Guten Tag,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und möchte in meine die Nachbarwohnung umziehen. Mein Nachbar hat dies zusätzlich in seiner Kündigung vermerkt (Abgabe Kündigung Ende November 2009). Ich habe der Hausverwaltung in meiner Kündigung (Anfang Dezember 2009) ebenso mitgeteilt, dass ich als direkter Nachmieter die Nachbarwohnung anmieten möchte. Zudem habe ich im Dezember eine Selbstauskunft an die Hausverwaltung geschickt(obwohl die Daten bereits vorliegen müssten da ich dort schon als aktueller Mieter bekannt bin). Nachdem im neuen Jahr noch immer keine Reaktion kam fragte ich bei der Hausverwaltung nach.
Aussage: „Davon wussten wir gar nichts. Es wurde in der 1. Januarwoche 2010 breits ein Blanko-Mietvertrag an andere Interessenten versendet. Wenn die aber den Mietvertrag nicht unterzeichnen dann können sie die Wohnung haben.“
Da sich die Wohnung in einer sehr guten Ortslage befindet denke ich nicht, dass die Interessenten absagen werden.
Ich habe darauf nochmal alle Eckdaten zusammenfassend per Einschreiben und per email der Hausverwaltung zukommen lassen mit dem Vermerk, dass ich mich evtl. gezwungen sehe Rechtsbeistand einzuholen, ich es aber begrüßen würde die Sache im bisherigen positiven Umgang zu klären.
Wer kann mir zu der Sache einen guten Tip geben bzw. auch einige rechtliche Grundlagen nennen?