht

Hallo,
ich kenne mich im öffentlichen-Dienst nicht aus. Ich kann dir nur sagen in der Privatwirtschaft ginge das. Die Zeit dazwischen würde als Pause (die nicht in der Firma zugebracht werden muss) und damit als unbezahlte Zeit zählen.
Vielleicht habt ihr eine Tarifbindung und dort ist etwas zu den Arbeitszeiten und deren Lage geregelt.

LG

Hallo,

ich glaube schon das, dass rechtens ist. Du kriegst Deine Stunden voll und bekommst auch dafür die Bezahlung. Du hast zwar eine große Pause, aber im Verkauf ist das z.B. gängige Praxis. Außer in deinem Vertrag steht, dass du die Tagesarbeitszeit am Stück ableistest.

Aber ehrlich gesagt, kenn ich mich in den Bereich nicht so aus.

Mit der Hoffnung etwas geholfen zu haben.

Sven

Hallo,
da habe ich keine Ahnung, denn diese Angelegenheit betrifft eher die Personalräte mit den entsprechenden Tarfverträgen z.B. den von VERDI.
Ich bin aber nur mit dem Betriebverfassungsgesetz befasst.

Gruß

Hallo,
in Arbeitsrecht kenne ich mich leider nicht aus (Arbeitschutz hat mit Arbeitsrecht nur sehr wenig zu tun, es geht hierbei mehr um Arbeitssicherheit, wird oft verwechselt).
Grüsse
RM