Guten Tag,
arbeite in einem mittelständischen Unternehmen (GmbH) im Burö. Auftragssituation und Auftragslage erscheinen mir recht ordentlich. Bin dort schon länger beschäftigt und mein(t)e das abschätzen und beurteilen zu können.
Durch Zufall habe ich herausgefunden, dass mal bei bundesanzeiger.de Einblick in die Firmenbilanz bekommt. Und die hat mich mal völlig geschockt.
Vielleicht kann mir jemand mal den letzten Absatz „übersetzen“, bzw. erläutern. Der hat mich ziemlich vom Hocker gehauen.
„“"""""""Rangrücktrittsvereinbarung
Die Bilanz der Gesellschaft schließt mit einem Jahresüberschuß von 27.945,28 EUR. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 17.359,18 EUR. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Die buchmäßige Überschuldung erlaubt für sich genommen noch keine Aussage zur Feststellung einer Insolvenz. Vielmehr sind die Vermögenswerte unter Fortführungsgesichtspunkten zu bewerten sofern sich die Ertragsfähigkeit der Gesellschaft mittelfristig herstellen lässt. Darüber hinaus besteht hinsichtlich eines Gesellschafterdarlehens eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 327.170,00 EUR zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens."""""""
Vielen Dank
Heinz
Hallo,
Die Bilanz der Gesellschaft schließt mit einem Jahresüberschuß
von 27.945,28 EUR. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte
Fehlbetrag beträgt 17.359,18 EUR. Die Gesellschaft ist
buchmäßig überschuldet. Die buchmäßige Überschuldung erlaubt
für sich genommen noch keine Aussage zur Feststellung einer
Insolvenz. Vielmehr sind die Vermögenswerte unter
Fortführungsgesichtspunkten zu bewerten sofern sich die
Ertragsfähigkeit der Gesellschaft mittelfristig herstellen
lässt. Darüber hinaus besteht hinsichtlich eines
Gesellschafterdarlehens eine qualifizierte
Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 327.170,00 EUR zur
Vermeidung eines Insolvenzverfahrens."""""""
die Schulden des Unternehmen übersteigen aus nicht näher genannten Gründen das Vermögen, d.h. das Eigenkapital ist negativ. Grundsätzlich stellt dies den Tatbestand der Überschuldung dar, was einen Insolvenzantrag nach sich ziehen würde. Einer der Kreditgeber des Unternehmens ist mit T€ 327,2 einer der Gesellschafter, der - um die Überschuldung zu vermeiden - mit seiner Forderung im Rang hinter die anderen Gläubiger zurückgetreten ist, d.h. er bekommt erst Geld, wenn alle anderen Gläubiger bedient worden sind. Dadurch wird die Überschuldung vermieden.
Hinzu kommt, daß wohl die Buchwerte von Teilen des Vermögens geringer sind als die wirtschaftlichen Werte, also der Wert in der Bilanz den tatsächlichen Wert („unter Fortführungsgesichtspunkten“) unterschreitet. Berücksichtigt man diese Werte, wird die Überschuldung ebenfalls vermieden bzw. nennenswert reduziert.
Das ganze muß nichts bedeuten. Ich kenne Unternehmen, die in einer derartigen Konstellation über Jahre und Jahrzehnte überlebt haben. Allerdings waren das in den seltensten Fällen GmbHs. Wie sieht denn die Gewinn- und Verlustrechnung aus?
Gruß
Christian
Christian - klasse Beitrag