Wer kennt sich mit dem dt. entsendungsgesetz aus?

hallo zusammen,
ich werde für die nächsten 5 jahre im ausland (EU) arbeiten. jetzt habe ich gehört, dass für die dauer der entsendung mein dt.arbeitgeber die vollen krankenkassenbeiträge (ag+an-anteil) zahlen muss. stimmt das und wenn ja wo kann ich das rechtsverbindlich nachlesen.
danke für eure hilfe

ostallgäuer

Hallo,

Entsendung ist ein schwieriges Thema und ganz 100 %ig kann ich da nicht weiterhelfen. Dass der Arbeitgeber die kompletten Beiträge zahlt, ist meiner Meinung nach nicht richtig. Außerdem muss eine Entsendung meiner Meinung nach auf höchstens 24 Monate befristet sein. Genaueres kann Dir die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) sagen, die sind nur für solche Sachen da. Einfach mal nen Blick auf die Homepage www.dvka.de werfen oder ne Mail dahin schreiben.

Grüße

Ralf

Hallo,

das ist mir neu, ich habe selbst bei Entsendungen meine Sozialversicherungsbeiträge getragen. Was allerdings oft bei Entsendungen eine Rolle spielt, dass man über die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen kommt. Sprich nur den Höchstsatz zahlen muß. Das kommt einem beim Netto natürlich zu Gute.

Die möglichen Steuervorteile sollten aber beachtet werden.

Gruß

Hallo,

es kommt darauf an, ob Du einen deutschen Arbeitgeber hast, also hier angemeldet bist. Dann unterliegst Du „ganz normal“ dem Sozialgesetzbuch und zahlst Deine Beiträge genauso wie Dein Arbeitgeber.

Wirst Du jedoch im Ausland angemeldet, wirst Du auch dort sozialversichert. Es ist also wichtig, dies mit dem Arbeitgeber abzuklären.

Ich kenne diese „Vorschrift“ nicht, dass der Arbeitgeber die Beiträge alleine zahlt, weder bei der erstgenannten noch bei der zweitgenannten Möglichkeit!

Mfg

Matthias

hallo … nachzulesen im § 17 SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__17.html

Gruß, Christian

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.