Hallo, Ich bin Deutsch und mit einer Ukrainischen Frau verheiratet. Wir haben ein Sohn der in Deutschland geboren ist und die dt. Staatsbürgerschaft besitzt. Kann meine Frau mit unserem Sohn in die Ukraine reisen ohne das sie Probleme bekommt. Im Konsulat in München wird behauptet, das unser Sohn Bubi eine ukrainische Staatsbürgerschaft braucht um dort einzureisen. Wer hat damit Erfahrung oder schon mal das selbe Problem gehabt. Danke für die Unterstützung.
Hallo!
Ich kann auch nur vermuten (aber vice versa waere das so): das Kind ist durch Geburt (auch) ukrainischer Staatsbuerger und muss daher auch mit ukrainischen Papieren in die Ukraine einreisen.
Doppelstaatsangehoerige koennen sich zwar grundsaetzlich aussuchen, welche Reisedokumente sie verwenden, aber in den Staaten, deren Staatsangehoerige sie sind, muessen sie deren Dokumente verwenden. Das ist voelkerrechtlich so.
Wie gesagt, nur eine Vermutung, aber das erscheint mir sehr naheliegend.
Gruss
Tom