Wer kennt sich beim Ablauf von W-Räumungen aus?

Meine Wohnung wurde vor längerer Zeit geräumt. (Nicht wegen Mietschulden !!) Dabei kam es zu haarsträubenden
Ereignissen: Die Arbeiter der Spedition machten (nach eineinhalb Stunden Arbeit) eine Stunde "Kaffee"pause.
(Üblich ist - nach Auskunft eines Experten - gar keine bezahlte Pause.)
Um 12 Uhr war die Wohnung leer, trotzdem berechnete die Firma eine Arbeitszeit bis 14 Uhr. Danach, nach 12 Uhr, soll noch eine zweite Spedition im Einsatz gewesen sein, von deren Existenz ich bis zum zur Abrechnung nichts wußte. Was die gemacht hat, ist unklar. Kosten für mich: 230.- Euro.Der Inhaber der Firma ist ein Bruder des (aufsichtsführenden) Gerichtsvollziehers (GV) … Aus der Abrechnung des Gerichtsvollziehers geht dieser Einsatz nur indirekt hervor. Erst durch meine Recherchen kam das
(und die Rechnung der Firma) ans Tageslicht … Das sind nur die Hauptbrocken von merkwürdigen Ereignissen. Muss der GV nicht die lange Pause beanstanden (die mich immerhin 180.- Euro, anteilig,
gekostet hat ?? Muss der GV nicht die Rechnungen und die Rechnungsposten auf Schlüssigkeit und Stimmigkeit prüfen ??? Vom Einsatz der Firma seines Bruders habe er (vorher) nichts gewußt, behauptet der GV… . Wer hat da mehr Erfahrungen, wer kann weiterhelfen mit Wissen und Erfahrung ???

Ich habe keinerlei Erfahrung mit derartigen Fallkonstellationen. Es bleibt wahrscheinlich nur die Dienstaufsichtsbeschwerde, da Sie selbst ja nicht Vertragspartner der Umzugsunternehmen sind.
Viel Erfolg
Michael

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Hallo JuppvTrupp,

leider kann ich mich erst heute melden, weil ich soeben aus dem Osterurlaub gekommen bin.

Die Beziehung zwischen Gerichtsvollzieher und Spedition riecht schon sehr nach Korruption. Eine Meldung darüber bei dem zuständigen Richter bleibt allerdings in der Regel ergebnislos. Ein Gerichtsvollzieher gehört bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in solchen Fällen sozusagen zur Familie.

Hier könnte aber ein Anruf bei der WDR-Sendung ‚Markt‘ oder bei ‚PlusMinus‘ etwas bringen. Wenn die nämlich feststellen, dass im Regelfall die Spedition des Bruders vom Gerichtsvollzieher beauftragt wurde, dann wäre das in jedem Fall eine Straftat.

Ohne einen solchen Nachweis sehe ich allerdings auch für die eindeutig zu hohe Rechnung schwarz. Dies wird sich spätestens dann zeigen, wenn du nach deinem Einspruch, für ein Zivilverfahren gegen den Gerichtsvollzieher wegen überhöhter Abrechnung, Prozesskostenhilfe beantragst.

Gruß

Ralph

Du musst Beweise sammeln! Du solltest von ggf. Zeugen schriftliche Erklärungen einholen. Richte dich darauf ein, dass es mind. 1/2 Jahr dauert, bis auf die Klage, die du einreichen musst, irgendetwas geschieht. Deshalb brauchst du die schriftlichen Erklärungen,weil sonst deine Zeugen später umfallen.
Vorher schriftlich ( per FAX oder Rückschein) eine Erklärung zu den Rechnungen verlangen.
Strittige Beträge nach möglichkeit nicht bezahlen, und den dann ankommenden Mahnbescheide wiedersprechen.
Betrugsanzeige bei der Polizei einreichen.

Ohne Beweise, lass die Klage sein und geh besser einen trinken.

Wenn der GV korrupt ist, musst du damit rechnen, dass der gute Kontakte zu den Richtern hat.

Also: Beweise sammeln,
wenn Beweise da:
Klage einreichen (Betrug)
in der ersten Instanz verlieren
in Berufung gehen
gewinnen
else
einen trinken gehen