Wer kennt sich gut mit Wohngeld aus

Hallo Leute,
eine frage an alle die sich richtig gut mit wohngeld auskennen
meine partnerin hat gestern ihr wohngeld genemigt bekommen- rückwirkend für die letzten drei monate. jeder monat eine andere berechnung und ein anderer auszahlungsbetrag. der auszahlungsbetrag der dann für die zukuft gelten soll ist der niedriegste. und zwar deshalb, weil bei der aufstellung bei diesem letzten antrag kein betrag aufgeführt ist für „§13 Abs.2“. auf allen anderen vorherigen auflistungen war da etwas angegeben.
so ich bin also kein anwalt- kann mir jemand sagen warum beim letzten dort jetzt nix mehr steht ( alles sonst ist genauso wie im Vormonat)
Danke schonmal für eure hilfe

Hallo,
meine Glaskugel (Google) hat gefunden:
§13 Wohngeldgesetz
(2) Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten

Gibt es z.B. ein Kind, was jetzt gerade die (Schul)ausbildung beendet hat oder ähnliches, wo es bis August Freibeträge gab?

Beatrix

Hallo Beatrix,
nein nur ein Kind das eine ausbildung angefangen hat im august. das hätte dann aber auf allen schreiben gleich sein müssen
gruß ingo

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