Wer kennt sich aus mit der Körperschaftsteuer?

Herr Müller trägt sich bereits seit einigen Jahren mit dem Gedanken, seine OHG in eine GmbH umzuwandeln, um seine Haftung zu begrenzen. Aus diesem Grund bittet er sie, auf Grundlage der nachfolgenden Angaben, die traifliche Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag zu berechnen, um die Steuerbelastungen zwischen einer OHG und einer GmbH besser einschätzen zu können.
Gehen Sie davon aus, dass die neue GmbH ihren Sitz und Geschäftsleitung in Nürnberg hat und zum 31.12.2009 einen Gewinn in Höhe von 500.000€ in ihrer Bilanz ausweist. In diesem Gewinn sind folgende Aufwendungen und Erträge bereits erfolgswirksam berücksichtigt:
Gewerbesteuernachzahlung für 2004: 25.000€
Körperschaftssteuernachzahlung für 2004: 10.000€
Körperschaftsteuererstattung 2005: 8.000€
Körperschaftsteuervorauszahlungen 2005: 5.000€
" 2009: 275€
Zinsen für Körperschaftsteuer-NZ 2004: 250€
Zinsen für Gewerbesteuer-NZ 2004: 1.000€
Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuererklärung 2009: 50€
Säumniszuschlag zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung 2005: 1.000€
Geldstrafe für ein Steuerstrafverfahren: 15.000€
Aufsichtsratsvergütungen: 80.000€
Bewirtungskosten (100%, netto) 2.000€
Spenden: 50.000€
Geschäftsführergehalt (davon angemessen 150.000€): 200.000€

Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen und die tarifliche Körperschaftsteuer/Solidaritätszuschlag übersichtlich für das JAhr 2009. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften sind anzugeben.

Bin leider im Urlaub und die "Urlaubsfunktion von www funktioniert nicht

Hallo Hase292,

vielen Dank für Deine Anfrage und das in mich gesetzte Vertrauen.

Es handelt sich ganz deutlich um eine Klausurfrage im Rahmen eines Lehrganges.

Meine Ausbildungszeit liegt - zum Glück - schon Jahrzente zurück und ich muß mich mit solchen Klausurberechnungen nicht mehr beschäftigen.

Deshalb kann ich Dir auch l e i d e r nicht weiterhelfen.

Ich habe früher solche Aufgaben mit meinen Mitstreitern gelöst.

Oder gehe doch einfach zu einem guten Steuerberater und spreche mit ihm über Dein Problem.

Bei einem ähnlichen Problem in den 70er Jahren fand ich im Rhein-Main-Gebiet einen Steuerberater, der zusammen mit mir eine solche Aufgabe gelöst hat.

Es hat mich zwar etwas gekostet, aber das Prädikat war mir dies wert.

Viel Erfolg bei Deinen Klausuren.

Und wenn Du einen ruhigen Platz brauchst, um Dich vorzubereiten, besuche mich in meiner Ferienwohnung hier im schönen Thüringen.

Näheres: www.haus-sabine.direkt.de

Stefan Seidel

Da kann ich leider nicht weiterhelfen
Gruß Mausi123

Ich leider nicht.
Gruß Claus

Hallo Hase292,

ich muss bei dieser Frage leider passen, da ich in der Arbeitnehmerveranlagung tätig bin.

Viele Grüße
benhed

Sorry, keine Ahnung.

ok, also:

Nicht abziehbare Aufwendungen:

  • 7.000 Körperschaftsteuer frühere J.
  • 275 Körp.St 2009
  • 25.000 Gewerbesteuer frühere J.
  • 2.300 Nebenleistungen zu Steuern (Zinsen, Säumnis…)
  • 40.000 Hälfte der Aufsichtsratvergütung
  • 50.000 Spenden
  • 50.000 unangem. Geschäftsführergehalt
  • 15.000 Geldstrafe
  • 600 (30% nicht abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen)
    =170.175 Summe nicht abziehbare Aufwendungen

Gewinn 500.000

  • 170.175
    = 670.175
  • 50.000 abziehbare Zuwendungen (Spende)
    = 620.175 * 15% = 93.026 - 275 (KöSt-Vorauszahlung)
    = 92.751 Körperschaftsteuer (+ Soli(5,5%) 5.116 )

Ich hoffe, ich hab nichts vergessen.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

bin derzeit im Urlaub und habe keinen Zugriff auf meine Unterlagen.

Solche Fragen kann Ihnen aber sicherlich ihr Steuerberater beantworten.

hierzu kenn ich mich nicht aus - mfg maluzo

Hallo,

sag mal ist das eine Aufgabe vom Lehrbuch?

Mfg
Michelle

Viele liebe DANK für die Hilfe!!! :smile: