am 21.8.01 wurde ich zum 30.9.01 betriebsbedingt gekündigt, weil die Abteilung wegen europäischer Neustrukturierung wegfallen sollte. Nun erfuhr ich heute, dass am 1.10.01 ein Neuer eingestellt wurde auf meinen Exposten. In meinem Arbeitsvertrag stand: Managerin Telesales, bei dem neuen steht: Manager Telesales. Sehe ich das richtig, oder haben die mich betrügerisch über den Tisch gezogen? Welche Chancen
habe ich auf Schadensersatz? Ich bin nämlich noch immer arbeitslos!
Diese Info erhielt ich gestern von meinem Nachfolger persönlich. Er erhielt nämlich nun auch die Kündigung mit dem gleichen Wortlaut wie in meiner Kündigung. Da wir beide im Arbeitsvertrag auch eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben haben, wüßten wir auch gerne,ob der Austausch von Infos über Kündigungen auch unter diese
Verschwiegenheitspflicht fällt?
am 21.8.01 wurde ich zum 30.9.01 betriebsbedingt gekündigt,
weil die Abteilung wegen europäischer Neustrukturierung
bevor ich jetzt aushole, was evtl. unter Berücksichtigung… gewesen wäre: Vergiss es!
Wenn Du Kündigungsschutzklage hättest einreichen wollen, dann hättest Du es drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tun müssen! Da Du sagst, die Kündigung wurde am 21.8.01 (Himmel - das ist ja schon 17 Monate her) ausgesprochen, hättest Du beim Arbeitsgericht bis zum 11.9.01 eine Klage erheben müssen (ausschlaggebend für die Frist ist der Erhalt der Kündigung)
Ich bezwifel, daß mein Vorgänger da Recht hat! Im Normalfalle sicherlich, doch hier hast du erst jetzt Informationen erhalten die wichtig sind! Ich kenn mich zwar da nicht aus, doch würde ich auf jeden Fall einen Anwalt befragen wie deine Chancen sind!
An Bernd u. Guido
Hi,
mein erster Gedanke war wie der von Guido. Mein zweiter Gedanke wie der von Bernd. Tatsache ist, dass mit dem angegebenen Kündigungsgrund ein vorsätzlicher Betrug stattgefunden hat.
Und das will ich mir nicht gefallen lassen. Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund einen Kündigungsschutz ausgesprochen. Diese Firma hat nicht nur mich betrogen sondern auch den Staat. Denn dem liege ich jetzt auf der Tasche. (Nicht mehr lange, mache mich gerade selbständig!)
Mary
mein erster Gedanke war wie der von Guido. Mein zweiter
Gedanke wie der von Bernd. Tatsache ist, dass mit dem
angegebenen Kündigungsgrund ein vorsätzlicher Betrug
stattgefunden hat.
Den hättest Du ausschließlich in einem Kündigungsschutzprozess beweisen müssen - und dafür ist es nun mal zu spät!
Und das will ich mir nicht gefallen lassen. Der Gesetzgeber
hat aus gutem Grund einen Kündigungsschutz ausgesprochen.
Und genau in diesen Kündigungsschutzgesetzen steht die Regelung für eine Klagefrist.
Diese Firma hat nicht nur mich betrogen sondern auch den
Staat.
Selbst WENN die Frist nicht abgelaufen wäre: Du müsstest BEWEISE dafür bringen, dass Du betrogen wurdest. Und selbst, wenn Du das hättest tun können, wäre eine kleine Abfindung (weiß nicht, wie lange Du da warst) herausgesprungen und gut. Schadenersatz kannst Du knicken!
Du kannst natürlich einen Anwalt zu Rate ziehen - allerdings wird der Dir auch nix anderes verklickern…
bin auch kein Profi, nur Amateur [ich habe mir sagen lassen, das seien die schlimmsten ].
am 21.8.01 wurde ich zum 30.9.01 betriebsbedingt gekündigt,
weil die Abteilung wegen europäischer Neustrukturierung
wegfallen sollte. …
Steht das als Begründung eindeutig in der Kündigung drin, hast Du IMHO Möglichkeiten (s.u.). Wenn die eigentliche Begründung mündlich kam, nicht.
… Welche Chancen habe ich auf Schadensersatz? …
DU wahrscheinlich keine. Da Du aber immer noch arbeitslos bist, könnte das für das AA von Interesse sein, denn ohne die Vortäuschung falscher Tatsachen seitens Deines Arbeitgebers müssten die jetzt nicht zahlen.
… wüßten wir auch gerne,ob der Austausch
von Infos über Kündigungen auch unter diese
Verschwiegenheitspflicht fällt?
Mit der Verschwiegenheitspflicht soll für den AG die Wahrung seiner gesetztmässigen Rechte gesichert werden, d.h. es darf beispielsweise nicht sein, dass Du Information über mehr oder minder geheime Produktionsabläufe zur Konkurrenz mitnimmst. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt IMHO nicht, wenn es sich um die Aufdeckung eines nicht rechtmässigen Verhaltens des AG handelt.
Habe Advocard Anwaltsliebling )
Ich versuch’s einfach mal. Beweisen kann ich es, weil sich mein Nachfolger gestern mit mir in Verbindung gesetzt hat und mir seinen Arbeitsvertrag in Kopie zur Verfügung stellt.
Mary
Ich versuch’s einfach mal. Beweisen kann ich es, weil sich
mein Nachfolger gestern mit mir in Verbindung gesetzt hat und
mir seinen Arbeitsvertrag in Kopie zur Verfügung stellt.
Mary
Hi!
Ich wäre nämlich schon interessiert, wie eine Klage (so sich denn ein Anwalt findet) tituliert wird - Kündigungsschutz ist nicht mehr…
Sehe ich das richtig, oder haben die
mich betrügerisch über den Tisch gezogen? Welche Chancen
habe ich auf Schadensersatz?
Du hast leider keinen Anspruch auf irgendwas. Nach Ablauf Deiner Küfrist kann der AG einstellen, wen und wieviele AN er lustig ist. Das Geld für den RA kannst Du dir sparen.
Du kannst in diesem Falle, wie meine Vorposter/-innen ganz richtig schruben, gar nix mehr machen. Alle Tatsachen, die Dir nach der gesetzlichen Klagefrist bekannt werden, nützen hier nix mehr.
Ein anderer Schuh ist der evtl. vorliegende Tatbestand des Betruges. Diesen aber müsste (und sollte) das Arbeitsamt geltend machen. Mit folgender Begründung : Dir wurde betriebsbedingt gekündigt; damit entstand für die BA Leistungspflicht. Die unberechtigte Kündigung hat somit der BA einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt …
aber das ist schon Strafrecht und nicht mehr Arbeitsrecht. Dir nützt es nix (außer der evtl. Genugtuung, dass Dein Ex-AG einen geblasen bekommt).
Wenn Du Deinen Mitmenschen einen Gefallen tun möchtest, weise das Arbeitsamt schriftlich auf die Praxis des Arbeitgebers hin und sorge somit dafür, dass die keine armen Menschen mehr zu diesem Laden schicken, die dann ähnlich gerollt werden wie Du. Ob die dann weitere Schritte einleiten, ist zu bezwofeln, aber Du hat das Deinige dann getan.
Eine Verschwiegenheitspflicht aus dem Arbeitsvertrag bezieht sich immer auf Tatbestände, bei denen Dein AG ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat, also schutzwürdige Angaben, i.d.R. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Produktionsverfahren, Kalkulationsschemata, Betiebsergebnis und so’n Zeux). Zu behaupten, dass es sich um einen nicht empfehlenswerten Arbeitgeber handelt, wird durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt (aber keine Anzeige schalten : „Firma XXX ist ein von geschlechtskranken H…söhnen geführter Sauladen!“; das wäre geschäftsschädigend). Und da Du Belege für das Verhalten des AG hast, darfst Du ruhig darüber reden.