Liebe wer-weiss-was Comunity.
Folgender Sachverhalt bei dem Ich um eure Meinungen bitten würde.
Person A ist Mieter von Person B und wohnt über dieser in einer Dachgeschosswohnung.
B hat auf der Seite des von A mitgemieteten Carports einen Stein auf Ecke des Rasens gestellt, um diesen vor Überfahren zu schützen.
Der Stein ist ca. 30 cm hoch, und sehr schwierig bis garnicht aus dem Auto einzusehen.
Person C, welche Verwandt mit A ist, hat nach einem Besuch bei diesem beim ausrangieren den Stein übersehen.
Und sich einen Lackschaden vorne links zugezogen.
Kann Person B bzw dessen Versicherung für diesen Schaden haftbar gemacht werden.
Aufgrund der Tatsache das der Stein keine ausreichende höhe oder Beleuchtung hatte.
Ggf. greift hier das GG Art. 14 (???)
Danke für eure hilfe!