Guten Tag,
ich habe eine Frage. Kann es sein, dass man für einen vom Finanzamt festgestellten niedrigeren zu versteuernden Bruttolohn die selben Steuern zahlen soll als für den ursprünglich höheren Bruttolohn ?
Das scheint mir unerklärlich.
Gruß
flyingangel
Servus,
bei der Veranlagung wird das zu versteuernde Einkommen festgestellt. Das ist Bruttolohn minus Werbungskosten minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen minus paar andere Einzelheiten.
Die Lohnsteuer wird auf den Bruttolohn einbehalten, dabei werden die ganzen Abzüge oben standardisiert eingerechnet. Man kann also den Bruttolohn, auf den Lohnsteuer einbehalten wird, und das zu versteuerunde Einkommen, auf das ESt festgesetzt wird, nicht miteinander vergleichen.
Dieses erstmal zu der allgemeinen Frage.
Bei mehr Einzelangaben zum Sachverhalt im Beispiel gibts mehr Einzelangaben zur Erläuterung.
Schöne Grüße
MM
Hallo
ja, wenn die Ausgaben/Abzüge entsprechend sind.