Welche Rechte habe ich bei derartiger Mißhandlung durch das Finanzamt?
Im Dezember 2015 übersendet das FA einen Steuerbescheid mit der Aufforderung einer Nachzahlung für 2014 über 5.437,07 € und fordert für 2015 eine Vorauszahlung von 5.637,-- €,
sowie für 2016 1.408,-- €/Quartal.
Die Nachzahlung für 2014 ist teilweise berechtigt, deshalb erfolgt mit dem Vermerk „unter Vorbehalt, Nachzahlung für 2014“ eine Überweisung über: 5.637,-- €. Gleichzeitig werden Einsprüche gegen den Steuerbescheid 2014, den Vorauszahlungsbescheid 2015 und die Festsetzung von Vorauszahlungen für 2016, unter Mitteilung, daß wir vom 6.1. – 3.2.16 nur per Email erreichbar sind, erhoben.
Das FA geht nun wie folgt vor: Der Geldeingang für 2014 wird für die völlig unberechtigte Festsetzung 2015 verbucht ! ! ! Damit bleibt die teilweise berechtigte Festsetzung für 2014 offen.
Der Einspruch für 2015 wird bis 16.4.16 nicht bearbeitet ! ! !
Am 6.1. und 12.1.16 ergehen Mahnungen mit Säumniszuschlag an die verwaiste Heimatanschrift.
Am 21.1. und 2.2.16 ergehen Androhungen der Vollstreckung mit weiteren Säumniszuschlägen an die gleiche Anschrift ! ! !
Am 9.2.16 erfolgt die Ankündigung der Vollstreckung, immer noch an die verwaiste Anschrift.
Am 6.4.erfolgt die unberechtigte Abbuchung vom Konto ! ! !
Das FA hat die fehlende Berechtigung inzwischen eingeräumt und am 26.4.16 4.431,29 € überwiesen. Über die noch fehlenden 1.415,92 € schweigt sich das FA aus ! ! !
Auf zwei Beschwerden an den Vorsteher formuliert der Abteilungsleiter zwei 100%ige Absolutionen für die an dieser Untat Beteiligten.
Das FA verweigert die für die Strafaktion mehrfach geforderte Rechtsmittelbelehrung ! ! !