Wer kennt sich mit dem neuen Pflegegeldgesetz aus ?

Hallo zusammen,

wir pflegen einen schwer kranken 60-jährigen Mann. Er hatte schon immer die Pflegestufe 1 und wurde dann im Zug der Gesetzesänderung zum 1.1.17 automatisch von Pflegestufe 1 auf Pflegegeld 2 umgestuft.

Weil er selbständig war und nie in die Rentenkasse einbezahlt hat, bekommt er vom Sozialamt SGB XII (Grundsicherung im Alter) und das Geld für das jetzige Pflegegeld 2 in Höhe von 306,–€ und bis zu 125,–€ extra, diese aber nur über einen extrem schweren Weg.

Fakt ist, dass sich noch NIEMAND richtig mit der Umsetzung des neuen Pflegegesetzes auskennt … weder die zuständigen Beamten, der Chef des Sozialamtes, die Stadtverwaltung und auch nicht die Rechtsanwälte … irgend wie gibt jeder eine Halbwahrheit als Antwort was schlicht vom Nichtwissen kommt.

Laut seiner Betreuerin stehen ihm die 125,–€ zwar zu, aber ER bekommt sie nicht in die Hände! Das soll lt. dieser Dame folgendermaßen ablaufen:

1; Es darf ein gewerblicher Pflegedienst z.B. Einkaufen, Putzen oder Sonstiges (ich frag`mich nur, wie weit man da bei einem Stundenlohn von etwa 44,–€ kommt = 3 Stunden, und dann?) Oder es darf auch eine fremde Person machen … aber jetzt Achtung! Sie/Er muss zuerst einmal dem Amt seine kpl. Adresse und die Bankverbindung geben und schreiben, WAS er macht. Wenn er/sie z.B. putzt, dann putzt sie in einer Woche angenommen 5 Stunden = 60 €. Danach bekommt sie aber kein Geld für ihre Arbeit, Zeit und Mühe, sondern darf einfach (ohne Geld) gehen. Dann muss sie sich Zuhause hinsetzen und dem Sozialamt eine Rechnung schreiben! „Liebes SA, ich habe am - von/bis - bei H. xxx geputzt und stelle ihnen hiermit 60,–€ in Rechnung. Ich bitte darum, mir das Geld zu überweisen“. Dann auf ihre Kosten noch eine Briefmarke drauf … und wenn sie Glück hat, dann bekommt sie ihr verdientes Geld 7 - 10 Tage nachdem sie gearbeitet hat !!! … darf sowas wahr sein ??? Beknackter und umständlicher geht es doch wirklich nicht mehr. Wir haben 3 x inseriert um eine Putzhilfe zu bekommen,- es haben sich zwar genügend gemeldet, aber nachdem wir ihnen den Ablauf geschildert haben, haben ALLE abgesagt … ehrlich gesagt ICH würde diesen 'Irrsinn auch nicht mitmachen.

Dann habe ich diese Dame angerufen und den Vorschlag gemacht, dass man es doch so machen könnte, dass die Putzhilfe hier eine Quittung mit Namen und Tätigkeit unterschreibt und wir ihr das Geld sofort geben - was normal ist - und WIR dann die Quittung beim Amt einreichen und das Geld zurück erhalten … viel einfacher - viel weniger Bürokratie - alle wären zufrieden und im Grunde wäre es ja das Gleiche … aber nein, die Dame sagte „H. xxx bekommt die 125,–€ nicht in die Hand bzw. auf`s Konto“ … ich bin mir vorgekommen wie ein Krimineller.

So, nun wollte ich EUCH fragen, ob ihr in dem Bereich auch schon Erfahrungen gemacht habt,- wie ihr abrechnet usw. (wenn das Geld direkt über die Pflegekasse kommt, dann muss es ja genauso ablaufen!

Wir wären sehr dankbar, wenn wir ein paar gute Tipps, Erfahrungen und Meinungen von euch bekommen würdet. Am besten natürlich nur von Menschen die auch einen Pflegefall in der Familie haben.

Vielen Dank und Grüße

Hallo, ich nehme an, was Du beschreibst sind die sogenannten „haushaltsnahen Leistungen“.
Bei uns ist das so, dass laut Auskunft Pflegedienst (vertrauenswürdig!) das nur ein Pflegedienst machen darf. Sie schicken jemanden, der vom Pflegedienst bezahlt wird nach der Ehrenamtpauschale.
Wir bekommen davon nichts mit, müssen nur einmal monatlich die Anwesenheitsliste abzeichnen.

(Am besten kennen sich meiner Erfahrung nach wirklich die Pflegedienste damit aus, die machen das ja auch ständig.)

Grüße, Zahira

Ich bekomme mein Geld erst am Ende des GESAMTEN MONATS! Unglaublich!

Wie wäre es denn, wenn Ihr Euch mal vor Ort beraten lasst? Von einer Pflegeberatung? Findet man innerhalb von Sekunden über google, wer das bei Euch macht.
Gruß
anf (mit Pflegefall in der Familie)

Hallo,
bist Du Dir sicher, das dem zu Pflegenden auferlegt wird, unbedingt einen gewerblichen Pflegedienst zu beauftragen?
Mir ist bekannt, dass dem zu Pflegenden diese 125 Euro zustehen, aber es ist völlig normal,
dass dieser das Geld nicht in die Hände bekommt.
Ihr bezieht das Pflegegeld? Dann gewährleistet Ihr die Pflege, oder Ihr tretet das Pflegegeld an eine andere, nicht der Familie zugehörigen Person ab . ich bin auch eine Pflegende, und meine zu Pflegende bekommt Schulungen, die über diese Zusatzleistungen abgerechnet werden.
Es ist spät, aber ich schaue gerne noch mal in Kürze in meine Akten.
LG

Hi, wirklich eine Frechheit.

Was machst du dort … Putzen, Einkaufen …

und darf ich fragen wieviel € du in der Stunde bekommst?

Machst du das auf der 450,–€-Basis und hast du dich von der Steuerpflicht (Rente) befreien lassen … das geht!

LG Bernd

Hallo Zahira,

„bei uns ist das so, dass laut Auskunft Pflegedienst (vertrauenswürdig!) das nur ein Pflegedienst machen darf. Sie schicken jemanden, der vom Pflegedienst bezahlt wird nach der Ehrenamtpauschale“ … irgendwie hört sich das alles ganz anders an als bei uns.

Der Kranke hat Pflegegeld 2 (für die vielen Behinderungen viel zu wenig) ist Zuhause und wir eine Therapeutin und ein Pflegedienst helfen dabei. Die Therapeutin und der Pflegedienst werden allerdings verschrieben und wir zahlen dafür nichts.

Aber wir brauchen einmal pro Woche für 5 Std. eine Putzhilfe, Jemanden um 2 x / Woche einzukaufen und eine Person für Postgänge usw. … dafür nehmen wir die 306 €, die natürlich bei weitem nicht reichen. Alleine die Putzhilfe kostet 240 € / mtl.

Und da wir unter den oben geschilderten Umständen Niemanden finden, steckt sich das Amt jeden Monat in die eigene Tasche und wir - wo es dringend benötigen würden - bekommen nichts. Wir haben aber ausdrücklich ein Schreiben vom Amt wo drin steht, dass wir einen Pflegedienst, aber auch eine Privatperson nehmen können!

Grüße Bernd

Nein, eben nicht. Wie oben geschrieben, können wir auch eine Privatperson nehmen, allerdings mit dieser irrsinnigen Abrechnungsweise, so dass bis jetzt deswegen alle Privaten abgesagt haben.

Grüße Bernd

Ins Bett bringen. Einkaufen. Aufpassen.
Was man halt so macht in einer Familie.

genau gar nichts.
Wie das halt so ist in einer Familie.

Dass man Lohn am Ende des Monats und nicht bar auf die Hand bekommt ist außer in Schwarzarbeiterkreisen der Normalfall. Wo da die Frechheit versteckt sein soll weißt nur Du alleine. Warum in aller Welt man sich nicht vor Ort beraten lassen will ebenfalls.
Gruß
anf

Hi nochmal, irgendwie reden wir anscheinend laufend aneinander vorbei. Ich habe gedacht, du wärst in einem fremden Haushalt beschäftigt und bekommst von der Pflegekasse erst am „Ende des GESAMTEN MONATS“ dein Geld … warum schreibst du dann „Unglaublich“ und „Wo da die Frechheit versteckt sein soll weißt nur Du alleine“ ??? … DU hast doch „Unglaublich“ geschrieben … dass du das „zynisch“ meinst (dass die Putzfrau ruhig auch warten kann), habe ich dann wohl nicht verstanden". Im Übrigen kannst du auch als pflegender Angehöriger etwas von der Kasse bekommen!

Und, ich habe über 4 Wochen versucht mit der Sachbearbeiterin, dem Abteilungsleiter und der Cheffin vom Sozialamt zu reden,- alle wiegeln irgendwie dieses Thema ab. Ich habe dann noch einen Rechtsanwalt, den Behindertenbeauftragten der Stadt und sogar das Oberbürgermeisteramt angerufen … was bisher dabei für „Erfolge“ rausgekommen sind, siehst du ja … jetzt versuche ich es auch bei www, aber wie du siehst … eine richtig konkrete und belastbare Antwort bekomme ich auch hier nicht … im Gegenteil, ich werde - trotz großer Mühe - anscheinend falsch verstanden. Dabei will ich doch nur wissen, ob es noch eine andere Art gibt diese 125,–€ mit einer fremden PRIVATEN Person abzurechnen als über 8 Ecken.

Grüße Bernd

Hallo,

die Regelungen für den Entlastungsbetrag sind für sdie Pflegekassen in § 45b SGB XI festgelegt.

Genauere Beschreibung:
http://www.dbfk-unternehmer.de/download/category/42-gemeinsames-rundschreiben-zu-den-leistungsrechtlichen-vorschriften-sgb-xi
-> Seite 248-252

Das jeweilige Bundesland bestimmt, welche Angebote nach § 45b SGB XI anerkannt werden,

Leistungen für Privatpersonen ohne Anerkennung werden von den Pflegekassen im Rahmen des Entlastungsbetrages nicht übernommen.

Gruß
RHW

Danke erst mal !!!

Ich schau mir das mal an … steht da auch was über die Abrechnungsmodalitäten drin?

Grüße Bernd

Es wird teilweise das Wort „Erstattung“ bzw. „Kostenerstattung“ benutzt. Dann bezahlt der Versicherte die Leistung und die Pflegekasse erstattet die Leistung dem Versicherten.

Ich kann nicht eindeutig erkennen, ob das generell gilt oder nur in bestimmten Konstellationen.

Grundvoraussetzung ist, dass das Angebot vom Bundesland als Anbieter nach § 45b SGB XI anerkannt ist,

Danke, das Pampfled ist 312 Seiten lang! und ich sitze jetzt schon über 3 Stunden am PC … ABER gerade habe ich etwas über die Abrechnung gefunden. Das faxe ich jetzt mal meinem Anwalt und hoffe, dass er etwas damit anfangen kann.

Vielen Dank, Bernd :stuck_out_tongue_winking_eye:

Danke für die „Krone“.

Oben habe ich die Seiten 248-252 angegeben.

Die Fundstelle muss zu der entsprechenden Leistung bzw. zum Paragraphen passen.

Ggf. eine Pflegeberatungsstelle vor Ort kontaktieren. Auch die Hotline des Bundesministeriums kann ggf. helfen:

Wenn man irgendwo in den 312 Seiten etwas zur Abrechnung findet, ist die Wahrscheinlich sehr hoch, dass es keine Aussage zu der ins Auge gefassten Leistung ist.

Hi, ja genau, die Infos die ich gesucht habe, sind auf den Seiten 248-252 angegeben.

Ich habe ja für die Vorschriften der Auszahlungsmodalitäten für die 125,–€ Zusatzleistung gesucht und dort steht recht klar … die Kosten sind dem Pflegebedürftigen gegen Vorlage entsprechender Quittungen zu erstatten!

Und genau hier wurde mir ja immer ein Märchen erzählt, dessen Durchführung kein normaler Mensch mit macht.

Tolle Hilfe … danke, und die Krone hast du echt verdient!

Grüße Bernd

P.S. Ich hoffe, dass ich dir auch mal helfen kann :stuck_out_tongue_winking_eye:

… Quittungen eines anerkannten Pflegededienstes oder einer nach dem Recht des Bundeslandes anerkannten Einrichtung.