Hallo,
wer kennt sich mit dem Leitfaden Selbsthilfeförderung
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes
zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V
vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009 aus? Besonders verstehe ich nicht folgendes nicht auf Seite 9 gleich ganz oben „Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesetzliche Gesetzliche Grundlage
Aufgabe der Krankenkassen. Die Höhe der Förderung
beziffert der Gesetzgeber mit 0,55 € (für 2006)
je Versicherten. Gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV beläuft
sich die Förderhöhe im Jahr 2008 auf 0,56 €. Ein
Rechtsanspruch auf Fördermittel als Regelleistung
besteht weiterhin nicht. Vielmehr sieht der Gesetzgeber
für die Krankenkassen und ihre Verbände
bei der Vergabe von Fördermitteln einen Entscheidungsspielraum
sowohl hinsichtlich der Gestaltung
der Förderung als auch zur Auswahl der Förderbereiche
und -ebenen vor. Mit der Neuregelung der
Selbsthilfeförderung sollen insbesondere auch die
Kooperationen zwischen Krankenkassen/-verbänden
und der Selbsthilfe weiterentwickelt werden“
Besteht nun Rechtsanspruch oder nicht? Würde mich sehr über Rückantworten freuen.
Vielen Dank.
Rainer