Herr Müller trägt sich bereits seit einigen Jahren mit dem Gedanken, seine OHG in eine GmbH umzuwandeln, um seine Haftung zu begrenzen. Aus diesem Grund bittet er sie, auf Grundlage der nachfolgenden Angaben, die traifliche Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag zu berechnen, um die Steuerbelastungen zwischen einer OHG und einer GmbH besser einschätzen zu können.
Gehen Sie davon aus, dass die neue GmbH ihren Sitz und Geschäftsleitung in Nürnberg hat und zum 31.12.2009 einen Gewinn in Höhe von 500.000€ in ihrer Bilanz ausweist. In diesem Gewinn sind folgende Aufwendungen und Erträge bereits erfolgswirksam berücksichtigt:
Gewerbesteuernachzahlung für 2004: 25.000€
Körperschaftssteuernachzahlung für 2004: 10.000€
Körperschaftsteuererstattung 2005: 8.000€
Körperschaftsteuervorauszahlungen 2005: 5.000€
" 2009: 275€
Zinsen für Körperschaftsteuer-NZ 2004: 250€
Zinsen für Gewerbesteuer-NZ 2004: 1.000€
Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuererklärung 2009: 50€
Säumniszuschlag zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2005: 1.000€
Geldstrafe für ein Steuerstrafverfahren: 15.000€
Aufsichtsratsvergütungen: 80.000€
Bewirtungskosten (100%, netto) 2.000€
Spenden: 50.000€
Geschäftsführergehalt (davon angemessen 150.000€): 200.000€
Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen und die tarifliche Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag übersichtlich für das JAhr 2009. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften sind anzugeben.