Wer kennt sich aus mit Zollfragen ?

Hallo,

wir wollen diverse private Ausstattungsgegenstände in ein Ferienhaus nach Italien fahren.
Normalerweise wäre dies über die Österreichische Grenze in ein weiteres EU-Mitgliedsland ja kein Problem.

Da wir allerdings aufgrund des wesentlich kürzeren Weges durch die Schweiz fahren müssen, stellt sich die Frage ob wir diese Gegenstände beim Zoll anmelden müssen, obwohl wir diese unmittelbar weiter nach Italien fahren. Es handelt sich auch nur um private selbstgenutzte Gegenstände.
Wer kann uns denn hier weiterhelfen ?

Grüsse
Klaus

Hi,

fahrt zum Zollamt und holt euch eine Ausfuhrbescheinigung/genehmigung für die Sachen und deklariert diese als „Umzugsgut“.

die Schweiz ist dann Transitland. Ihr müsst bei der einfahrt die Waren als Transitgut deklarieren, und bei der Ausfahrt wieder als Transitgut deklarieren. die Schweiz fürht dann beide Belege zusammen und glaubt euch, daß ihr die Sachen nicht in der Schweiz gelassen habt. solltet ihr aber der Versuchung erliegen einfach so auszureisen, weil der Zöllner höflich winkt, könntet ihr böse Post bekommen. also schön anhalten und zum Zollschalter.

gruss

Hallo,
Ergänzend zu local:
Falls Ihr mit dem LKW (das kann auch schon ein Transporter sein) fahrt, beachtet bei Eurer Planung die Mautregelungen und die diversen Fahrverbote.
R.

Hallo,

Ergänzung zur Antwort von local:

Fragt beim Zollamt nach, ob man beim Transit durch die Schweiz den Laderaum verplomben lassen muss.

Ein Kollege von mir hat vor Jahren mal irgendwelche Sachen in den Basler Freihafen transportieren wollen. In diesem Fall war die Strecke von der schweizer Grenze bis zum Hafen ebenfalls Transit. Da gab es dann riesige Probleme, weil das ein Ford Transit ohne Trennwand war und man den Laderaum nicht verplomben konnte.
Das Ganze endete dann damit, dass ein Plombendraht durch die einzelnen Packstücke (waren Maschinenteile oder so was) und durch den Fahrzeugrahmen gezogen und mit einer Plombe versehen wurde.

Also besser vorher erkundigen …

Grüße
Sebastian

Besten Dank für die Infos.

fahrt zum Zollamt und holt euch eine

Ausfuhrbescheinigung/genehmigung für die Sachen und deklariert
diese als „Umzugsgut“.

das klingt ja relativ bürokratisch - Ausfuhrbescheinigung und Transiterklärung etc.
Gilt das auch für geringfügige Geschichten ?
Momentan handelt es sich eigentlich nur um 4 relative alte Stühle, ca. 10 Porotonsteine und zwei Tischplatten, braucht man das hierfür auch ?
Sicher fahren wir auch in Zukunft immer mal wieder ein paar Gegenstände runter, gibts da keine Erleichterung ?

Vielen Dank für Eure Infos

Die Deklaration als Umzugsgut ist die Erleichterung.

Wie soll man dir denn glabuen, daß du keine Handelswaren transportierst?

Der einfachere Weg wäre natürlich nicht über die schweiz zu fahren.

gruss

Die Deklaration als Umzugsgut ist die Erleichterung.

Wie soll man dir denn glabuen, daß du keine Handelswaren
transportierst?

Der einfachere Weg wäre natürlich nicht über die schweiz zu
fahren.

Da hast Du wohl recht ! Oder die Schweiz tritt endlich den Schengenabkommen bei :wink:

Danke für die Infos

Gruss Klaus

Hallo!

Da hast Du wohl recht ! Oder die Schweiz tritt endlich den
Schengenabkommen bei :wink:

Das Schengenabkommen hat mit dem überhaupt nichts zu tun. Es entbindet weder von der Pflicht zum Mitführen eines Reisedokumentes (einer der häufigsten Rechtsirrtümer) noch der Pflicht zur Beachtung der Zollvorschriften.

Wenn du vom Schengen Staat Schweden (EU) in den Schengen Staat Norwegen (Nicht EU) fährst hast du auch keine Passkontrolle, musst aber sehr wohl die Zollformalitäten erledigen, auch wenn es jetzt direkt an der Grenze keine Kontrollen gibt.

Gruß
Tom

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