… Unfallrente auf SGB 2 aus?
Die ARGE will ohne Rücksicht auf § 31 BVG die volle Rente als Einkommen vereinnahmen.
… Unfallrente auf SGB 2 aus?
Die ARGE will ohne Rücksicht auf § 31 BVG die volle Rente als Einkommen vereinnahmen.
Hallo,
Die ARGE will ohne Rücksicht auf § 31 BVG die volle Rente als
Einkommen vereinnahmen.
§ 11(1) SGB besagt:
„Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der…, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.“
Ob diese Voraussetzungen im geschilderten Fall vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Einfach bei der ARGE nachfragen, woraus sie die volle Anrechnung der Rente ableitet.
Gruß
Zemionow
Hallo
Die ARGE will ohne Rücksicht auf § 31 BVG die volle Rente als
Einkommen vereinnahmen.
Da hat die ARGE wohl recht.
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind als Einkommen zu berücksichtigen.
Die in § 11 SGB 2 genannten Ausnahmen treffen nicht zu, da das SGB VII (Unfallversicherungsrecht) kein Gesetz ist, das eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht.
Gruß von TrixiMaus