Hallo, ich beabsichtige eine Nutzungsänderung von einer Gaststätte zu einer Spielhalle. Die Bauvoranfrage wurde vor 2 Wochen gestellt. Der notwendige Abstand zu Schulen, Kita etc. besteht, dies wäre also in Ordnung. Jetzt erfuhr ich, dass die Gemeinde beabsichtigt ein leerstehendes, ehemals als Kita genutztes Objekt innerhalb des gesetzlich verlangten Abstandes als temporäres Ausweichobjekt des Kindergartens eines anderen Ortsteils zu nutzen. Diese zeitlich befristete Nutzung soll nur während der Renovierungs- und Umbauarbeiten an der eigentlichen Einrichtung erfolgen. Meine Frage ist nun, kann die von mir beabsichtigte und beantragte Nutzungsänderung versagt werden, obwohl der Kindergarten nur temporär in zu geringem Anstand angesiedelt wird? Fall ja, wie setze ich mich ggf erfolgreich zur Wehr?
Du kennst das schon?
Nutzungsänderung alleine nutzt gar nichts. Da fehlt noch einiges mehr.
Hallo,
es besteht gut die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihre Absichten damit nachvollziehbar bergündet, dass dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt.
Und dann kuckst Du.
Grüße mki
Hallo,
es geht mir ausschliesslich darum zu erfahren, ob eine NUR temporäre Nutzung als Ausweichquartier ein Versagungsgrund im Sinne des anzuwendenden Spielhallen- Gesetzes ist.
Dass die Gemeinde diese temporäre Nutzung nachvollziehbar begründen kann und wird steht ausser Frage.
Freundliche Grüsse
Hallo
Ja, das kenne ich und darum geht es hier nicht.
Nochmal deutlich die Frage:
Ist eine NUR temporäre Nutzung als Ausweichquartier einer Kita ein Versagungsgrund im Sinne des anzuwendenden Spielhallen- Gesetzes?
Freundliche Grüsse