Hallo, ich veranstalte einen Hundetag. Mir wurde vom Kreis Veterienäramt gesagt wer dort was vorführt braucht §11 zur Schaustellung. Jetzt habe ich aber gehört, das es nur gilt wenn man Eintrritt nimmt. Ich habe eine Wiese gepacht auf der ich die Veranstaltung ausricht. Ich nehme kein Eintritt und die Einnahmen werden komplett gespendet. Wer kann mir dazu mehr erzählen?
MfG Thomas