Guten Tag,
darf die Harnstoff-Stammverreibung 50% (NRF) auch in Rezepturen verarbeitet werden, in der überhaupt kein Vaselinaum album vorkommt ?
Gruß Anja
Guten Tag,
darf die Harnstoff-Stammverreibung 50% (NRF) auch in Rezepturen verarbeitet werden, in der überhaupt kein Vaselinaum album vorkommt ?
Gruß Anja
Ich, PTA, meine „ja“, sofern die Rezeptur Harnstoff-Stammverreibung 50% NRF als Grundlage nennt, alternativ seinen Apotheker fragen.
„nein“ ist die Anwort bei stark wasserhaltigen Zubereitungen.
Im Prinzip ist hier die Art der Anwendung entscheident; wird Urea als Feuchthaltemittel in hydrophilen Salben eingesetzt, würde ich die Stammverreibung nicht verwenden, wird es jedoch als Keratolytikum angewandt, passt das ganz gut.
Ist die Gundlage der Rezeptur hydrophob, kann man die Stammzubereitung durchaus verwenden.
Entscheident ist aber, was der Apotheker sagt, ich gebe nur meine Sicht wieder.
Danke für die Antwort.
Ist logisch erklärt, werde ich auch so machen.