Wer kennt sich mit § 11 Tierschutzgesetzt aus?

Hallo, ich veranstalte einen Hundetag. Mir wurde vom Kreis Veterienäramt gesagt wer dort was vorführt braucht §11 zur Schaustellung. Jetzt habe ich aber gehört, das es nur gilt wenn man Eintrritt nimmt. Ich habe eine Wiese gepacht auf der ich die Veranstaltung ausricht. Ich nehme kein Eintritt und die Einnahmen werden komplett gespendet. Wer kann mir dazu mehr erzählen?

MfG Thomas

hallo thomas.
um welchen absatz des § 11 geht es denn? siehe mal unter 2a nach. dort ist „zur schau stellen“ aufgeführt. hierbei wird ein sachkundenachweis verlangt. aber farge mal nach, was die genau wollen.

Es geht glaube ich mehr um 3d. Mir wurde von anderen gesagt da ich kein Eintritt nehme brauche ich das nicht.
Bzw. die Leute die etwas vorführen wollen.
Aber die Person vom Veterienäramt meint ja.
Wenn das so ist, dann kann man vieles nicht machen da viele diesen § nicht haben.

Es geht glaube ich mehr um 3d. Mir wurde von anderen gesagt da
ich kein Eintritt nehme brauche ich das nicht.
Bzw. die Leute die etwas vorführen wollen.
Aber die Person vom Veterienäramt meint ja.

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Wenn das so ist, dann kann man vieles nicht machen da viele
diesen § nicht haben.

Ja Danke.
Also versichert habe ich mich für diesen Tag schon und ein TA ist auch da. Impfausweisekontrolle habe ich auch. Dort sitzen aber normale Leute also kein TA. Die vom Veterienäramt sagten nur ich muß es kontrollieren wobei das auch komisch ist. Ich war letzten bei einer Veranstaltung wo auch dieses Veterienäramt zu ständig ist und dort war keine kontrolle. Ich glaube manchmal die machen das wie die grade wollen.

kontrollen sind vom gesetzgeber vorgeschrieben

Ja ich weiß aber habe mich gewundert das die keine Kontrolle machen mußt ob wohl das Veterienäramt vor Ort war. Naja trotzdem Danke

Hallo Thomas,
habe Dir mal einen Link kopiert.

Tierschutzgesetz Deutschland: § 11

Den habe ich bei google gefunden. Dort kannst Du nachlesen, was im § 11 steht.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.
MfG Gisela

Danke das ist nett, habe den aber auch schon gelesen.
Aber da geht nicht so richtig raus ob man immer bei Veranstaltungen den § brauch. Weil wie gesagt mir einige gesagt haben die brauchten das nicht.

Guten Tag

Es tut mir leid, ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen, da ich mich mit dem deutschen Gesetz nicht auskenne.

Mit freundlichen Grüssen

Lieber Thomas
Leider kenne ich mich mit dem deutschen Tierschutzgesetz überhaupt nicht aus, da ich in der Schweiz wohne. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand etwas dagegen haben sollte, da die Veranstaltung ja nicht kommerziell ist. Aber - andere Länder, andere Sitten (smile). Ich persönlich würde in der Schweiz eine solche Veranstaltung einfach durchführen, ohne jemanden zu fragen, da man schlafende Hunde bekanntlich nicht wecken soll. Wenn Du aber auf Nummer Sicher gehen willst, dann würde ich mich an Deiner Stelle bei der örtlichen Gewerbepolizei erkundigen. Viele Spass und viel Erfolg wünscht Dir Pierre

Hi Thomas,
ist ja putzig was die da von Dir wollen! Habe ich noch nie gehört. An jeder Ecke werden irgendwelche Veranstaltungen mit Tieren gezeigt, da kräht kein Hahn nach. Ich selbst bin Hundesportlerin, wir haben 3* im Jahr Prüfung, da hat noch niemand was von der § 11 gesagt.
Der § 11 beinhaltet, wie jeder Tierschutz§, das Tiere nicht gezwungen oder gequält werden dürfen um Dressurübungen zu zeigen. Aber das versteht sich jawohl von selbst.
Der § 11 ist sehr umfangreich, so das man das garnicht so ausführen kann, zumal ich jetzt auch nicht genau weiß, zu welchen Punkt Du Genaues wissen mußt.
Gib doch mal ein, bei Google, da wirst Du sicherlich fündig, und kannst Dir dann ein Bild machen.
LG Dorne