Hallo,
weil ich das so gar nicht glauben kann, wollte ich hier mal näheres erfahren
Ist es tatsächlich so, daß man erst in der Lohnstaffelung „eins hochrutscht“, wenn man von der ZAG 12 Monate in ein und denselben Betrieb geschickt wurde?
Oder doch eher, wie ich glauben möchte, wenn man 12 Monate FÜR die ZAG arbeitet?
Weiß jemand mehr darüber?
Wäre schön, wenn ich rasch Antworten erhalten würde
LG Dorle