Wer kennt sich mit der Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V aus?

Hallo,

wer kennt sich mit dem Leitfaden Selbsthilfeförderung
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes
zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V
vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009 aus? Besonders verstehe ich nicht folgendes nicht auf Seite 9 gleich ganz oben „Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesetzliche Gesetzliche Grundlage
Aufgabe der Krankenkassen. Die Höhe der Förderung
beziffert der Gesetzgeber mit 0,55 € (für 2006)
je Versicherten. Gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV beläuft
sich die Förderhöhe im Jahr 2008 auf 0,56 €. Ein
Rechtsanspruch auf Fördermittel als Regelleistung
besteht weiterhin nicht. Vielmehr sieht der Gesetzgeber
für die Krankenkassen und ihre Verbände
bei der Vergabe von Fördermitteln einen Entscheidungsspielraum
sowohl hinsichtlich der Gestaltung
der Förderung als auch zur Auswahl der Förderbereiche
und -ebenen vor. Mit der Neuregelung der
Selbsthilfeförderung sollen insbesondere auch die
Kooperationen zwischen Krankenkassen/-verbänden
und der Selbsthilfe weiterentwickelt werden“
Besteht nun Rechtsanspruch oder nicht? Würde mich sehr über Rückantworten freuen.

Vielen Dank.

Rainer

Sorry, da weiß ich nicht mal Ansatzweise worum es überhaupt geht und mir ist
auch echt schleierhaft wie ich in dem Bereich Experte sein soll.
Viel Glück!

Hallo, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Hätte ja sein können, das Sie sich da auskennen.

Tut mir leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.

MFG

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Rainer,

ich kann bei diesem problem leider nicht weiterhelfen, habe aber deine Frage mal an einen Kolegen weitergegeben. Sollte er helfen können, werde ich seine Antwort an Dich weiter leiten.

Gruß

Mathias

Hallo Mathias,

vielen Dank für deine Nachricht.
Würde mich freuen, wenn dein Kollege mir helfen könnte.

VG

Rainer